Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Kristina77 am 30.09.2011, 17:32 Uhr

schneller rat gefragt

Hallo,
ja, moralisch gesehen bist du vollkommen im Recht, aber rechtlich eben nicht. Jedenfalls so lange, so lange du das nicht gerichtlich festgelegt hast, dass die Großeltern nicht mehr als Betreuungspersonen fungieren dürfen.

Ich stelle mir das alles sehr doof und anstrengend vor, ich kann dir nachfuehlen. Aber lass dich bitte jetzt nicht ins Bockshorn jagen. Du hast schon so viel geschafft, diesen (letzten) Schritt gehst du jetzt auch noch! Was sollte danach noch kommen? Sieh es so: Das ist der Endspurt und dann hast du Ruhe. Gehört einfach noch dazu. Wenn du ein Buch liest, dann auch bis zur letzten Seite und nicht bis 10 Seiten vor dem Ende.

Natürlich koennte man es auch so sehen, dass eben der KV klagen muss. Und es ist auch verdammt unfair, dass du dir ständig den A**** aufreißen musst wegen Dinge, die du nicht produziert hast und fuer die du weder was dafuer kannst. Aber bloederweise bist du auf der sichern Seite wenn du dich jetzt noch einmal aufraffst. Denn sollte Berkel wirklich klagen, dann wird man dich nach den Gründen fragen die du zwar glaubhaft erklären kannst, aber du wirst dir auch Fragen gefallen lassen müssen, wieso DU das nicht vorher kundgetan hast. Wenn du dann noch auf einen schlecht gelaunten Richter trifft, dann ist die Katastrophe perfekt - und das willst du sicher nicht.

Leider bist DU derzeit rechtlich in der Bringschuld, menschlich gesehen nicht. Also, zwick deine Pobacken noch einmal zusammen und los geht's!

Lg, kristina

 
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