Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 30.09.2011, 10:25 Uhr

schneller rat gefragt

Ich würde ihm (ggf. schriftlich) den Umgang in seiner Freizeit zusagen. Gleichzeitig würde ich wegen der Androhung körperlicher Züchtigung auf Aussetzung der Betreuungsvereinbarung mit den Großeltern pochen.

Dann kann er seine Kinder sehen solange er da ist. Punkt. Aus gegebenem Anlass keine Betreuung durch die Großeltern mehr.

Dann verweigerst Du nicht den Umgang.

Wenn er uneinsichtig ist würde tatächlich ich einen Anwalt einschalten um die unsäglich Vereinbarung zu kippen!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.