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Geschrieben von Alfare am 21.06.2013, 16:49 Uhr

Umzug mit Kind gegen Willen des Kindesvaters

Was meint ihr, wie groß die Chance ist einen Umzug (mit Kind, gemeinsames Sorgerecht ) zum Lebensgefährten gerichtlich durchzubekommen, wenn man 50 km weit weg zieht?

Bekommt man dann Auflagen das Kind zum Umgang zu bringen o.ä.?

Wie sind eure Erfahrungen?Vor allem was die gerichtliche Entscheidung angeht?

Danke und schönen Nachmittag!

 
17 Antworten:

Re: Umzug mit Kind gegen Willen des Kindesvaters

Antwort von shinead am 21.06.2013, 16:51 Uhr

Was würdest Du tun, wenn der KV MIT Kind 50 km weit weg zieht?

Warum zieht der neue LG nicht zu euch?

Gerichtlich durchsetzen wirst Du es nur mit dem Grund "mein neuer LG wohnt da" nicht. Du darfst umziehen, das Kind nur mit Genehmigung!

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Nachtrag:

Antwort von shinead am 21.06.2013, 16:52 Uhr

Ziehst Du ohne Genehmigung um, dann ist die Ummeldung und die Anmeldung des Kindes in KiTa/Schule schwebend unwirksam und jederzeit durch den KV ungültig zu machen.

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Re: Nachtrag:

Antwort von Alfare am 21.06.2013, 16:55 Uhr

Der neue LG hat ein eigenes Haus. Kind lebt bei mir.

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Re: Nachtrag:

Antwort von shinead am 21.06.2013, 16:57 Uhr

Egal wo das Kind wohnt. Das Sorgerecht liegt bei euch beiden...

Und Häuser kann man auch verkaufen oder vermieten...

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Re: Umzug mit Kind gegen Willen des Kindesvaters

Antwort von mf4 am 21.06.2013, 17:15 Uhr

Ich denke doch, dass das dann dein Ding ist, wenn du die Kinder vom Vater weg bringst. Mein Ex zog weg und es ist sein Ding wie er zu seinen Kindern kommt.

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Kommt drauf an ....

Antwort von Sternenschnuppe am 21.06.2013, 17:31 Uhr

Holt der Vater das Kind eh nur alle 2 Wochen am WE und Du bietest an es dann zu bringen und zu holen , ändert sich am Umgang also nix, stehen die Chancen gut.

Es sei denn es gibt noch andere Faktoren wie Sportverein, Schule, Freunde etc. , die der Vater anführen kann, dass es dem Kindeswohl schadet, wenn Kind da nun rausgerissen wird.

Ist es ein Kümmervater, der Kind auch mal zwischendurch sieht, in der Nähe wohnt und auch so mal da ist, sich einbringt, dann sind die Chancen, zu Recht, sehr schlecht.

Vater ist Vater und einmalig, Lebensgefährte nicht.

Wie alt ist das Kind und was sagt es selbst dazu ?

Wie willst Du den nun üblichen Umgang sicherstellen ?
Wer soll den finanzieren ?

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Re: Umzug mit Kind gegen Willen des Kindesvaters

Antwort von Pamo am 21.06.2013, 17:32 Uhr

Es kommt wohl sehr auf deine Argumente hinsichtlich des Kindeswohls und auf den Richter an.

Wenn du vor dem Umzug vor Gericht stehst, dann wird ein Bringen des Kindes zum Umgang sicherlich helfen.

Wenn du nach dem Umzug vor Gericht stehst, kannst du alles gewinnen oder verlieren. Entweder der Richter zuckt die Achseln vor den geschaffenen Tatsachen und schmettert den KV ab, oder du verlierst dein Aufenthaltsbestimmungsrecht (evt. auch Sorgerecht insgesamt) und musst das Kind an den Kindsvater abgeben. Alles zwischen diesen beiden Optionen ist natürlich auch möglich.

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Re: Umzug mit Kind gegen Willen des Kindesvaters

Antwort von Pamo am 21.06.2013, 17:36 Uhr

moralisch ist es vielleicht ihre Pflicht, rechtlich aber nicht, denn vor dem Gesetz trägt der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs - ausser es gibt ein anders lautendes Gerichtsurteil

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Re: Umzug mit Kind gegen Willen des Kindesvaters

Antwort von Sternenschnuppe am 21.06.2013, 17:39 Uhr

Welches durchaus gefällt wird, wenn sowas eh grad vor Gericht landet.
Daher. Umgang selbst organisieren und ermöglichen, dann sind die Chancen nicht schlecht.

Miete hat sie dann ja bald nicht mehr, da ist der Sprit ja drin :-)

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Re: Umzug mit Kind gegen Willen des Kindesvaters

Antwort von Bärin am 21.06.2013, 23:28 Uhr

Hallo,
ich habe damit keine Erfahrungen gemacht, kann Dir also leider nicht wirklich weiterhelfen.
Ich finde es aber keine große Sache und kann mir nicht vorstellen dass dieses "Problem" nicht lösbar ist. Die Eltern gehen neue Wege und da lässt sich nicht immer ein neuer Partner am alten Wohnort finden oder aber das Haus des neuen Freundes verkaufen, damit man im selben Ort bleiben kann. Wieso auch?????
Bei 200km könnte ich das noch verstehen, aber bei 50.... die bin ich früher jeden Tag einfach zur Arbeit gefahren.

Eine Freundin von mir hat sich damals in einer Nacht und Nebenaktion vom Kindsvater getrennt (auch gemeinsame Sorge), ist abgehauen (u.a. wegen Schläge), in eine 60km entfernte Stadt um dort neu anzufangen. Da war nichts zu rütteln, sie konnte da bleiben und er musste das Kind holen. Wenn er es hatte hieß es zwar immer er könne es nicht heim bringen und sie musste es holen fahren, aber ok.

Ich wünsche Dir alles Gute mit Deinem neuen Partner!

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@ Bärin

Antwort von Sternenschnuppe am 22.06.2013, 8:22 Uhr

Wie geschrieben, 50km für einen nur Wochenendvater eher kein Problem.
Für den Vater der 3 Straßen weiter wohnt und Bestandteil des Alltages des Kindes ist ein großes Problem.
Da wiegt der Vater mehr als der nächste LG der Mutter.
Zu Recht !

Die Mutter kann hinziehen wohin sie will, ob das Kind mitziehen darf müssen die Sorgeberechtigten zusammen entscheiden.

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Re: @ Bärin

Antwort von Bärin am 22.06.2013, 13:10 Uhr

Trotzdem finde ich, dass man - wenn es auch nach der Trennung optimal lief, weil man nur ein paar Straßen auseinander wohnte - kein Gewohnheitsrecht darauf hat. So lange das Kind den Kontakt zum Vater behält und vielleicht jedes WE dort sein kann wird es keinen Schaden nehmen. Und nur darum geht es meiner Meinung nach.
Wenn ein Vater voll berufstätig ist (ist ja meistens so) und die Kinder bei der Mutter gelebt haben und diese nun eine andere Wohnung findet, sei es wegen des neuen LG oder vielleicht wegen einem Job in der Nähe ihrer Eltern wo die Kinder dann in der Zeit betreut werden könnten, dann finde ich das völlig i.O.. Wenn sich Eltern trennen ist es nunmal eben so, dass nicht beide Elternteile sich die ganze Woche um die Kinder kümmern können. Das sind Idealfälle, aber nicht die Realität.

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Re: @ Bärin

Antwort von Sternenschnuppe am 22.06.2013, 13:49 Uhr

Würdest Du das auch so sehen wenn Deine Kinder beim Mann bleiben würden, aber Du in der Nähe wohnst und sie auch unter der Woche mal fix zu Dir kommen nach der Schule. Du mal eben zum Fußballspiel eines Kindes radeln kannst, Deine Kinder sich auch in Deiner Umgangszeit mit Freunden treffen können, Du mal eben mit dem Elternabend kannst, zur Schulaufführung, die Kinder spontan zu Dir , Du sie mal eben abholen kannst wenn der andere nicht kann.

Und dann zieht Dein Ex wegen einer neuen 50km weg.....

Würdest Du dann auch sagen : Was will ich mit Alltag mit den Kindern, seine neue Liebe ist wichtiger ?

Da gehören weit mehr Angaben dazu von der Fragenden hier um das beurteilen zu können.

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Re: @ Bärin

Antwort von Bärin am 22.06.2013, 23:39 Uhr

Natürlich ist das hart, ich kann da auch mitfühlen, so ist es ja nicht. Wäre auch sauer, enttäuscht, am Boden zerstört. Aber mein Ex würde sicher nicht hier bleiben nur weil ich eine Straße weiter wohne. Die Kinder sind wichtig, aber man selbst lebt auch nur einmal. Und ich bleibe dabei, wenn die Kinder weiter in regelmäßigem Kontakt bleiben mit dem Vater, dann ist es nicht das Ende der Welt. Und wenn es dem Vater so wichtig ist, kann er ja vielleicht eine Wohnung da in der Nähe finden???

Also, nur mal so nebenbei... mein Mann geht weder auf Elternabende, noch in den Kiga zu irgendwelchen Festen. Er kommt frühestens um 8 heim, da schlafen die Kids oft schon. Und Freunde lassen sich überall finden.
Eine Freundin von mir hat eine neue Beziehung zu einem (noch) verheirateten Mann, der nun zu ihr gezogen ist (eine 3/4Stunde mit dem Auto von seinem ehemaligen Wohnort entfernt) und seine Kinder dementsprechend bald in die neue Beziehung eingeführt hat. Die Tochter hat sich sofort mit meiner (die beiden sind gleichalt) angefreundet, die sind seitdem beste Freundinnen. Es ist natürlich doof und erstmal traurig, aber nicht das Ende der Welt, wenn ein Elternteil 50km weit weg wohnt.

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Re: @ Bärin

Antwort von Sternenschnuppe am 23.06.2013, 7:58 Uhr

Das ist ok, wenn beide sich einig sind.
Und genau darum geht es dann ja.

Die leiblichen Eltern sind wichtiger als der neue LG.

Kind könnte ja auch beim Vater bleiben als Kompromiss ;-)

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Re: Umzug mit Kind gegen Willen des Kindesvaters

Antwort von Keldana am 24.06.2013, 10:39 Uhr

"moralisch ist es vielleicht ihre Pflicht, rechtlich aber nicht, denn vor dem Gesetz trägt der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs - ausser es gibt ein anders lautendes Gerichtsurteil"

Wenn Sie eine deutlich weitere Entfernung herbeiführt steht aber die Chance sehr gut, daß Sie sich an den Kosten beteiligen muß.

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Kurze Frage ....

Antwort von Keldana am 24.06.2013, 10:41 Uhr

wäre dieser Umzug denn "gegen den Willen des Vaters" ??? Ich meine ... vermutlich hätte er was dagegen, aber vielleicht fände er eine weitere Bezugsperson für das Kind auch gar nicht schlecht.

Also hat der Vater den Umzug schon abgelehnt, oder wird es vorausgesetzt, daß er ein Problem damit hätte ???

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