peekaboo
Gestern beim Laufen ist eine Frage aufgekommen: Person bezieht ALG 1 und tritt im September eine neue Stelle an. Mir ist bewußt, dass man die Ansprüche des ALG 1 bis 4 Jahre nach "Arbeitslosigkeit" hat (bei Unterbrechung durch Elternzeit sogar länger). Aber wie verhält es sich, wenn diese Person aus der jetzigen Arbeitslosigkeit noch 10 Monate "Ansprüche" übrig hat und der neue Job auf 9 Monate befristet ist... Hat man dann wieder 1 Jahr Anspruch auf ALG oder nur die verbleibenden 10 Monate... Wie würde sich das ALG errechnen? Da war ich echt überfragt...
Ralph
Antwort auf Beitrag von peekaboo
... mein Bauchgefühl sagt mir allerdings, daß es bei den 10 Monaten Restanspruch bleibt, da mit den 9 Monaten Erwerbstätigkeit allein ja noch keine neuen Ansprüche begründet werden können. Wann war denn seine letzte Beschäftigung? Wenn die nicht zu lange zurückliegt, werden diese Beschäftigungszeiten addiert. Aber das ist zu speziell, da kann ich nichts zu sagen. Ralph
peekaboo
Antwort auf Beitrag von Ralph
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Mitglied inaktiv
Antwort auf Beitrag von peekaboo
Hallo, es verbleiben 10 Monate Anspruch. Allerdings errechnet sich der Anspruch NICHT aus dem jetzigen 9-monatigen Arbeitsverhältnis (sofern die Person WENIGER verdient als im vorherigen Arbeitsverhältnis), sondern nach dem vorherigen Gehalt. Man nennt das Zwischenbeschäftigung. Siehe hier: http://www.sozialrechtler.de/fileadmin/user_upload/Arbeitslosenversicherung.pdf Unter III findest Du Genaueres. Liebe Grüße
peekaboo
Antwort auf Beitrag von peekaboo
ALG1 Zeit? Muß man da mindestens 1 Jahr beschäftigt sein für ein halbes Jahr? LG Peeka
Mitglied inaktiv
Antwort auf Beitrag von peekaboo
Da stehts: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html
peekaboo
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