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Geschrieben von Thaga am 03.02.2011, 7:44 Uhr

UHV - Jugendamt & KV ???

Der KV zahlt seit August keinen Unterhalt, weil er es nicht einsieht (kümmern sowieso nur alle 4 Monate ca 2 Stunden...), daraufhin habe ich über einen Rechtsanwalt einen Titel erwirken lassen - zahlt trotzdem nicht...

Seit Oktober 2010 bekomm ich Unterhaltsvorschuß, jetzt bekam ich einen Brief vom JA, daß der KV angerufen hat und ab März wieder zahlen wird, ich soll ihm die Bankverbindung mitteilen...

Das tat ich, als ich ihr Bescheid sagte, daß ich es getan habe und die Kopie des Briefes gab, sagte sie mir, sie hätte ihm gesagt,.er bräuchte nur 133,- Euro zu überweisen ???

Außerdem sei es egal, ob er es zum 1. oder zum 31. bezahlt...wenn er gar nicht zahlt, sei es ja nicht so schlimm, dann wird es eben nach gezahlt...

Kann das wirklich so sein, ich mein - ich bin in Elternzeit, bekomm H4 und kann nicht locker auf die 133,- verzichten - werden ja vom H4 auch abgezogen ...

Stimmt das so?

Wie sollte ich weiter vorgehen??

 
4 Antworten:

Re: UHV - Jugendamt & KV ???

Antwort von Suka73 am 03.02.2011, 8:20 Uhr

was meinst Du mit "stimmt das?" - also, welche von den Aussagen?

Was tatsächlich stimmt, so bitter das ist: Das Jugendamt macht nicht wirklich einen Unterschied, ob der KV am Ersten eines Monats zahlt oder am Letzten - auch wenn der 15te ausgemacht wurde. HAUPTSACHE, er zahlt. Natürlich kann man den KV dazu nötigen und zwingen, einen Dauerauftrag oder sowas einzurichten - hat man beim Vater von meinem/unseren Kind damals auch. Denn auch ich war so ziemlich auf eine punktgenaue Zahlung des Unterhalts angewiesen. Den Dauerauftrag hat der KV eingerichtet, hat ihn einen Monat "stehenlassen" und dann wieder gekündigt. Auch mein Anliegen, den KV auf die Mitte des Monats festzunageln klappte jahrelang nicht! Kernaussage war immer: Seien Sie doch froh, dass er überhaupt zahlt (und grundsätzlich hat das JA damit ja auch nicht unrecht, nur hilft es mir nichts, wenn zur Monatsmitte 272 Euro fehlen)

Inzwischen geht der Unterhalt eh direkt übers JA, also die zahlen aus und seitdem ist auch einigermaßen Ruhe eingekehrt - es ist sogar so, dass der KV auf das Konto des JA eine Rate zuviel überwiesen hat (wir sagen schon immer scherzhaft, wohlwissend, dass er mal wieder nicht zahlt)

Das mit den 133 Euro verstehe ich nicht.
Das JA ist, wenn der KV signalisiert, dass er zahlen kann, nicht mehr verpflichtet Dir Unterhalt fürs Kind vorzuschießen...

LG Sue

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Re: UHV - Jugendamt & KV ???

Antwort von Thaga am 03.02.2011, 8:28 Uhr

Kann also das JA dem KV sagen, daß er anstelle der titulierten 225,00 Euro nur 133,00 Euro überweist? Warum habe ich dann denn den Titel über 225,00 Euro?

Das mit dem Datum nervt schon gewaltig...

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Re: UHV - Jugendamt & KV ???

Antwort von groschi am 03.02.2011, 8:54 Uhr

thaga, du hast ne pn.
sorry für die anderen, aber manchmal hab ich das gefühl "feind liest mit"
(oder ich werde paranoid)

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Re: UHV - Jugendamt & KV ???

Antwort von shinead am 03.02.2011, 13:38 Uhr

Ob die Summe ausreicht und der Zeitpunkt der Überweisung wirklich egal ist, sagt Dir Dein Titel.

Normalerweise steht da, dass das Geld am 01. des Monats für den Monat im Voraus zu entrichten ist. Sprich, ist das Geld am 01. nicht da, kann rein theoretisch der Titel gezückt werden. Theoretisch deshalb, weil man eine Kulanz von 2/3 Tagen einrechnen sollte.

Mit der Summe genauso. Er hat - bis der Titel abgeändert wurde - den Betrag zu zahlen der vertitelt wurde. Kann er dies aufgrund von Einkommensänderungen nicht, hat er eine Änderung des Titels durch eine Neuberechnung und Neuvertitelung zu veranlassen.

Gruß
Corinna

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