Geschrieben von Amula am 13.05.2013, 19:22 Uhr |
Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug
Momentchen....
da war mal was, mit "Probejahr" oder so....
es gibt wohl eine Ausnahmeregelung, in der du im ersten Jahr nach dem Zusammenzug erst mal die StKl. 2 behalten kannst, weil du dir ja -theoretisch- nicht sicher sein kannst, ob ihr auch zusammenbleibt...oder so...
bin da jetzt aber auch nicht wirklich Fachfrau für...wo sind unsere Steuerversierten????
- Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - engelchen_lpz 13.05.13, 18:56
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - Birgit22 13.05.13, 19:13
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - onlyboys 13.05.13, 19:15
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - Amula 13.05.13, 19:22
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - Leena 13.05.13, 19:34
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - Möhrchen 13.05.13, 20:43
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- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - engelchen_lpz 13.05.13, 21:58
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - Sternenschnuppe 14.05.13, 12:41
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - Leena 14.05.13, 17:58
- Re: Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug - Sternenschnuppe 14.05.13, 12:41