Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shortie am 30.09.2011, 9:49 Uhr

schneller rat gefragt

Hi,

nein, eigentlich ist es nicht rechtens, dass du trotz Umgangswochenendes die Kinder einbehälst.
Und er kann die Kinder betreuen lassen, von wem er will. Wenn es ihnen nicht schadet.
In eurem Fall aber, zumal es ja anscheinend bereits einschlägige Vereinbarungen gibt, an die sich seine Seite nicht hält, würde ich aber auch so handeln und ihn "klagen lassen". Immerhin hat er gegen die Vereinbarung verstoßen.
1) gemeinsames Gespräch : Ist bei euch gescheitert.
2) Jugendamt oder externer Vermittler : dito.
3) Klage vor Gericht : dann soll Berkel mal! ...

Hör dir trotzdem morgen an, was er sagen will. Und dabei immer: Lächelnnnnnnn! :-))

Und schick die Kinder erst wieder hin, wenn du dir sicher sein kannst, dass die wirklich gefestigt sind und freiwillig wollen. Falls Oma + Opa auftauchen. Oder wenn die garantiert nimmer ins Spiel kommen.


LG, shortie

 
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