Geschrieben von Möhrchen am 13.05.2013, 20:43 Uhr |
Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug
Du mußt in die 1. Die 2 darf man ja nicht mehr haben, sobald noch ein anderer Erwachsener in Deiner Wohnung gemeldet ist. Mit Heirat hat das nichts zu tun...da gehts dann um die 3 und die 5 oder 4 und 4.
Wobei die 20 oder 30 Euro machen´s doch nicht fett...vor allem wenn dann noch einer da ist, der was zum Lebensunterhalt beisteuert.
- Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - engelchen_lpz 13.05.13, 18:56
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - Birgit22 13.05.13, 19:13
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - onlyboys 13.05.13, 19:15
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - Amula 13.05.13, 19:22
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - Leena 13.05.13, 19:34
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - Möhrchen 13.05.13, 20:43
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - Möhrchen 13.05.13, 20:43
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - engelchen_lpz 13.05.13, 21:58
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - Sternenschnuppe 14.05.13, 12:41
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - Leena 14.05.13, 17:58
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - Sternenschnuppe 14.05.13, 12:41