Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 30.09.2011, 16:37 Uhr

schneller rat gefragt

Es ist nicht rechtens, wenn du den Umgang verweigerst. Das kann gehörig nach hinten (und gegen dich) gehen.

Ich rate dir dringend, wegen der stattgehabten Situationen per Anwalt /Gericht vorzugehen. Dann kann der Umgang zu den Großeltern durchaus gerichtlich untersagt werden oder Ähnliches.

Vorher hat Berkel das Recht die Kinder durch Fremdpersonen betreuen zu lassen, genau wie dir das auch zusteht.

Sei vorsichtig und lass dich nicht aufs Glatteis führen!

LG
S

 
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