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Geschrieben von emma12 am 03.08.2013, 22:41 Uhr

umgangsrecht für kindsvater

habe mal eine frage wegen umgangsrecht zum kv.
hier ist die frage: kann der kv das bestimmen wenn sein ehefrau da bei ist beim umgang zum kind?kann ich das ihn verbieten, weil ich den umgang zur dieser frau nicht wünsche.
noch was zu kv :er kennt die frau gerade mal 2 monate,da hat er sie schon geheiratet.hat auch so kein Interesse an den kind.
so nun zum kind: kind ist 23 monate alt.

habe mich im april 2013 von kv getrennt,weil er kein intersse zum kind hatte,ihn war es zu viel sich mit den kind mal 30 minuten zu beschäftigen.
danke für die antworten

 
16 Antworten:

Re: umgangsrecht für kindsvater

Antwort von Helena83 am 03.08.2013, 22:45 Uhr

wer beim umgang dabei ist, entscheidet der Umgangsberechtigte

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Re: umgangsrecht für kindsvater

Antwort von emma12 am 03.08.2013, 22:50 Uhr

die km oder kv wer von den beiden
habe das alleinige sorgerecht für das kind.

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Re: umgangsrecht für kindsvater

Antwort von Sternenschnuppe am 03.08.2013, 22:59 Uhr

Nein, darfst Du nicht verbieten.
Genau wie er Dir auch nicht verbieten kann mit wem Du das Kind bekannt machst.

Komisch, wie hat er denn Umgang wenn er kein Interesse am Kind hat ?

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Re: umgangsrecht für kindsvater

Antwort von mf4 am 03.08.2013, 23:01 Uhr

Nein wer dabei ist oder zu wem er mit dem Kind geht ist sein Ding.... du lässt dir das sicher auch nicht vorschreiben.

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Re: umgangsrecht für kindsvater

Antwort von emma12 am 04.08.2013, 10:19 Uhr

er möchte sich nur als guter vater hinstellen bei seiner neuen frau,weil sie selber 3 kinder hat.
hat mir aber immer wieder gedroht,das er mir den jungen weg nehmen will.habe aber das alleinge sorgerecht für kind,
er hat erst im mai dieses jahr die vaterschaft anerkannt.

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Re: umgangsrecht für kindsvater

Antwort von desireekk am 04.08.2013, 11:12 Uhr

Hallo,

Nein, solange das Kind bei ihm während des Umgangs ist, entscheidet er, wen das Kind um sich hat.
Solange das nicht grob das Kindeswohl gefährdet, gibt es da von deiner Seite nichts zu "wollen".
Ob Du die Frau magst oder nicht ist völlig egal.

Auch wenn Du meinst er will sich nur gut darstellen, Fakt ist: er hat Umgang mit dem Kind.
Und noch genauer:
Das KIND hat per Gesetz ein recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
Und jeder der Elternteile muss dafür sorgen, dass dieses Recht erfüllt wird.
Ob Du seine Frau magst oder nicht, ob es "echte" Gründe (in Deinen Augen) sind für den Umgang oder nicht.

VG

Désirée

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Bis April war es auch ok für Dich dass er nicht anerkannte ?

Antwort von Sternenschnuppe am 04.08.2013, 12:12 Uhr

Und Du bist sogar solange mit ihm zusammen geblieben
Das Argument zählt also nicht wirklich.

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Re: umgangsrecht für kindsvater

Antwort von mf4 am 04.08.2013, 13:53 Uhr

Er beschäftigte sich keine 30min mit dem Kind als ihr noch zusammen wart... nun tut er es. Ist doch schnuppe, ob er tut um bei der Frau zu punkten. Er tut es und das Kind wird einen Kümmer-Papa haben.

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Gerade weil sie 3 Kinder hat sollte sie dabei sein

Antwort von Sternenschnuppe am 04.08.2013, 14:45 Uhr

Denn wie Du sagst hat er keine Ahnung von Kindern und sie wird ihm sicherlich helfen sich da einzufinden.
Wäre nicht so schön wenn das Kind ewig mit der gleichen Windel läuft weil der Kerl nicht weiß wie man wickelt.

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Re: umgangsrecht für kindsvater

Antwort von emma12 am 04.08.2013, 18:43 Uhr

er hat nur den umgang zum kind mit mutter,weil der junge 23 monate alt ist.
und das für nur 2stunden mehr nicht.fragt ja nicht mal wie es ihn geht oder ob er was neuers gelernt hat.

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Re: umgangsrecht für kindsvater

Antwort von mf4 am 04.08.2013, 19:30 Uhr

23 Monate sind bei mir fast 2 Jahre und nicht 2 Monate und ich finde schon, dass ein Vater dann allein mit seinem Kind mal auf den Spielplatz kann, Eis essen usw.
Dann kann er doch sehen wie es dem Kind geht... vielleicht will er sich mit der Ex nicht viel unterhalten. Muss man nicht mögen bei der/dem Ex.

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die schreibweise erinnert mich leider an RTL Niveau...

Antwort von Keksraupe am 04.08.2013, 19:44 Uhr

sorry, aber wie reif bist du eigentlich? bzw wie alt? Du klingst wie eine eingeschnappte 15 jährige...

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Was denn jetzt ? Ist seine neue dabei oder Du ?

Antwort von Sternenschnuppe am 04.08.2013, 19:54 Uhr

Und wo findet der Umgang statt ?

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Re: Was denn jetzt ? Ist seine neue dabei oder Du ?

Antwort von emma12 am 04.08.2013, 21:22 Uhr

nur auf den spielplatz,bin dabei weil er mir das kind nicht mehr zurück bringt.hat mehrfach gesagt das er ins ausland will mit kind,und ich ihn nicht mehr bekomme,aber mir glaubt es keiner was ich sage wie das JAmt.darum hat er umgang nur in begleidung von mit.

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Re: die schreibweise erinnert mich leider an RTL Niveau...

Antwort von emma12 am 04.08.2013, 21:24 Uhr

nee bin nicht 15 sondern älter,habe bloss angst um mein kind weil er ins ausland will mit kind.

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Re: umgangsrecht für kindsvater

Antwort von Holzkohle am 05.08.2013, 1:13 Uhr

ich verstehe den ganzen Wirbel nicht. Du hast das alleinige Sorgerecht, ähm... darüber schon mal was gelesen?

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