Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von katte am 28.02.2008, 19:17 Uhr

Nochmal wg. Sorgerecht

Bitte nochmal um Aufklärung:)
Also, wenn man nicht verheiratet ist, dann hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht?

 
21 Antworten:

JA!

Antwort von MissyJo am 28.02.2008, 19:19 Uhr

Der nichteheliche Vater des Kindes kann gemeinsame elterliche Sorge im Allgemeinen nur erlangen, wenn die Mutter mit einer Sorgeerklärung zustimmt, sofern die Mutter nicht anderweitig verheiratet ist. Diese Regelung ist Gegenstand heftiger rechtspolitischer Auseinandersetzungen. Eine Ausnahmeregelung besteht derzeit nur für bestimmte „Altfälle“, deren Eltern sich bereits vor der Kindschaftsrechtsreform – also vor Juli 1998 – getrennt hatten und somit eine Sorgeerklärung seinerzeit nicht öffentlich beurkunden lassen konnten (Art. 224__2 Abs. 3 und 4 EGBGB). In diesem Fällen kann unter Umständen das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Sorgeerklärung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl dient.

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Re: JA!

Antwort von katte am 28.02.2008, 19:24 Uhr

Dankeschön, das ist ja interessant!
Bin wieder schlauer:)
LG

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Re: Nochmal wg. Sorgerecht

Antwort von MissyJo am 28.02.2008, 19:42 Uhr

§ 1626 a

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie 1. erklären, daß sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder 2. einander heiraten.

(2) Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

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was vergessen

Antwort von Richie am 28.02.2008, 22:59 Uhr

Hi MissyJo,

Du hast den wichtigen/grundlegenden
§ davor vergessen:

§ 1626 (Personensorge, Vermögenssorge)
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfaßt die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).


Diese Definition elterlicher Sorge liegt auch dem § 1626 a zugrunde.



MfG Richie

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Re: was vergessen

Antwort von MissyJo am 29.02.2008, 8:52 Uhr

danke richie,

nur ändert es nichts an der tatsache, dass bei nichtverheirateten eltern die mutter das alleinige sorgerecht hat.

LG
tanja

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prima

Antwort von Richie am 29.02.2008, 10:09 Uhr

Hi MissyJo,

das ergänzt diese Tatsache aber um die Erkenntnis, daß der 'Vater' fürs Kind nicht zu sorgen braucht, sich nicht zu kümmern braucht. Für das Kind ist das ja nicht so wichtig anscheinend.

MfG Richie

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Misch mich mal ein...

Antwort von AllesOK am 29.02.2008, 10:20 Uhr

Ich habe das alleinige Sorgerecht, da der KV und ich getrennt leben, aber ein geklärtes und gutes Verhältnis zueinander haben.

Ein Bekannter von mir ist leider in einer unguten Situation. Er war nicht verheiratet und hat demnach kein Sorgerecht erhalten.

OBWOHL er die beiden finanziell mehr als großzügig unterstützt, die Kleine JEDEN TAG nachmittags bei sich hat (weil die Mutter ihn ständig anruft, er solle die Kleine holen) und auch sonst alles für sie tut.

ABER sie unterschreibt nicht für das gemeinsame Sorgerecht. Er DARF zwar alles machen (was er natürlich auch für die Kleine tut), aber irgendwelche Rechte bekommt er nicht...

Ich finde, es dürfte nicht automatisch so sein, dass die Mutter das ASR bekommt, sondern es sollte von Fall zu Fall entschieden werden.

LG Sonja

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Re: prima

Antwort von amadeus_hates_music am 29.02.2008, 10:31 Uhr

Das kann der Vater seinem Kind später ja genau so erklären: "Ich hatte auf dem Papier keine Sorgerecht und keine Sorgepflicht, deshalb hab ich mich dann auch sonst nicht um dich gekümmert." Am besten labert der Erzeuger dem Kind dann noch was von "selbsterfüllender Prophezeiung" an die Backe. Das Kind wird dann bestimmt vollstes Verständnis für die Gleichgültigkeit des Vaters haben..

Spöttelnde Grüße
amadeus

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Re: prima

Antwort von Richie am 29.02.2008, 12:50 Uhr

Hi amadeus..,

och jo, Du sprichst von 'Papier', dieses 'Papier' hat wirkliche Folgen, konkrete Auswirkungen. Warum nur ist so ein 'Papier' im Teilen der Sorge seitens der ue Mutter offenbar doch ein
festzukrallender 'Goldschatz', im Erhalten für den Vater nur ein 'Papier'?

Da herrschen offenbar zweierlei Maß.

Außerdem ist Geld auch Papier, und hat doch einen ungeheuren Wert, abgesehen von seinem materiellen Aspekt.

Zuletzt fragt sich sowieso, ob es zwischen Kind und Vater später zu so einem angenommenen Gespräch überhaupt kommt.

MfG Richie

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Re: prima

Antwort von amadeus_hates_music am 29.02.2008, 13:33 Uhr

Richi, du bist in einer solchen Diskussion doch nicht mehr ernstzunehmen, wenn du allen Ernstes ein Nichtinteresse des Vaters damit begründest, daß er nicht das geteilte Sorgerecht hat, sogar von "sich selbst erfüllender Prophezeiung" sprichst.

Eltern kümmern sich um ihre Kinder, weil sie diese LIEBEN und daraus resultierend ein inneres Verlangen danach haben, nicht weil sie ein Papier haben das ihnen Rechte und Pflichten bescheinigt.

Gruß amadeus

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Re: prima

Antwort von Richie am 29.02.2008, 14:27 Uhr

Hi amadeus..,

Eltern können ihre Kinder nur lieben, wenn sie sie er-leben können und nicht fürchten müssen, vom anderen Elternteil
ausgebootet zu werden. Ein erstes Ausbootungsanzeichen ist, wenn die Km die Pflicht und das Recht fürs Kind zu sorgen, nicht teilen will. Das ist für mich der Knackpunkt.
Oft ist hier sogar das Argument zu lesen, daß ein Sorgerecht nicht geteilt werden soll, weil Mama sonst nicht weit wegziehen könnte, natürlich mit Kind.
Gerne wird dabei ausgeblendet, was das denn für Kind und Vater bedeutete.
Väter w o l l e n ihre Kinder lieben können, und zwar ohne Willkürbedrohung, Jugendamt- und Gerichtshürdenlauf und
Bettelei.
Wer die Alleinsorge festhalten will, sollte auch allein sorgen, Denn Mütter sind keine Arbeitgeber für Väterliches.

MfG Richie

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Re: prima

Antwort von sanderleinchen am 29.02.2008, 14:49 Uhr

Und Du brauchst dafür ein Stück Papier um Dich um Dein Kind sorgen zu können?

Könnten Väter sich nicht auch kümmern und sorgen ohne auf dem Papier ein halbes Sorgerecht zu haben?

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Re: prima

Antwort von amadeus_hates_music am 29.02.2008, 15:14 Uhr

"Eltern können ihre Kinder nur lieben, wenn sie sie er-leben können und nicht fürchten müssen, vom anderen Elternteil
ausgebootet zu werden."

Lieber Richie,

du solltest vieleicht einmal darüber nachdenken professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sein Kind liebt man ohne wenn und aber. Wenn Liebe für dich an derartige Bedingungen geknüpft ist, dann weißt du offensichtlich nicht, was Liebe ist.

"
Oft ist hier sogar das Argument zu lesen, daß ein Sorgerecht nicht geteilt werden soll, weil Mama sonst nicht weit wegziehen könnte, natürlich mit Kind."

Dann würdest du doch bestimmt befürworten, daß Vätern MIT gemeinsamem Sorgerecht ein Umzug ebenfalls verboten werden sollte?! *LOL*

amadeus

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Re: prima

Antwort von Richie am 29.02.2008, 16:30 Uhr

Hi amadeus..,

nu laß doch solche persönlichen Angriffe wie ''professionelle Hilfe in Anspruch nehmen''. Bleib doch einfach nur bei der Argumentation.
Ich schließe aus Deiner
'Argumentation' ja auch nichts. Perönlich Angriffe in Diskussionen sind sowieso das Letzte.
Sein Kind kann man nur lieben, wenn man es kennt und erlebt. Alles andere ist Illusion und zurechtgemacht.
Die reine, abstrakte Vorstellung, ein Kind zu haben, ergibt nicht automatisch eine 'Liebe'.
***''Dann würdest du doch bestimmt befürworten, daß Vätern MIT gemeinsamem Sorgerecht ein Umzug ebenfalls verboten werden sollte?! *LOL*''***

Jau, ohne Mitnahme des Kindes schon.

MfG richie

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Re: prima

Antwort von Richie am 29.02.2008, 16:35 Uhr

Hi sanderleinchen,

wenns nur ein Stück 'Papier' sein soll, warum halten ue Mütter denn dann am Alleinsorgerecht so krampfhaft fest?

Geld ist auch ein Stück Papier, und hat doch, wie ich hier an anderer Stelle schon schrieb, neben seinem materiellen einen unmeßbaren mystischen, selbstwertbildenden Wert.
MfG Richie

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Re: prima

Antwort von amadeus_hates_music am 29.02.2008, 18:10 Uhr

Richie,

das war keinesfalls als persönlicher Angriff gemeint, sondern als durchaus ernsthafter Ratschlag.
Richie, die Liebe zum eigenen Kind vom Verhalten der Mutter abhängig zu machen deutet für mich schon auf eine krankhafte Sichweise hin.
Im Übrigen ist doch ein Umgangsrecht völlig unabhängig vom Sorgerecht. Umgangsrecht besteht doch auch für einen nicht sorgeberechtigten Vater. In so fern ist deine Argumentation eh unsinnig.

"Jau, ohne Mitnahme des Kindes schon."
Hattest du die Frage nicht verstanden?

Gruß amadeus

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Sichtweisen

Antwort von Richie am 29.02.2008, 18:51 Uhr

Hi amadeus...,

die Liebe hängt primär nicht direkt von der Mutter ab, sondern ganz einfach, wie ich schrieb, davon, ob man sein Kind überhaupt sieht und auf Dauer eine Chance hat, am Leben des Kindes teilzunehmen.
Ein sog. Umgangsrecht läßt sich ja erst nach ca. 1 Jahr, wenn überhaupt, durchsetzen.
Ich sehe es eben so: wer leugnen möchte, daß das Vorenthalten der gemeinsamen elterlichen Sorge eine grundlegende Kränkung, Abwertung und Abwertung des Vaters vermittelt, der sollte sich mal überprüfen (lassen).

MfG Richie

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Korrektur

Antwort von Richie am 29.02.2008, 18:53 Uhr

..." 2.Abwertung durch ''Herabsetzung'' ersetzen.

MfG Richie

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Re: Sichtweisen

Antwort von amadeus_hates_music am 29.02.2008, 19:00 Uhr

Richie ich leugne keinesfalls, daß das kränkend auf diejenigen Väter wirkt, die sich kümmern wollen (den anderen dürfte es mindestens egal, wenn nich sogar Recht sein). Völlig krankhaft ist jedoch diese Kränkung zum Anlass zu nehmen sich GAR NICHT zu kümmern.
Das ist völlig infantiles, unreifes Verhalten und da drängt sich der Gedanke auf, daß jemand der derartig unreif reagiert, eventuell tatsächlich ungeignet ist seiner elterlichen Sorge nachzukommen.

Und nochmal, ein Umgangsrecht bleibt doch vom Sorgerecht unberührt.

Gruß amadeus

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Re: Richie...

Antwort von Anjaunddavid am 29.02.2008, 19:08 Uhr

ich schliesse mich amadeus an!

Richie, ich verstehe dich auch! Es gibt eben tatsächlich Väter, die sich kümmern MÖCHTEN und denen das verwehrt wird, was ich ÜBERHAUPT nicht nachvollziehen kann.

Gut, der Papa meiner Kinder ist verstorben, also KANN ich nicht mitreden.
Nun aber macht mir ja der KV des "neuen" Kindes, was im Juli geboren wird, jetzt schon einen Strich durch die Rechnung, indem er sagte "das Kind in deinem Bauch ist mir fremd, es interessiert mich nicht und ich will "damit" nichts zu tun haben"
Er sagte weiter "ausserdem setze ich mich dann eh ab und du wirst nicht erfahren, wohin"......

Also, ich bin jetzt schon gespannt, was auf mich zukommen wird.....vor allem sagte ich ihm , dass ich im Interesse des Kindes ihn darum BITTE, das KInd zu sehen und Umgang zu haben, da es für meine anderen Kinder eben leider nicht möglich ist und bekam dann o.g. zu hören.

Das sind Dinge, die ich einfach so ungerecht im Leben finde, AUCH für die Väter, die sich kümmern möchten!

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siehste

Antwort von Richie am 29.02.2008, 19:27 Uhr

Hi amadeus...,

aha, eine Kränkung räumst Du schon mal ein, was ist mit der objektiven Abwertung und Herabsetzung?
Immer wieder wird versucht, mit kleinen Ausblendungen, mit Leugnen, Abwertungen...etc. objektive Ungereimtheiten und Paradoxien kleinzureden.
Wozu soll ein Gesetz denn da sein, um dann k e i n e objektiven, konkreten Auswirkungen zu haben?
Warum halten ue Mütter, wie hier etliche, am Prinzip ihrer Alleinsorge so fest, um es dann andererseits gegenüber den Vätern als läppisches Papier umzudeuten. Auch diese zweierlei Maßstäbe sind paradox, und zwar objektiv.
Die mütterliche Alleinsorge ist auch Bedrohung für die väterliche Kindesnähe wie ein Damoklesschwert. Engagierte Elternschaft kann doch nur auf Augenhöhe gedeihen, und zwar nicht im Bewährungsmodus, sondern grundsätzlich mit in die Verantwortung hineinnehmend.

Im § 1626 BGB steht doch eindeutig die Definition von elterlicher Sorge. Meinst Du, die haben das einfach so zum Jux und in der Absicht hineingeschrieben, daß es nicht gelte, daß es keine Auswirkung auch für Väter als einem Elternteil habe?
Auf welcher Kasperbühne soll denn das Gesetz gelten?

MfG Richie

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