Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Amula am 13.05.2013, 19:22 Uhr

Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug

Momentchen....

da war mal was, mit "Probejahr" oder so....
es gibt wohl eine Ausnahmeregelung, in der du im ersten Jahr nach dem Zusammenzug erst mal die StKl. 2 behalten kannst, weil du dir ja -theoretisch- nicht sicher sein kannst, ob ihr auch zusammenbleibt...oder so...

bin da jetzt aber auch nicht wirklich Fachfrau für...wo sind unsere Steuerversierten????

 
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