Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 13.05.2013, 19:34 Uhr

Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug

"Finanzbeamter 3" schließt sich Finanzbeamten 1 an - beim Zusammenzug musst Du in die I wechseln, da zu vermuten ist, dass Du mit Deinem Partner eine Haushaltsgemeinschaft hast (und Dein Partner volljährig ist und Du für ihn auch keinen Kiunderfreibetrag bekommst).

Die Vermutung mit der Haushaltsgemeinschaft wäre grundsätzlich widerlegbar, aber in Eurem Fall nicht wirklich glaubhaft, oder? ;-)

 
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