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Geschrieben von hummel_mama am 03.09.2013, 11:18 Uhr

moralische pflichten eines ungewollten vaters? - Part II

Hallo,

etwas weiter unten wurde ja schon das Thema diskutiert, wie sich Väter nach einer ungewollten Schwangerschaft verhalten.
Aus gegebenen Anlass möchte ich das ganze mal um Jahre weiterspinnen und den Punkt diskutieren, an dem der Vater in spe dann doch mal irgendwann auf der Matte steht!

Situation:
Mein Lebensgefährte und ich waren einige Jahre zusammen als ich das Kinderthema angesprochen habe.
Er war zunächst einverstanden mit dem "Projekt Baby" zu starten.
Ich habe also die Pille abgesetzt, was er auch wusste!
Nach 3 Monaten saßen wir zusammen am Tisch und da meinte er auf einmal, dass er doch lieber noch warten würde, es wäre gerade doch nicht der passende Zeitpunkt.
Ich war einverstanden, weil ich ihn ja auch zu nichts zwingen oder drängen wollte.
Nun war ich zu dem Zeitpunkt schon schwanger, was ich aber erst einige Tage später erfahren habe!
Natürlich war ich erst unsicher, habe ich mich trotzdem gefreut und er wirkte dafür, dass er es eigentlich nicht mehr wollte, auch sehr gefasst, hat sich auch in der SSW um mich gekümmert, ist mit zum Arzt, hat Fragen gestellt und schien wirklich interessiert.
Im 6. Monat hat er mich dann verlassen, mit der Begründung, dass er mir gesagt hat, er wolle jetzt noch keine Kinder, damit kommt er gerade nicht klar und muss hier raus.
Bumm... von heute auf morgen war ich von einer scheinbar glücklich werdenden Familie zur alleinerziehenden Mutter geworden.
Das alles ist jetzt 3 Jahre her und er hat sein Kind bisher nicht einmal gesehen!
Er hat mir zwar schon in der SSW klar gemacht, dass er VORERST keinen Kontakt zu uns möchte, aber ich hatte Tag für Tag die Hoffnung, dass er sich besinnt und sich doch noch kümmert.
Meine Tür war zumindest immer offen.
Diese Einstellung hatte ich, bis ich das alleinige Sorgerecht beantragen musste, weil er in einer wichtigen Situation (der Kleine war die ersten Monate schwer krank und er irgendwo Wochenlang auf Malle) nicht zu erreichen war und ich ohne sein Einverständniss in dieser Sache sehr beschwerlich weiter kam, deswegen wurde sich darauf geeinigt und er hat sich auch wirklich nicht daran festgehalten.
Unterhalt wollte das erste Jahr auch nicht gezahlt werden und wurde nach einigen Prozessen dann auch nur seeeeehhhhr ungern bezahlt, aber gut!
Da ist irgendwas in mir zerbrochen und nun habe ich keine Hoffnung mehr sondern nur noch Wut für ihn übrig!
Wie gesagt, das Kind ist jetzt 3 Jahre alt.
Wir kommen gut zurecht, haben unseren Lebensrythmus gefunden und sind wirklich glücklich - vom Vater seit der Trennung keine Spur!

Aber ich stelle mir nun die Frage:
Er sagte ja immer VORERST!
Wie würde ich reagieren, oder wie sollte man eurer Meinung nach reagieren, wenn er jetzt, nach 3 Jahren plötzlich auf die Idee kommt, er möchte jetzt doch Kontakt zum Kind, nachdem er es 3 Jahre ignoriert hat?
Natürlich sagt man: Er ist der Vater, er hat das Recht sich zu kümmern, aber ganz ehrlich, nach Jahren in ein geregeltes Leben zu platzen und zu sagen: "Hey, hier bin ich nun, was geht ab, jetzt hab ich mir die Hörner abgestoßen und bin soweit mich um meinen Sohn zu kümmern", sich auf einmal nehmen wollen, auf was man vorher bewusst verzichtet hat, ist mir zu bunt!
Ich konnte doch auch nicht einfach mal Pause machen, wenn mir alles zu viel wurde!!!

Wie seht ihr das?
Kann man seine moralische Pflicht verwirken durch ein Verhalten wie seines?
Wäre eure Tür immernoch offen oder würdet ihr sagen: Hey, du hast dich jetzt Jahrelang nicht gekümmert, mich und dein Kind im Stich gelassen als wir dich am meisten gebraucht haben, jetzt brauchen wir dich auch nicht mehr!?

 
16 Antworten:

äääähm

Antwort von Keksraupe am 03.09.2013, 11:34 Uhr

WENN er sich jetzt meldet, lasst ihn teilhaben. Ihr müsst euch ja nicht auf ihn verlassen, aber Teilhabe ist sein gutes Recht, und vorallem auch das Recht des Kindes.

Die aussage "du warst nicht da als wir dich am meisten gebraucht hätten" finde ich nicht korrekt, es kann jederzeit noch ein Moment kommen wo man ihn viel dringender braucht...

WENN er sich überhaupt meldet

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Re: moralische pflichten eines ungewollten vaters? - Part II

Antwort von Leena am 03.09.2013, 12:57 Uhr

Ich habe ja eine ansatzweise ähnliche Situation bei meinem ältesten Nachwuchs - Schwangerschaft war gemeinsam geplant, als ich schwanger war, meinte er dann, ach nein, lieber doch noch kein Kind... letztlich habe ich mich dann in der Schwangerschaft von ihm getrennt. Da er - so seine eigene Begründung - mit der Trennung nicht klar kam und mir das nie verzeihen könne, wollte er auch keinen Kontakt zum Kind, weil ihn das ja an mich erinnern würde und das würde er nicht ertragen...

Okay, soweit so gut - zumindest seine Entscheidung. Ich wollte ihn nie zu irgendetwas zwingen, wenn er nicht von sich aus Vater sein wollte, wollte ich ihn nicht gegen seinen Willen dazu zwingen. Vaterschaft hatte ich deshalb auch nie geltend gemacht und er hat auch nie etwas unternommen.

Mittlerweile ist das "Kind" schon 14, es besteht Kontakt zur Familie des Vaters, was dieser (zumindest zum Teil) auch weiß. Ansonsten bin ich längst anderweitig verheiratet und mein Mann hat meinen ältesten Nachwuchs vor bald 10 Jahren adoptiert.

Wenn der leibliche, biologische Vater sich jetzt melden würde...? Puh, keine Ahnung!

Mein Kind sagt, es legt keinen Wert auf ihn bzw. es hat keine Verwendung für ihn, einen Papa hat es ja schon, und wenn der Kerl sein Leben nicht auf die Rolle bekommt und mit 40 immer noch arbeitslos bei Muttern wohnt und seine Aufraffe maximal zum Lottospielen reicht, dann soll er bloß weg bleiben. (Das haben übrigens andere Familienmitglieder von ihm meinem Nachwuchs erzählt, ich nicht - wie auch, ich habe ja seit bald 15 Jahren keinerlei Kontakt mehr!)

Ich persönlich fände ja, man müsste ihm irgendwie doch noch eine Chance geben, wenn er sich melden sollte, wenigstens einmal ein Treffen zwischen biologischem Vater und Kind und dann abwarten, ob sich etwas weiter entwickelt... Über moralische Rechte und Pflichten würde ich da gar nicht sinnieren wollen, auf irgendeinen Punkt Null zurückdrehen lässt sich das Leben eh nicht. Ich glaube schon, dass die meisten Kinder in so einer Situation sich schon für ihren Vater interessieren würden, wobei vermutlich vielen eine "grobe Vorstellung" von ihrem "Erzeuger" reichen würde, ob er noch eine Vaterfigur für die Kinder werden könnte... nun ja. Aber das wäre eh Sache des Kindes, nicht Sache der Mutter!

So gesehen - ja, meine Tür wäre einen Spalt breit offen, und alles andere läge dann bei ihm und beim Kind.

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Re: moralische pflichten eines ungewollten vaters? - Part II

Antwort von desireekk am 03.09.2013, 12:57 Uhr

Ganz einfach:

Mal wieder wird das Pferd von hinten aufgezäumt...

WER hat denn den primären Anspruch?

Das KIND auf BEIDE Eltern.

Und daraus folgt: selbst wenn der Vater nach 3-8-15 Jahren ankommt: das Kind hat ein Recht auf seine (beiden) Eltern, sie zu kennen und Umgang zu haben.
Solange es nicht dem KindesWOHL entgegensteht, sehe ich nicht, wo ein verstätet aufwachender Vater nicht sein Kind sehen sollte.
Aber:
ich würde bevor Kind und Vater aufeinandertreffen ein Gespräch beim Jugendamt initiieren, bei dem der Vater ausreichend begründet darlegen darf,
- warum es ihm die letzten Jahre nicht möglich war für sein Kind da zu sein
- was die Grund für den Sinneswandel ist und
- wie er dauerhaft und verlässlich für die Zukunft den Umgang des Kindes mit dem Vater sicherstellen will.

Im Sinne und zum Wohle des Kindes, und nicht um die verletzte Eitelkeit der Mutter zu stillen.

... um dann klare Regeln für den Umgang festzulegen, damit vorallem das Kind eine Sicherheit und Orientierung in der neuen Situiation hat.

VG

Désirée

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Re: moralische pflichten eines ungewollten vaters? - Part II

Antwort von kravallie am 03.09.2013, 13:04 Uhr

hier ähnliche Situation, nur habe ICH mich in der Schwangerschaft getrennt, der vater wollte nach erwiesener Vaterschaft aber keinen kontakt, bis es ihm nach 11 jahren einfiel, dass er ein Töchterchen hat.


ich fand auch, er hat seinen Anspruch verwirkt, das Kind selbst hatte ebenfalls kein Interesse.
richterin sah das anders, deswegen hast du eigentlich keinen einfluss, bzw entscheiden andere.

laß es auf dich zukommen und spare schon mal für einen Anwalt.

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Mein Schlachtplan

Antwort von shinead am 03.09.2013, 13:13 Uhr

Zur Vorgeschichte: Mein Ex hat sich verpieselt, als ich ihm mitteilte, dass ich schwanger bin. Er war noch präsent, bis Junior 3 Monate alt war, da wollte ich Kindesunterhalt/Unterhaltsvorschuss (ich Miststück, ich!) und er zog sich komplett zurück.

Junior ist mittlerweile 6 Jahre alt. Er weiß, dass er einen biologischen Vater hat. Mein Mann ist "Papa" (von Junior selbst so ausgewählt).

Würde jetzt mein Ex Kontakt haben wollen, würde ich ihn an das Jugendamt verweisen. Ich würde mit ihm keine Vereinbarung treffen wollen. Das JA kennt die Hintergründe und würde dafür sorgen, dass die Annäherung der beiden gezielt verfolgt wird.

Dem Umgang könnte ich auch entgegenstehen. Wie denn? Aber ich hätte das JA mit im Boot.

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Hier 7 Jahre und ja, Tür ist auf

Antwort von Sternenschnuppe am 03.09.2013, 13:43 Uhr

Vorher dürfte er sich mit mir beim Jugendamt treffen um zu erörtern wie er sich das vorstellt und wie beständig er sich das vorstellt.
Es ist und bleibt sein leiblicher Vater und dieses Kind entstand weil ich ihn mal
sehr liebte.

Rechtlich gesehen hat er hier keinerlei Ansprüche mehr, mein Mann hat das Kind adoptiert.
Aber es ist die mögliche Beziehung zwischen Kind und leiblichem Vater, wer bin ich dass ich das verhindere ?
Einzig das Kind hat das Recht dazu nein zu sagen. (Bei uns zumindest )

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P.S. Zuletzt gesehen und gesprochen

Antwort von Sternenschnuppe am 03.09.2013, 14:30 Uhr

In der 11. Schwangerschaftswoche.
Vaterschaft gerichtlich festgestellt
Unterhalt gerichtlich festgesetzt
Unterlassungsklage durch ihn wegen böswilligen schicken von Kinderbildefn gerade noch abwenden können.

Dennoch : Will er wirklich darf er.

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Re: P.S. Zuletzt gesehen und gesprochen

Antwort von hummel_mama am 03.09.2013, 14:45 Uhr

Bitte, er wollte dich verklagen, weil du ihm Fotos geschickt hast????

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Re: moralische pflichten eines ungewollten vaters? - Part II

Antwort von hummel_mama am 03.09.2013, 14:51 Uhr

Ich hatte ja geschrieben, aus aktuellem Anlass...

Wir haben noch ganz guten Kontakt zu seiner Familie, in dem Fall seine Eltern, und die haben mir neulich ganz stolz erzählt, dass ihr Sohn ankündigte, er könne sich so langsam Vorstellen, mal sein Kind besuchen zu gehen.
Auf die Frage, warum er das nicht schon längst mal gemacht hat kam: "Die (in dem Fall ich) kann froh sein wenn ich mich nach all den Jahren überhaupt melde, das wäre ja keine Selbstverständlichkeit nachdem ich ihm ein Kind angedreht habe (!!!!!)."
Und auf deren Frage wann er das denn mal tun will, antwortete er wohl sowas wie: "Mal gucken, ich fahre jetzt erst mal in Urlaub und wenns danach passt vielleicht dann..."
Das ist doch keine Entscheidung wie "Oh, ich müsste ja mal einkaufen gehen, ach, so wichtig ist das nicht, das kann auch noch bis morgen warten und wenn ich nachts um 3 Uhr lust habe einkaufen zu gehen, hat das Geschäft da auch gefälligst für mich geöffnet zu haben".
Hier geht es um das Leben und die Gefühle eines kleinen Menschen, auch wenn er erst 3 Jahre alt ist und mir fehlt dabei ehrlichgesagt der nötigen Ernst und Respekt vor der Sache und seinem Handeln von seiner Seite!
Als wäre das was er getan hat total normal gewesen.
Was soll ich denn von einem Menschen halten, der erst sein Kind über Jahre mit ignoranz gestraft hat, sich dann Wochenlang überlegen muss, ob er sich jetzt melden will um es dann zu tun um dann wieder festzustellen, dass er doch keinen Bock hat - und nach mir ist dann mein Sohn der gearschte!?
Das kanns ja wohl nicht sein!
Natürlich hat ein Kind ein Recht auf seinen Vater - aber auf SO EINEN?
Da stellt sich mir einfach die Frage, oder auch die Tatsache, dass er ohne besser dran wäre!

Es geht mir gar nichr mal primär um mich, weil hier auch schon verletzte Eitelkeit erwähnt wurde.
Ich habe keinerlei Gefühle mehr für ihn und nach allem was passiert ist, habe ich auch nur noch Verachtung für ihn übrig.
Mir geht es ausschließlich um das Kind, und das hat er schlecht behandelt und wer mein Kind schlecht behandelt (auch wenn es der eigene Vater ist, oder erst Recht dann) hat ein grundsätzliches Problem mit mir!
Aber ich habe ihn halt erlebt, wie gleichgültig und abweisend er war.
Selbst in den dunkelsten Tagen, in denen sein Kind im Krankenhaus lag hat er sich keines Schrittes und keiner Silbe um ihn bemüht.
Und dann soll ICH DANKBAR sein, weil er sich nach 3 Jahren endlich mal dazu bequemen will, seinen Sohn zu besuchen und ihm nach diesen Frechheiten auch noch möglichst eine Willkommensparty schmeißen?
Tut mir Leid, da fehlt mir vielleicht die nötige Synapse um sowas als zumutbar zu empfinden.

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Re: moralische pflichten eines ungewollten vaters? - Part II

Antwort von Leena am 03.09.2013, 15:03 Uhr

"Ich habe keinerlei Gefühle mehr für ihn und nach allem was passiert ist, habe ich auch nur noch Verachtung für ihn übrig."

Verachtung sind allerdings auch Gefühle, wenn auch negative... :-/

Auf solchen Ankündigungen seinerseits seinen Eltern gegenüber würde ich derzeit noch genau gar nichts geben, und wenn er sich, nach dem Urlaub jetzt oder dem Sommerurlaub 2014 oder meinetwegen dem Winterurlaub 2021, mal bei Euch meldet... wirst Du über diese Brücke gehen, wenn Du davor stehst. So verschwendest Du nur Energien, die Du garantiert wo anders besser gebrauchen könntest.

Ansonsten - doch, einen Spalt breit stünde meine Tür trotzdem auf, egal, was zwischen Dir und ihm war und wieviel Jahre er sich überhaupt nicht bei seiem Kind gemeldet hat. Von Willkommensparty würde ich jetzt allerdings auch nicht reden. ;-)

Alles Gute für Euch!!!

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leena hat recht

Antwort von kravallie am 03.09.2013, 15:11 Uhr

das sind ungelegte eier, reg dich nicht drüber auch, lehn dich zurück und warte.
wenn er will, dann muß er den weg übers Jugendamt gehen, fertig.
die schreiben dich dann an und dann kannst du mit den Pädagogen dort in aller ruhe besprechen, wie weiter verfahren wird.
löse dich vom Gedanken, den mann verstehen zu wollen und dein Kind zu bedauern, dass der vater ein vollpfosten zu sein scheint.

ein Kind kann auch in einer Einelternfamilie sehr gut gedeihen.

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Re: moralische pflichten eines ungewollten vaters? - Part II

Antwort von desireekk am 03.09.2013, 15:12 Uhr

Nun, DU sollst jua auch weder Dankbarkeit noch verachtung als Motiv deiner Tat heranführen.
Denn es geht nicht darum ob DU den Umgang willst, sondern darum, ob er zum Wohle des KINDES ist.

Und wenn er evben nach x,y jahren kommt und Umgang mlöchte, dann sollte im Vorfeld besprochen werden, wie das zum Wohle des kindes geregelt werden kann, gerne unter Hinzunahme einer neutralen Instanz 0 Jugendamt (s.o. ).

Und: was die Großeltern sagen ist nett und kann als Initial für etwas konkretere Gedanken (wie jetzt) genutzt werden.
... alles andere wird sich aber eben ergeben, wenn Herr Papa persönlich seine Wünsche anmeldet.
Egal, ob er an früpheren Krankenbetten des Kindes weilte oder nicht.
DAS würde ich ihn höchstens nochmal dem Jugendamt erklären lassen.

Viele Grüße

Désirée

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Wie oft habe ich das schon von meinen biologischen Schwiegereltern gehört...

Antwort von shinead am 03.09.2013, 15:19 Uhr

>>er könne sich so langsam Vorstellen, mal sein Kind besuchen zu gehen.

Ehrlich gesagt, haben sie solche Äußerungen erst in den letzten Monaten eingestellt. Immer wieder gab es von Pläne, wo und wie wir uns treffen könnten (Eiskaffee, Zoo, etc.).

Anfangs habe ich mir noch Gedanken gemacht.

Inzwischen weiß ich, dass er das nur sagte, um seine Mutter "zu beruhigen". Die hat immer wieder gebohrt. Gekommen ist es zu einem Treffen nie.

Mach' Dir keine Gedanken darum. Nimm gegebenenfalls den Umweg über das Jugendamt. Da kann er dann seine Ausdauer und den Willen gleich unter Beweis stellen.

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Ja

Antwort von Sternenschnuppe am 03.09.2013, 16:03 Uhr

Und weil ich mich erdreistete ihn nach familiären Vorerkrankungen brieflich zu fragen, weil Kind mit einem Jahr operiert werden musste und ich recht planlos beim Narkosearzt saß.
Da bekam ich einen Brief von seinem Anwalt mit Klageandrohung, er möchte weder mit mir noch dem Kind etwas zu tun haben etc. pp
Habe ich im Ordner und hoffe dennoch, trotz Adoption, dass er sich irgendwann besinnt.

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Re: moralische pflichten eines ungewollten vaters? - Part II

Antwort von LuciaMay am 04.09.2013, 10:08 Uhr

Der Vater hat zu jeder Zeit ein Recht auf sein Kind. Ich finde nicht, daß jemand, der sich drei Jahre nicht um sein Kind gekümmert hat, nun ein GUTES RECHT hat. Ich finde eher, es ist ein schlechtes Recht. Aber es ist ein Recht in unserem Land. Leider ist es auch so, daß es hier nicht nur darum geht, daß er ein Recht hat, das Kind zu sehen. Sondern er hat zu jeder Zeit ein Recht auf sehr umfangreichen Umgang mit ständigen Übernachtungen etc. . Er hat also das Recht, das ganze Leben des Kindes organisatorisch umzukrempeln. Egal, wie lange er sich vorher nicht gekümmert. hat.

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@LuciaMay

Antwort von shinead am 04.09.2013, 12:00 Uhr

>>Sondern er hat zu jeder Zeit ein Recht auf sehr umfangreichen Umgang mit ständigen Übernachtungen etc.

Nein, das stimmt nicht. Er hat nicht "zu jeder Zeit" ein Recht auf einen umfangreichen Umgang inklusive Übernachtungen!

Hat der KV sich jahrelang nicht gemeldet, dann wird der Umgang in kleinen Schritten angebahnt, um sicherzustellen, dass sich eine stabile Beziehung zwischen Vater und Kind bildet.
Bis es da zur ersten Übernachtung kommt, dauert es lange.
Der KV muss gehörigen "Biss" haben, um da dran zu bleiben. Viele scheitern schon innerhalb der Anbahnung.

Je älter das Kind, je schwieriger, bzw. unmöglich für den KV.

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