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Geschrieben von peekaboo am 31.07.2013, 9:52 Uhr

ALG 1 Frage hab ... Ralph evtl?

Gestern beim Laufen ist eine Frage aufgekommen:

Person bezieht ALG 1 und tritt im September eine neue Stelle an.

Mir ist bewußt, dass man die Ansprüche des ALG 1 bis 4 Jahre nach "Arbeitslosigkeit" hat (bei Unterbrechung durch Elternzeit sogar länger).

Aber wie verhält es sich, wenn diese Person aus der jetzigen Arbeitslosigkeit noch 10 Monate "Ansprüche" übrig hat und der neue Job auf 9 Monate befristet ist...

Hat man dann wieder 1 Jahr Anspruch auf ALG oder nur die verbleibenden 10 Monate...

Wie würde sich das ALG errechnen?

Da war ich echt überfragt...

 
6 Antworten:

Keine Ahnung, SGBIII-Frage, das ist nicht mein Gebiet...

Antwort von Ralph am 31.07.2013, 10:21 Uhr

... mein Bauchgefühl sagt mir allerdings, daß es bei den 10 Monaten Restanspruch bleibt, da mit den 9 Monaten Erwerbstätigkeit allein ja noch keine neuen Ansprüche begründet werden können. Wann war denn seine letzte Beschäftigung? Wenn die nicht zu lange zurückliegt, werden diese Beschäftigungszeiten addiert. Aber das ist zu speziell, da kann ich nichts zu sagen.

Ralph

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Ralph, ist ein rein "fiktiver" Fall... owt aber LG

Antwort von peekaboo am 31.07.2013, 10:25 Uhr

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Re: ALG 1 Frage hab ... Ralph evtl?

Antwort von Port am 31.07.2013, 10:36 Uhr

Hallo,

es verbleiben 10 Monate Anspruch. Allerdings errechnet sich der Anspruch NICHT aus dem jetzigen 9-monatigen Arbeitsverhältnis (sofern die Person WENIGER verdient als im vorherigen Arbeitsverhältnis), sondern nach dem vorherigen Gehalt.

Man nennt das Zwischenbeschäftigung.

Siehe hier:
http://www.sozialrechtler.de/fileadmin/user_upload/Arbeitslosenversicherung.pdf

Unter III findest Du Genaueres.

Liebe Grüße

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@ Port... Danke und ab wann "sammelt" man denn wieder

Antwort von peekaboo am 31.07.2013, 10:59 Uhr

ALG1 Zeit? Muß man da mindestens 1 Jahr beschäftigt sein für ein halbes Jahr?

LG
Peeka

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Re: @ Port... Danke und ab wann "sammelt" man denn wieder

Antwort von Port am 31.07.2013, 11:11 Uhr

Da stehts:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html

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Danke :o) owt aber LG

Antwort von peekaboo am 31.07.2013, 12:56 Uhr

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