Für alleinerziehende Eltern

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von onlyboys  am 13.05.2013, 19:15 Uhr

Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug

Du verlierst die Steuerklasse 2, sobald eine weitere volljährige Person in deinem Haushalt lebt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dieser Person um den Partner oder das erwachsene Kind handelt. Ausnahme: die Ausbildungszeit des Kindes.

LG,onlyboys

 
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