Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Birgit22 am 13.05.2013, 19:13 Uhr

Steuerklassenfrage - bei Zusammenzug

Steuerklasse 1.
Als das damals geändert wurde, musste ich eine Haushaltsbescheinigung vorlegen, um in der 2 bleiben zu können.
Ich meine, dass gilt auch für Paare, die kein gemeinsames Kind haben, und zusammenleben.

 
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