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Geschrieben von Milia80 am 08.09.2012, 21:07 Uhr

Habt ihr ein Testament

Hallo

habt ihr ein Testament geschrieben was mit euren Kindern passiert falls euch etwas zustößt?

Habt ihr auch eurem Kind etwas hinterlassen? Ein paar Zeilen? in Brief?

Lg

 
10 Antworten:

Re: Habt ihr ein Testament

Antwort von shinead am 08.09.2012, 22:21 Uhr

Ja, ich habe ein Testament und eine Vorsorgeerklärung beim Jugendamt. Letzeres mit einer ausführlichen Erklärung, warum ich so entschieden habe.

Sohnemann bekommt innerhalb der Erbmasse mein Tagebuch. Da steht einiges drin, dass ihn interessieren könnte. Extra etwas aufsetzen würde ich nur, wenn ich schwer krank wäre.

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Re: Habt ihr ein Testament

Antwort von Sternenschnuppe am 08.09.2012, 22:40 Uhr

Kinder sind nicht vererbbar, als erstes wird immer der nächste Angehörige in Betracht gezogen und das ist immer der Vater.
Egal ob mit oder ohne Sorgerecht !
Wenn dieser nicht will oder die Mutter beweisbare Gründe nennt ( Vorsorgetestament ) , warum das nicht gut für das Kindeswohl ist, dann wird das Familiengericht das prüfen.
Und wenn es zu dem Schluss kommt dass dem so ist, dann wird als erstes der Wunsch der Mutter geprüft, ob das dem Kindeswohl entspricht.

Nur so als Hinweis, weil viele immer denken sie könnten das bestimmen.

Ich schreibe meinen Kindern jedes Jahr am Abend vor ihrem Geburtstag einen Brief in ein Notizbuch.
Ausführlich was war, was sie nun alles können, meine Gefühle, Liebe zu ihnen , Erlebnisse etc.
Denke das langt und ist relativ aktuell.
Hoffe es ihnen aber live zu überreichen wenn sie reif genug dafür sind.

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sternschnuppe

Antwort von Milia80 am 08.09.2012, 22:51 Uhr

ich weiß das aber ich habe es dennoch geschrieben.

ich scheibe auch regelmäßig etwas in ein buch, wie die entwicklung ist usw.

ich frage mich nur ob man nciht vor einem urlaub (wenn man alleine fährt) op etc. nicht extra ein paar zeilen schreiben sollte.

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Re: sternschnuppe

Antwort von Sternenschnuppe am 08.09.2012, 22:58 Uhr

Also Vorsorgevollmacht ist immer sinnvoll.
Kann ja auch sein dass der Vater ausfällt warum auch immer.
Dann ist es gut den Wunsch der Mutter schriftlich zu haben.

Sage das auch nur so direkt, weil ich es oft las so nach dem Motto : "Du hast ASR, da kannst Du entscheiden "

Vor Urlaub oder OP ? Typsache denke ich.
Bei einer schweren OP eine gute Idee. Aber bei nur Urlaub , weiss nicht.
Überfahren werden kannst auch wenn Du Brötchen holst denke ich.

Mir persönlich reicht der jährliche Brief und ich achte drauf Bilder von mir mit den Kindern und auch Videos zu haben.
Ab und an filme ich uns beim albern, beim Kekse backen, beim Vorlesen auch schon.

Das sind so meine Ängste. Ich sterbe und sie vergessen ....
Da würde ich mir wünschen dass sie Videos und Bilder haben mit mir zusammen und ihnen.

Im Idealfall schaue ich diese dann mit meinen Enkeln an ;-)

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@Sternschnuppe

Antwort von shinead am 08.09.2012, 23:42 Uhr

>>Wenn dieser nicht will oder die Mutter beweisbare Gründe nennt ( Vorsorgetestament ) , warum das nicht gut für das Kindeswohl ist, dann wird das Familiengericht das prüfen.

Das Vorsorgetestament kann man beim Jugendamt hinterlegen. Dort wird es auch auf Wunsch geprüft.

Wenn sich Vater und Kind nicht kennen, wird der KV nicht in Betracht gezogen.
Personen ab 60 Jahre scheiden auch aus.
Ebenso Personen, die aufgrund ihres Lebenswandels nicht in Frage kommen.

Gibt es Halbgeschwister, kann dies z.B. ein Argument sein, dass ein Kind im verbleibenden Familienverbund mit dem Stiefvater bleibt.

Grundsätzlich sollte man solche Vorsogeverfügungen mit Profis (JA/Notar) besprechen.

Mein Sohn würde (offiziell) zu meinem Bruder kommen. Meine Eltern würden die Erziehung aber übernehmen. KV hat keinen Kontakt zu Junior. Gleichzeitig ist aber auch festgelegt worden, dass Oma und Opa väterlicherseits, zu denen Kontakt besteht, weiterhin Umgang haben sollen.

Das JA hat die VV abgesegnet und dies auch so in der Akte meines Sohnes vermerkt.

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Re: Habt ihr ein Testament

Antwort von kravallie am 09.09.2012, 8:14 Uhr

ich habe schon vor vielen jahren eins geschrieben und nur in meinem sekretär hinterlegt. immer wieder auf alle eventualitäten hin geändert ( wenn ich mit kind1 sterbe oder ich mit kind2 oder ich mit mann ).

kind1 und der vater sind sich unbekannt und natürlich sollten die kinder zusammen bleiben.
heute ist es allerdings bzgl kind1 relativ jacke, denn sie wird in 11 monaten 18.
1.hoffe ich, daß ich das noch erlebe und
2.wird sie selbst entscheiden


( aber shinead, gut daß du es sagst, daß personen ü60 ausfallen, dann ist meine schwester draußen, muß die nichte rein---sollte mir und meinem mann etwas passieren )

für meine kinder habe ich nichts geschrieben.

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Personen ab 60 sind nur raus ,

Antwort von Sternenschnuppe am 09.09.2012, 10:43 Uhr

wenn die Kinder noch sehr klein sind.
So habe ich das in Erinnerung.

Vielleicht daher nicht ersetzen, sondern nur ergänzen falls Person 1 ausfallen würde aus Altersgründen.

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Re: @Sternschnuppe

Antwort von nane973 am 09.09.2012, 21:39 Uhr

Ich habe auch eine notarielle Vorsogeverfügung von 2005 nach einem Verkehrsunfall. Zu dem Zeitpunkt waren meine Eltern 72 und 68 (Kids damals 7 und 9). Da wir in einem Haus lebten und leben, würde die immer noch greifen. Die Verfügung betrifft das Sorgerecht und die damit mögliche Mitgestaltung wo letztendlich der Aufenthalt stattfindet :-)

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Re: Habt ihr ein Testament

Antwort von zschnecke am 10.09.2012, 10:25 Uhr

Ja - ein notarielles Testament.

Habe die Betreuung/Vormundschaft des Kindes und die Finanz-Vormundschaft getrennt.

Bei der Betreuung des Kindes kann man nur einen Wunschäußern, daß Jugendamt/Gericht entscheidet final.
Die Finanz-Vormundschaft kann man verbindlich festlegen.
Bei uns ist beides die gleiche Person und ist gehe davon aus dass das Jugendamt meinem Wunsch Rechnung trägt.
Aber mit der Trennung der Aufgaben ist auf jeden Fall sichergestellt, das die finazielel Absicherung des Kindes in den Händen liegt die ich definiert habe und kein fremder Vormund/Pflegefamilie daran kommt.

War immer mein Alptraum mein Leben mit dem Gedanken aushauchen zu müssen "Was passiert mit meinem Kind ???"

Habe mein Testament schon vor der Geburt vom Kind gemacht.

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Re: Personen ab 60 sind nur raus ,

Antwort von shinead am 10.09.2012, 11:59 Uhr

Ok, Junior war bei der Erstellung der VV gerade mal 5 Monate alt.
Da waren meine Eltern mit Ü60 auf jeden Fall raus.

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