Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 14.05.2013, 17:58 Uhr

Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug

Na ja, faktisch geht es dabei um den Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag, d.h. um einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro im Jahr, der von der Summe der Einkünfte abgezogen wird oder nicht. Das ist nun einmal, so oder so, nicht wirklich die Welt...

 
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