Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Alfare am 06.02.2013, 11:44 Uhr

Umzug

Ich grüße euch!

Aus triftigen Gründen trete ich hier als Zweitnick auf und bitte euch darum etwaige Ähnlichkeiten nicht offen zu schreiben.
Ich würde euch gern um Rat bitten in einer Angelegenheit, die mein Ex- Partner noch nicht wissen soll.

Wir haben gemeinsames Sorgerecht für unser bei mir lebendes Kind, das derzeit die örtliche Grundschule besucht.
Regelmäßiger Umgang besteht.

Nun überlege ich aus verschiedensten Gründen mit unserem Kind ca. 50 km weit weg zu ziehen.
Mein Ex- Partner wird dem Umzug des Kindes nicht zustimmen, ich würde niemals ohne mein Kind wegziehen, sodass nur der Weg über Gericht bleibt.
Und da liegt auch meine Frage. Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?

Die Situation ist diese:
Momentan habe ich einen extrem langen Arbeitsweg von ca. 80 km eine Strecke. Aktuell ist das mit meinem derzeitigen Aufgabengebiet machbar und vereinbar. Mittelfristig soll ich aber nach Abschluss meiner Sonderqualifikation tags und nachts Rufbereitschaften übernehmen (was sozusagen ein beruflicher Aufstieg ist), die voraussetzen, dass ich binnen einer vorgegebenen Zeitspanne am Arbeitsort erscheine.
Dies geht über die aktuell lange Entfernung überhaupt nicht.

Ein Arbeitgeberwechsel macht keinen Sinn, da mein Qualifikationsbereich ein relativ eng eingegrenztes Aufgabengebiet ist und ich natürlich schon in diesem hart erarbeiteten Bereich bleiben möchte, was sich natürlich auch finanziell niederschlägt.
Ich sehe keinen Sinn darin, mir einen Job zu suchen, für den ich "überqualifiziert" bin bzw. meine Qualifikation umsonst gemacht habe.


Ein Umzug um 50 km (mein neuer Partner lebt da und ist mit Haus und Hof örtlich gebunden) würde dieses Problem lösen.
Eine Betreuung meines Kindes wäre dann durch meinen Partner gewährleistet (bei einem Umzug direkt in den Arbeitsort hätte ich keine Betreuung, ich habe schon monatelang nach Babysittern dort gesucht, erfolglos, ich brauche die ja oft, zuverlässig und zu verrückten Zeiten)

Zudem möchte man in einer Partnerschaft ja auch irgendwann einmal zusammen leben und plant Familie und Nachwuchs etc.
Für mein Kind wäre der Umzug die Möglichkeit, wieder in einem Familienverbund (mein Partner hat auch Kinder) zu leben und aufzuwachsen. Dies geht meiner Ansicht nach keinesfalls auf Distanz.

Der Umgang bleibt selbstverständlich bestehen und ich würde mich auch an dessen logistischer Organisation beteiligen.

Mein Kind wird (ich habe natürlich noch nicht davon erzählt!) dem Umzug sicher positiv gegenüber stehen.
Zudem steht demächst (es ist nicht sicher wann) aufgrund Schließung der Grundschule sowieso ein Schulwechsel an.

Ganz zu schweigen davon, dass ich mit Distanz zu meinem Ex- Partner ruhiger leben könnte.

Wie seht ihr das?
Wie sind eure Erfahrungen?

Werde natürlich einen Anwalt beratend hinzuziehen.

Es grüßt euch
Alfare

 
20 Antworten:

Re: Umzug

Antwort von fledermaus24 am 06.02.2013, 11:47 Uhr

Meine Anwältin sagte mir mal, ich könne innerhalb von Deutschland hinziehen wo ich will. Wobei ich schon oft gehört habe, der Partner muss zustimmen. Wie es jetzt rechtlich ist, kann ich Dir leider nicht sagen.

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Re: Umzug

Antwort von mf4 am 06.02.2013, 11:59 Uhr

Dann hat dich die Anwältin aber nicht gut beraten... bei geteiltem SR in ganz Deutschland umziehen?
Stell dir vor du ziehst 300km weg...
bringst du dann alle 2 Wochen 300km das Kind, fährst 300km zurück und am Sonntag nochmal das gleiche? Das denke ich eher nicht und ich finde es auch unverschämt vorauszusetzen, dass der Vater gefälligst 2400km im Monat für den Umgang fährt und dann noch chic 500€ Unterhalt fürs Kind zahlen soll er sicher auch noch.

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Re: Umzug

Antwort von Sternenschnuppe am 06.02.2013, 12:27 Uhr

Hallo

nach allem was ich so gelesen habe und auch rechtlich weiss, dürfte diesem Umzug jeder Richter stattgeben.
Der Umgang wird nicht gefährdet, es ist nachweisbar arbeitsbedingt und 50km sind überschaubar.

Mach Dir keine Gedanken, ich sehe nichts was dagegen sprechen würde.

Ich würde das JA ins Boot holen um ein Gespräch mit dem Vater zu führen und deutlich machen dass Du aktiv am Umgang mitarbeitest

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Re: Umzug

Antwort von Mucki+Ninchen am 06.02.2013, 12:41 Uhr

Von Anfang an deutlich machen, dass du den Umgang unterstützt und dann gibt es keine rechtliche Handhabe per se. Außer es steckt mehr dahinter.

So besprochen für meinen Fall vor kurzem mit 2 Rechtsanwälten. Hier geht's um knapp 700 km!

@mf4: Doch, da wurde sie gut beraten. Der Punkt ist immer, wie man vor Gericht auftritt! Und ich erwarte natürlich vom wegziehenden Elternteil Entgegenkommen beim Holen/Bringen des Kindes. Dies vorausgesetzt darf sie sehr wohl umziehen. Auch ohne berufliche Not! Bei mir wäre es Familienzusammenführung, da meine einzige lebende Verwandte 700 km weit weg wohnt. Wäre legal, machbar. Gründe bedarf es nicht...es darf eben nur kein Racheakt am Vater sein. Dagegen kann er vorgehen.

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Re: Umzug

Antwort von mf4 am 06.02.2013, 12:52 Uhr

Mann muss also nur eine entfernte Verwandte vorschieben, wenn man eigentlich dem Ex eine reinwürgen will und dann geht das?

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Re: Umzug

Antwort von Mucki+Ninchen am 06.02.2013, 12:57 Uhr

Naja, theoretisch vielleicht. Entfernte Verwandte ist es übrigens nicht bei mir!

Im Prinzip braucht man überhaupt keine Begründung. Und wirklich hassende Frauen können einen neutralen Umzug eh nicht vortäuschen.

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Es geht doch nicht nur um den Umgang

Antwort von Alfare am 06.02.2013, 13:09 Uhr

Es geht doch nicht nur um den Umgang.

Mein Ex- Partner wird damit argumentieren, dass ich unser Kind aus seinem gewohnten Umfeld reiße, während er ja für unser Kind dieses aufrechterhalten könnte. Kind müsste dann eben bei ihm leben.

Das ist auch ein Problem.
Wenn die Schule schließt, sieht`s besser aus, keine Frage, aber das kann so kurzfristig passieren, daß es nicht mehr für die Gerichtsentscheidung vor einem neuen Schuljahr reicht.
Oder, auch das wäre denkbar, die Klasse wechselt komplett mit Lehrerin in eine andere Schule. Dann würde ich mein Kind ja auch "rausreißen". (Kind ist übrigens sehr offen und schließt sehr schnell Kontakte)

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Re: Es geht doch nicht nur um den Umgang

Antwort von Pamo am 06.02.2013, 13:11 Uhr

Deine Gründe klingen auch ohne Schulschliessung ok.

Und an jeder Schule gibt es Probleme. Nur für den Notfall.

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Mucki

Antwort von Alfare am 06.02.2013, 13:12 Uhr

Klar wäre das möglich mit den 700 km. Wenn der Vater nicht danach kräht, dass du dein Kind aus dem gewohnten Schul- und Freundes- Umfeld reißt und er doch soooo geeeeeeeeerne dafür sorgen würde, dass dies nicht passiert.

So einfach ist das wohl nicht.
Aber wo kein Kläger....

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Re: Es geht doch nicht nur um den Umgang

Antwort von Alfare am 06.02.2013, 13:12 Uhr

Probleme? Wie meinst du das?

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Re: Umzug

Antwort von Alfare am 06.02.2013, 13:14 Uhr

Doch, wenn der Vater dagegen ist, braucht es eine sinnvolle Begründung.
Nur mal eben umziehen, weil es in Stuttgart netter ist als in Berlin genehmigt kein Gericht, wenn der Vater dagegen ist.
Es braucht dann schon plausible Gründe.

Und in meinem Fall wird es definitiv nur mit Gericht laufen!

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Re: Es geht doch nicht nur um den Umgang

Antwort von Pamo am 06.02.2013, 13:40 Uhr

Probleme, die einen Schulwechsel als gute Alternative aussehen lassen.

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Re: Mucki

Antwort von Mucki+Ninchen am 06.02.2013, 13:58 Uhr

Es sagt niemand, dass es einfach ist. Auch bei mir gäbe es einen Kläger!! wer sagt, dass es einfach wäre? und dem Vater meines Kindes ginge es tatsächlich ums Kindeswohl im Unterschied zu deinem, der es nur auf dich abgesehen hat. Ich würde es auch mit dem Vater besprechen und klären. Das geht bei dir natürlich nicht.

Ich sage nur, wie es rechtlich ist. Ausfechten muss jeder das für seinen Fall. Du wolltest wissen, wie es aussieht. Wenn du eh bei allem "ja aber bei mir..." sagst, ist es von vornherein hoffnungslos. Leicht wird's nicht, war es doch eh nie. Aber versuchen kannst du es und zwar ohne "ja aber er wird".

Ich würde mal einen Plan entwickeln und ihn durchziehen!!! Und dann reagieren, wenn was passiert. Wenn du vorher für alles "ja aber" sagst, dann kannst du es lassen.

Ist nicht böse gemeint, aber er hat nur Macht, weil du sie ihm gibst...

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@mucki+Ninchen: Also soweit mir bekannt ist...

Antwort von Ralph am 06.02.2013, 14:10 Uhr

... könnte der Vater aber pronto eine einstweilige Verfügung über das ABR erwirken, und dann darf die Mutter gerne sofort von Berlin nach Stuttgart ziehen - allerdings ohne Kind.

Diese Infos sind m.E, sehr schädlich und können sehr schnell den Verlust des ABR nach sich ziehen. Das jedenfalls lese ich aus den vielen Postings ganz unterschiedlicher User dieser Plattform in den letzten Jahren heraus.
So einfach ist es nämlich nicht, jedenfalls nicht pauschal.

Was die APin und ihrem Problem angeht, würde ich zwingend das JA mit ins Boot holen, einfach um mich zu informieren und ggf. auch abzusichern.

Ralph

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Re: Mucki

Antwort von Alfare am 06.02.2013, 14:22 Uhr

Naja, du schreibst oben als wäre das alles klar wie Kloßbrühe und selbst bei 700 km wäre das alles legal und völlig unproblematisch machbar. (siehe das, was du an mf4 schreibst).

Und das IST es eben nicht!

Rein rechtlich hat der Vater ein Mitspracherecht. Soll dieses gegen den Vaterwillen ersetzt werden, dann braucht es zwingend !!! sehr stichhaltige Gründe, die das Gericht zu der Erkenntnis kommen lassen, dass ein Umzug von Nöten ist. Eine Familienzusammenführung ist das meines Wissens nicht (vielleicht dann, wenn jemand gepflegt werden muss).

Ich sage nicht, dass ich es nicht in Angriff nehme.
Aber es ist nicht so, dass man das mal "eben so" mit bißchen Aufwand und Kraft und Durchhaltevermögen hinbekommt, sondern es bedarf längerer Vorarbeit, um die Situation bestmöglichst so zu gestalten (so zu erschaffen), dass eine positive Entscheidung sehr wahrscheinlich ist.

Mit Macht hat das gerade wenig zu tun.
Mir ist nicht geholfen, wenn ich holterdipolter mit sowas vor`s Gericht renne. Und das "ja, aber er wird" ist doch TATSACHE und deshalb dringend einzukalkulieren. Ich kann da doch nicht blauäugig rangehen, sondern muss das vor allen Dingen realistisch sehen!

Zumal ich ja gerade mal anfange zu denken und zu planen und da beruflich noch einiges zu klären ist.

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Ich denke aber schon...

Antwort von Ralph am 06.02.2013, 14:35 Uhr

... daß bei 50km die Hürden nicht ganz so hoch liegen als bei 700km. Der Umgang wird dabei also allenfalls ein bißchen erschwert, aber keinesfalls faktisch vereitelt. Insofern denke ich, daß Informationenziehen beim JA die erste Maßnahme sein sollte.

Deine beruflichen Gründe sind ja auch plausibel, somit sollten bei entsprechender Bereitschaft, den Umgang weiterhin wohlwohllend zu unterstützen, bei 50km die Erfolgsaussichten recht gut sein. Aber wie Du schon schreibst: Gut vorbereitet.

Viele Grüße
Ralph

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Re: Umzug

Antwort von Catmu am 06.02.2013, 14:55 Uhr

Wenn alles gut durchdacht und geplant ist und gute Gründe vorliegen, so hört es sich an, wird dir kein Gericht den umzug versagen.

Insbesondere weil das Kind bei dir lebt, wäre die Umstellung des Umzuges von einem elternteil zum anderen vermutlich größer als der Ortswechsel.

Natürlich kann dein ex in dem verfahren das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, und wenn er darauf beharrt, wird dein Kind angehört und ggf. Ein familienpsychologisches Gutachten erholt.

Das JA kommt so oder so ins Spiel,sobald einer von euch einen Antrag bei Gericht stellt.

Wenn du nicht meinst, dass es was bringen würde, sich vorab mit dem KV und dem JA zusammenzusetzen und Steine außergerichtliche Einigung zu finden, kannst du dir das sparen.

Im verfahren ist es völlig schnuppe, ob du dich vorher ans JA gewandt hast oder nicht.
I. d. R. brauchen die in solchen Fällen ohne gerichtlichen Auftrag eeeeewig, da solche Sachverhalte keine Priorität haben.

Laß dich in jedem fall von einem FA für FamR beraten und auch zum Termin begleiten!

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700 km

Antwort von Milia80 am 06.02.2013, 18:08 Uhr

da muss man auch mal bedenken was man seinem kind zumutet, auch wenn man den umgang unterstützt und den weg zahlt und auch selbst bringen würde.

ändert aber nichts daran dass kind diese strekce zurücklegen muss

und welcher verwandte ist wichtiger als der kv für ein kind??


wie weit ist denn der mögliche zukünftige wohnort vom arbeitsort weg?

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3000 km

Antwort von kikipt am 06.02.2013, 19:07 Uhr

Und ich heilfroh dass es diese Gesetze früher noch nicht gegeben hat.

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kikipt

Antwort von Milia80 am 06.02.2013, 19:14 Uhr

ob du das auch so sehen würdest wenn du der umgangselternteil gewesen wörest?

vorausgesetzt ein guter regelmäßiger umgang findet statt.
ich finde es gut dass es geändert worden ist.

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