Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Möhrchen am 13.05.2013, 20:43 Uhr

Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug

Du mußt in die 1. Die 2 darf man ja nicht mehr haben, sobald noch ein anderer Erwachsener in Deiner Wohnung gemeldet ist. Mit Heirat hat das nichts zu tun...da gehts dann um die 3 und die 5 oder 4 und 4.

Wobei die 20 oder 30 Euro machen´s doch nicht fett...vor allem wenn dann noch einer da ist, der was zum Lebensunterhalt beisteuert.

 
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