Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sif am 10.09.2012, 20:58 Uhr

Umzug

Huhu ihr Lieben!

Ich hab da mal ne Frage...

Ich werde mit den Kindern ca 135km weit wegziehen,da meine gesamte Familie dort ist,ich schnell einen Arbeitsplatz bekommen werde ( ganze Fam. in der gleichen Branche, entsprechende Beziehungen) und die Betreuung des Jüngsten (bald 2) dort gesichert ist.

Mein Bald-Ex weiß von den Plänen und sprudelt natürlich nicht vor Begeisterung.
Seine Idee : ich solle 2 Kinder bei ihm lassen.

Das kommt für mich nicht in Frage,da mein Mittlerer letztens schon wieder mit dem Handabdruck heim kam ( JA und Anwalt wissen bescheid).

Laut Anwältin und JA stellt der Umzug trotz GSR kein Problem dar.

Der Umgang würde trotzdem stattfinden ( und wenn wir sie fahren würden,hab hier ja viele Freunde,die ich besuchen kann/möchte), sofern er das möchte.

Bis jetzt kommt er im Schnitt alle 2 Wochen für 1 Std,die er meist damit verbringt mich zurück gewinnen zu wollen.
Max alle 6 Wochen nimmt er die 3 Großen für eine Nacht...


Und hier nun die Frage:

Wieso , und nicht dass ich mich beschweren möchte, scheint das so leicht zu werden?
Man ließt überall,dass ein Umzug gegen den Willen des KV nicht möglich ist...

LG Sif

 
6 Antworten:

Re: Umzug

Antwort von Milia80 am 10.09.2012, 22:17 Uhr

wo kein kläger da kein richter würde ich mal sagen.

ich weiß nicht wenn er klagen würde ob es dann wirklich zum umzug käme.
zudem kümmert er sich ja kaum

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Re: Umzug

Antwort von Richie am 11.09.2012, 8:26 Uhr

Hallo Sif,

na ja, ein regulärer Umgang kostete im Monat ca. 100 € Sprit + Verpflegung
und ca. 5 Std. Fahrerei bei der Entfernung.

MfG Richie

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Re: Umzug

Antwort von Pamo am 11.09.2012, 8:45 Uhr

Ist doch toll, wecke bloß keine schlafenden Hunde. Wenn der KV sich nicht gegen den Umzug wehrt, dann ist es doch gut.

PS: Es wäre doch mal ein Spaß wenn 2 Kinder eine Weile bei ihm wären. Mal gucken, wie er es fände wenn er mal alles machen müsste!

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falsche Schadenfreude

Antwort von Richie am 11.09.2012, 12:20 Uhr

Hallo Pamo,

gell, genau, es geht ja 'nur' um den Umgang des Vaters mit seinen Kindern-die Kinder sind 'uninteressant'.
...und nicht genug, dass er an der Trennung knabbert, er soll noch ungewohnt ohne Pufferung von gleich auf jetzt seine Kinder in den Umgangszeiten alleine betreuen und keine Lernzeit dafür haben....und dann kommt noch die Entfernung dazu, die einen Umgang zusätzlich erschwert.....und wenn er damit Schwierigkeiten haben sollte, dann ist das ein 'Spass'.

D i e Häme lasst sich kaum übertreffen - wozu?

Mfg Richie

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Re: falsche Schadenfreude

Antwort von Sif am 11.09.2012, 12:26 Uhr

Hallo Richit!

Nene,so würde ich das auch nicht machen wollen.
Er ist mit seinem Leben zur Zeit eh überfordert.

Ihm ist in letzter Zeit 2 mal böse die Hand ausgerutscht,weswegen mein 6 Jähriger 2 mal ein riesiges Haematom im Gesicht hatte.
Er ist damit einfach überfordert. Ohne es böse zu meinen!

Das er nun an der Trennung knabbert, fast 2 Jahre nachdem er mich betrogen hat,dass er jetzt sieht,was er verloren hat, tut mir wirklich leid,aber ich kann es nicht ändern.
Es war seine Entscheidung und damit muß er nun lernen zu leben...

Von jetzt auf gleich ihm mal eben die Kinder überlassen,davon würde niemand profitieren, im Gegenteil...

Es ist keine Floskel,wenn ich sage,ich werde ihm die Kinder auch gerne bringen...

Fahre z.Z. die Strecke ja auch min. 2 mal im Monat.

LG Sif

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Re: falsche Schadenfreude

Antwort von Pamo am 11.09.2012, 12:32 Uhr

Richie, das muss falsch rüber gekommen sein, ich bin gar nicht schadenfroh und es war auch keine Häme beabsichtigt.

Ich habe die größte Hochachtung für alle alleinerziehenden Eltern und selbstverständlich auch für die Herren darunter. Würde mir echt leid tun, wenn ich dich beleidigt hätte.

Aber es ist doch so: Wo kein Kläger, da kein Richter! Wenn der KV mit dem Umzug einverstanden ist, dann ist ja gut. Und bei den getrennten Eltern, welche anbieten die Kinder zu nehmen ist es doch meistens so, dass sie das nur aus strategischen Gründen vorschlagen - Ausnahmen gibt es natürlich immer.

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