Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mutti32 am 31.07.2013, 14:07 Uhr

@Ralph - Frage

Hallo Ralph, da ich mitbekommen habe, das du dich in ALG I/II Sachen scheinbar gut auskennst, hab ich auch mal ein Anliegen.
Der KV meines Sohnes, zahlt keinen Unterhalt, hat kein Einkommen aus Arbeit oder ähnlichem. Er hat knapp zwei Jahre bei seiner neuen Freundin gelebt. Da sie ein Haus hatte u gut verdient hat, bekam er auch keinerlei Soziale Unterstützungen.
Ostern ist er bei seiner Freundin rausgeflogen, hat jetzt eine 75 qm - 3 Raum Wohnung und erhält Verpflegungsgeld für unseren gemeinsamen Sohn. Meine Fragen dazu - wieso 3 Raum Wohnung und Verpflegungsgeld für meinen Sohn? Er ist nur 14 tägig von Fr.-So. bei ihm!
Hat er sich da was erschlichen oder ist das normal so?

Mein Sohn hat dort auch kein eingerichtetes Zimmer.
Der KV hat im Wohnzimmer eine COuch u zwei Matzratzen sowie einen Fernseher. In der Küche steht ein Kühlscshrank, ein Tisch mit zwei Stühlen und das wars.
Weder Schlafzimmer noch Kinderzimmer sind eingerichtet.
Ich finde das auch für meinen Sohn nicht gerade "Bewohnbar"
Kann man hier irgendwas machen?

MFG
Mutti32

 
24 Antworten:

Re: @Ralph - Frage

Antwort von Strudelteigteilchen am 31.07.2013, 14:19 Uhr

Hat er SR? Erkundige Dich mal, ob er das Kind dort angemeldet hat. So hat mein Ex das gemacht - und ich habe das nur zufällig und erst vor kurzem herausgefunden.

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Re: @Ralph - Frage

Antwort von shinead am 31.07.2013, 14:22 Uhr

Für die Tage, an dem er den Jungen hat (ca. 4 Tage im Monat) steht ihm der H4 Satz für Deinen Sohn m.E. zu.

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Re: @Ralph - Frage

Antwort von Mutti32 am 31.07.2013, 14:32 Uhr

ja wir haben beide Sorgerecht. Aber er kann ihn doch nicht einfach bei sich anmelden?

für 4 Tage im Monat steht ihm der H4 Satz zu??? Ohne Worte... wenn dem wirklich so ist...
wer fragt mich denn wie ich meinen Sohn den ganzen Monat durchbringe?
Ich meine, ich will jetzt nicht klagen, ich gehe Vollzeit arbeiten und verdiene sehr gut. Es geht uns entsprechend gut - ABER - der Herr der sich seit 6 Jahren nicht bemüht in Arbeit zu kommen und lieber vom Staat lebt, bekommt noch Geld zusätzlich fürs Kind...???

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Re: @Ralph - Frage

Antwort von Sternenschnuppe am 31.07.2013, 14:42 Uhr

Ja, steht ihm zu.
Für die Kinder gut, wenn sie zum Vater gehen können dadurch weil er sonst nix in die Suppe zu krümeln hat.

Denke aber auch dass er die Kinder eventuell bei sich gemeldet hat, denn ansonsten ist die Wohnung schon zu groß für ihn.

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Re: @Ralph - Frage

Antwort von mf4 am 31.07.2013, 14:42 Uhr

Der Satz für Verpflegung wurde ihm sicher bewilligt aber mehr nicht.
Ich denke das zusätzliche Zimmer hat er auch fürs Kind beantragt... dass er es nicht dafür nutzt ist eine Frechheit.

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Re: @Ralph - Frage

Antwort von Strudelteigteilchen am 31.07.2013, 14:44 Uhr

Der Verpflegungssatz für 4 Tage im Monat ist das eine - aber drei Zimmer???? Weil das Kind an vier Tagen da ist?? Bitte???

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Re: @Ralph - Frage

Antwort von mf4 am 31.07.2013, 14:48 Uhr

75m² ist aber wahnsinnig großzügig... das bekommen Empfänger bei denen 2 Kinder dauerhaft leben. Würde mich mal interessieren, wie er das gemacht hat.

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Sternschnuppe

Antwort von gruenchen am 31.07.2013, 15:00 Uhr

Hallo,
kannst du mir bitte im pf antworten.
danke

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Re: Sternschnuppe

Antwort von Sternenschnuppe am 31.07.2013, 15:12 Uhr

Warum ?
Du hast keine Frage gestellt an mich.
Ich sehe es anders als Du und Du wirst nicht umdenken, Dein Recht, aber benötigt keine weiteren Diskussionen.

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Re: @Ralph - Frage

Antwort von Mutti32 am 31.07.2013, 15:30 Uhr

Ich versteh es auch überhaupt nicht. Wir haben nur ein Kind - und ich finde eben die 75 qm auch viel zu groß. Noch dazu wo er sie gar nicht nutzt!! Zwei Räume gänzlichst leer stehen - vorallem eben auch das Kinderzimmer.
Mein Sohn empfindet es nicht als angenehm im WOhnzimmer auf einer Matratze zu nächtigen!
Jetzt im Sommer noch halbwegs gesundheitlich ok - aber was dann im Winter wenn es draußen auch noch schön knackig kalt ist...?

Könnte er unseren Sohn einfach bei sich mit anmelden? Das müsste er doch auf dem Einwohnermeldeamt tun und dann auch nur mit meiner schriftlichen Erlaubnis und Geburtsurkunde, oder?

MFG

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Re: @Ralph - Frage

Antwort von mf4 am 31.07.2013, 15:41 Uhr

Ich weiß nicht wie die Kommunikation zwischen euch ist aber ich würde ihm schon sagen, er soll dem Kind ein eigenes Zimmer einrichten. Gebraucht kostet das ja nicht die Welt. Wenn Platz da ist aber das Kind auf der Matratze schläft ist das eine Schweinerei.

Mich würde mal interessieren, welchen Bären er dem JC aufgebunden hat.

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Lass man den Unterhalt vom JA prüfen

Antwort von Sternenschnuppe am 31.07.2013, 15:53 Uhr

Dann muss er ja seinen Bescheid zeigen und es wird sich zeigen wer da alles wohnen soll.

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Re: @Ralph - Frage

Antwort von Pamo am 31.07.2013, 16:27 Uhr

Das hatten wir hier vor nicht allzu langer Zeit bereits hier im Forum. Es ist möglich, dass er die Kinder ohne dein Wissen und Einwilligung bei sich gemeldet hat. Diese Anmeldung ist "schwebend unwirksam". Geh zum betreffenden Einwohnermeldeamt, prüfe das und gib denen schriftlich dass du einer Anmeldung nicht zustimmst: weder jetzt noch in Zukunft, da die Kinder bei dir leben.

Wäre interessant zu sehen was dann mit der Wohnung geschieht.

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Re: @Ralph - Frage

Antwort von mf4 am 31.07.2013, 16:30 Uhr

wenn das Kind bei ihm gemeldet ist bekommt er vielleicht sogar den kompletten H4-Satz für das Kind

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Re: @Ralph - Frage

Antwort von shortie am 31.07.2013, 16:41 Uhr

Ich würde sagen, diese "schwebende Anmeldung" wird in unserem Fall schon seit Jahren versucht, zu erreichen. Aber da fast gar kein Kontakt zu den Kindern besteht, war das schwer, soll nach wie vor über eine durch mich getürkte Bestätigung laufen.
Da sieht es auch jemand völlig rechtens, wegen gelegentlicher Kinderbesuche eine drei- bis Vierzimmerwohnung zu erhalten, weil er ja Kinder "hat".
Vom "Staat" komplett subventioniert. Weil: Das ist ja teuer, und weil man Kinder hat, auch wenn man sich nicht drum kümmert, kann man jedenfalls kaum arbeiten.
Funktioniert schon seit Jahren nicht, weil eben halb ehrlich versucht.

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Re: @Ralph - Frage

Antwort von Pamo am 31.07.2013, 16:41 Uhr

aber selbstverständlich kriegt er das dann

er erinnert mich an Shorties Exemplar, nur erfolgreicher

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Re: @Ralph - Frage

Antwort von mf4 am 31.07.2013, 16:46 Uhr

Krass, aber wie ist dass dann mit KG. Das wird ja sie bekommen. Wie wie begründet er dann, warum die KM es bekommt und dann würde das Amt ja auch wissen wollen warum er keinen Unterhalt bekommt (er ist ja angeblich dann wohl AE).

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Re: @Ralph - Frage

Antwort von Mutti32 am 01.08.2013, 7:07 Uhr

Unser Kontakt ist wirklich nicht gut.
Wenn es was zu klären gibt, geht das nie ohne Stress. Weil er mich eigentlich nur "piesaken" will wo es nur geht.
Ich könnte mir auch vorstellen das er meine Unterschrift gefälscht hat, das wäre für ihn das kleinere Problem.

Das wäre ja der Hammer wenn er für meinen Sohn den vollen Hartz IV Satz bekommt - und ich seit Jahren keinen Cent Unterhalt - sondern nur verbale Entgleisungen...

Sollte ich vielleicht mal Kontakt zum JC aufnehmen um das ganze zu klären?

LG

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Re: @Ralph - Frage

Antwort von Pamo am 01.08.2013, 7:53 Uhr

Wieso Jugendamt? Die Meldestelle deines Ex kann das klären.

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Re: @Ralph - Frage

Antwort von Mutti32 am 01.08.2013, 8:14 Uhr

Nicht Jugendamt - ich bin am überlegen ob ich das Jobcenter kontaktiere - die von denen er ja die große Wohnung bezahlt bekommt und auch die Hartz IV Sätze kassiert...

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Re: @Ralph - Frage

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.08.2013, 8:34 Uhr

Nein, wende Dich an die Meldestelle. Du kannst Dich auch an Deine wenden - die wissen, ob bas Kind bei Dir abgemeldet wurde bzw. ob es beim Ex mit Zweitwohnsitz gemeldet wurde. Im ersteren Fall machst Du den Beamten rund und meldest das Kind wieder bei Dir an, im zweiteren Fall meldest Du das Kind ohne aufhebens vom Zweitwohnsitz wieder ab.

Der Rest ist nicht Deine Baustelle - und wird sich aus Deinen Aktionen ergeben. Been there....

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Re: @Strudelteigteilchen

Antwort von Mutti32 am 01.08.2013, 10:15 Uhr

ich bin ja jetzt gerade erst umgezogen - 70 km weg
d.h. meine neue "Meldestelle" müsste ja jetzt an die alte eine Meldung machen - müsste es da nicht automatisch auffallen?

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@Mutti32

Antwort von shinead am 01.08.2013, 10:21 Uhr

Die Sachbearbeiterin der Gemeinde schaut einfach in den Rechner und prüft, wo Dein Sohn gemeldet ist. (Unterlagen gleich mitnehmen). Da wird nicht gefragt, das geht alles direkt.

Es fällt niemandem auf, dass ein Kind umgemeldet wird. Wieso auch? Entweder hätte ein Sachbearbeiter bei der Ummeldung gepennt, weil er nicht auf Deine Unterschrift beharrt hat, oder Dein Ex hätte die Unterschrift gefälscht.

Wenn es wirklich so ist, dass er das Kind unrechtmäßig umgemeldet hat (und sei es nur mit zweitem Wohnsitz) würde ich ihn beim JC inklusive Kopien sämtlicher Unterlagen verpfeifen.
Dann hat er wenigstens einen Grund für verbale Entgleisungen und kriegt mal richtig auf den Deckel!

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Re: @Mutti32

Antwort von Mutti32 am 01.08.2013, 11:39 Uhr

ok gut, danke für die Info.
Dann werde ich das mal so machen.

LG

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