Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sascha1811 am 24.02.2011, 8:52 Uhr

Re:

Ich weiss von nem Fall in meiner verwandtschaft(ganz sicher) das der KV den Kindesunterhalt aus finanziellen gründen nicht zahlen konnte, wegen arbeitslosigkeit und verschuldung. Die KM hat das gleich von anfang an eingeklagt. Nach Prüfung stellte sich heraus, das er nicht in der Lage war zu zahlen. Sie bekam den kindesunterhalt vom Amt. Der Kv arbeitet wieder und es geht ihm jetzt wieder besser und das Amt stellte dann die forderungen bei ihm und er muss das Quasi Vorgestreckte Geld in raten ans Amt zurück zahlen. Da er den unterhalt jetzt selbst zahlt, bleibt da nicht viel und er wird, auch wenn in kleinen Raten, lange noch zahlen, bis das Amt sein Geld wieder hat. wie genau das damals von statten ging, müsste ich nachfragen. Aber so ist das gewesen und er zahlt heut noch zurück.

 
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