Geschrieben von Keks10 am 04.09.2013, 21:42 Uhr |
Rückwirkende Unterhaltszahlung vom KV ??
hallo,
der UH wurde bei meinem kind neu berechnet, der Kv muß rückwirkend ab 01-2013 mehr zahlen...der Kv weigert sich nun die Rückwirkende Unterhaltszahlung an die mutter zu zahlen, er will diese zahlung aufs sparkto. des kindes überweisen, ist das rechtens..? wie kann man da gegen vorgehen ?
Re: Rückwirkende Unterhaltszahlung vom KV ??
Antwort von Holzkohle am 04.09.2013, 23:30 Uhr
klar, weil er weiß, dass Du die Kohle erstmal ordentlich auf den Kopf haust :)))))
Wenn das Ganze übers Jugendamt läuft, dann kann er die rückwirkende Zahlung auch aufs Mündelkonto einzahlen, wenn ihm das lieber ist. Und es da schlummern lassen.
Re: Rückwirkende Unterhaltszahlung vom KV ??
Antwort von desireekk am 05.09.2013, 9:20 Uhr
HALLO;
WENN die rückwirkende Unterhaltszahlung rechtens ist, dann kann sie NICHT aufs Sparbuch erfolgen, weil sie für den LAUFENDEN Unterhalt des Kindes gedacht ist (den Du eben seit Jan/2013 partiell vorfinanziert hast).
Er kann ja aber gerne zusätzlich noch Geld für sein Kind ansparen.
Viele Grüße
Désirée
Re: Rückwirkende Unterhaltszahlung vom KV ??
Antwort von shinead am 05.09.2013, 9:25 Uhr
Da der Unterhalt generell bei minderjährigen Kindern auf das Konto der KM zu überweisen ist, ist auch eine Nachzahlung dort hin zu überweisen.
Generell an die KM???
Antwort von desireekk am 05.09.2013, 15:24 Uhr
Hallo shinead,
ich zietiere mal:
"Da der Unterhalt generell bei minderjährigen Kindern auf das Konto der KM zu überweisen ist"
.... hu... generell ist in dem satz aber wirklich nicht richtig :-)
Nur weil die meisten minderjährigen und damit unterhaltsberechtigten Kinder bei der KM leben, ist das aber noch lange nicht generell :-)
Frag mal unsere Quotenmänner hier was sie von der Aussage halten
Liebe Grüße
Désirée
Re: Generell an die KM???
Antwort von shinead am 05.09.2013, 15:42 Uhr
Nochmal politisch korrekt:
Da der Unterhalt generell bei minderjährigen Kindern auf das Konto des betreuenden Elternteils zu überweisen ist, ist auch eine Nachzahlung dort hin zu überweisen.
Re: Rückwirkende Unterhaltszahlung vom KV ??
Antwort von MarieChristine am 08.09.2013, 10:05 Uhr
Bei den derzeitigen Zinssätzen (und sie sollen noch weiter sinken!) finde ich die Idee von dem KV blödsinnig. Das Kind hat in ein paar Jahren erhebliche Verluste (Inflationsausgleich), und das alles nur um der Mutter eins auszuwischen. Bei MANCHEN Männern fragt man sich wirklich, wo die ihr Hirn gelassen haben.
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