Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Seerose85 am 25.02.2011, 11:27 Uhr

GANZ WICHTIGE FRAGE!

@ fsw

ich glaube dazu muss ein Unterhaltstitel her, erst dann kann man pfänden.

Ich denke, ich warte erstmal ab, beobachte und wenn sich dann nix tut, muss ich klagen. Er hatte schon Fristen aber diese lies er immer verstreichen...damit zeigt er ja auch,dass er nicht will.

Aber das macht doch auch das Familiengericht oder?
Also wenn es zu einer Klage kommt?
LG

 
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