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Geschrieben von shinead am 18.08.2013, 23:36 Uhr

Muss der KV einen Umzug melden?

Wie das Leben so spielt...

Ich habe gerade von der Oma erfahren, dass der KV nicht mehr bei den Elter wohnt.
Die Briefe vom Jugendamt sind nicht zurück gesandt worden. Aber wenn er dort nicht wohnt (und auch nicht gemeldet ist) dann ist die Zustellung wohl in Zweifel zu ziehen...

Ich persönlich will die Adresse gar nicht wissen. Aber müsste er die nicht dem bekannten Rechtsbeistand (RA oder Beistandschaft) mitteilen?

Ich habe ja gedacht, ich komme jetzt günstiger mit dem JA weg, aber vielleicht sollte ich doch doch das Geld in die Hand nehmen und die RA wieder auf den Plan rufen... Das JA zuckt gar nicht, obwohl der gesetzte Termin schon seit einer Woche verstrichen ist...

Der KV hat auch nicht mitgeteilt, dass er jetzt arbeitet. Die Info hatte er doch (auch) weitergeben müssen, oder?

 
5 Antworten:

Re: Muss der KV einen Umzug melden?

Antwort von Sternenschnuppe am 19.08.2013, 7:34 Uhr

Guten Morgen

Hat die Oma verlauten lassen was er arbeitet ? Also ob ein Anwalt auch erfolgreich sein würde wäre dann ja abzuschätzen ;-)

Je nachdem würde ich entscheiden denke ich.

Dem Jugendamt melden täte ich es auf jeden Fall.

Viel Glück, vielleicht tut sich ja doch mal was.

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Re: Muss der KV einen Umzug melden?

Antwort von Wunschkind2008 am 19.08.2013, 8:41 Uhr

Als mein mann ausgezogen ist hat er sich standhaft geweigert mir seine neue Adresse und geben. Ich wollte sie haben um zu wissen wo mein Kind überhaupt ist wenn er bei ihm ist und für offizielle Post. Da er sich auch nach mehrfachen bitten nicht dazu bringen ließ mir ein Adresse zu geben bin ich einfach zum meldeAmt und habe mir einen offiziellen Auszug aus dem meldeRegister geben lassen. Ging ohne Probleme
FestNetzNummer habe ich dagegen bis heute nicht

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Re: Muss der KV einen Umzug melden?

Antwort von shinead am 19.08.2013, 9:00 Uhr

Ich weiß schon länger was und sogar wo er arbeitet. Ich kann sogar nachweisen, dass er seit einem Jahr dort schon arbeitet.
Ich liebe das Internet!

Für den Mindestunterhalg eines 6-jährigen reicht es auf jeden Fall.

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Re: Muss der KV einen Umzug melden?

Antwort von crazysunshine am 19.08.2013, 11:34 Uhr

Jaaa, er muss alles schnellstmöglich an die beistandschaft weiterleiten... stand so in dem "vertrag" den man dort bekommt...

adressänderungen und aufjedenfall arbeitsänderungen...

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Re: Muss der KV einen Umzug melden?

Antwort von mf4 am 19.08.2013, 13:07 Uhr

Ich kenne die 2 KV nur so, dass sie meinen alles machen zu können und ich muss mich raushalten. Die Adresse meines ExEx erfuhr ich damals durch Zufall eben durchs JA damals, Die genaue Adresse meines Ex erfuhr ich, weil ich da um die Ecke meine Reha machte.
Wohnungen der beiden von innen gesehen habe ich nie und das wird auch sicher nicht passieren. Es ist aber logisch, dass meine Tür für den Ex jederzeit offen zu stehen hat, weil da ja seine Kinder wohnen.

Ob die beiden Herren müssten oder nicht... sie taten/tun worauf sie Bock haben und mir ist das mittlerweile schnuppe, ich bettle keinen um etwas, komme zu meinen Infos, wenn ich sie brauche. Info über die Arbeitsstelle hatte ich, Infos über Einkommen nie aber die besorgten sich andere Stellen. Brachte bei KV1 eine Lohnpfändung wegen Nichtzahlens von UH und bei KV2 eine Anzeige wegen der gleichen Sache.

Ich tu meinen Teil, gewähre großzügig Umgang, der weniger genutzt wird aber das ist Sache des KV.

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