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von Butterfly06  am 02.11.2013, 16:33 Uhr

Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Heute war mein geplanter Tag mit der Kleinen. Er unterbindet mri das und fuhr mit ihr ohne meine vorherige Kenntniss weg, hinterlies mir einen Notizzettel wo er wäre....Obwohl es abgesprochen war, das es mein Tag war, weil wir auch feste Planung dafür hatten. Jetzt ist er mit ihr weg, voller Absicht, was mache ich jetzt????

Ist das schon Kindesentzug?? Oder unterbindet er mir nun den Kontakt zu ihr????

Leider erreiche ich aufgrund des Wochenendes meine Anwältin erst Montag wieder

 
18 Antworten:

Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von Sternenschnuppe am 02.11.2013, 16:54 Uhr

Ihr wohnt noch zusammen oder ?
Dann ist das gar nix.

Ab wann wohnt ihr getrennt ?

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Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von Butterfly06 am 02.11.2013, 16:59 Uhr

ja leider, wir haben ein gemeinsames Haus und daher leben wir derzeit noch unter einem Dach...Jetzt zieht er es in die Länge, so dass ich mit ihr heute nichts mehr unternehmen kann, leider haben wir auch kein urteil was den Umgang betrifft. Alles das fehlt leider.

Dennoch sollten wir uns bereist aussergerichtlich vereinbaren, wer wann Zeit mit ihr verbringt. Und dieser Tag heute- war mein Tag.

Da kann ich wohl nicht mal die Polizei rufen oder????

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Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von Butterfly06 am 02.11.2013, 17:02 Uhr

Achja um einen geeigneten Wohnraum kümmere ich mich bereits, leider kann ich ohne Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kleine ncihts machen. Ab 1.12. könnte ich eine Wohnung mieten, sollte ich bis dahin das ABR haben, ziehe ich solange zu meinen Eltern.

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Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von Sternenschnuppe am 02.11.2013, 17:03 Uhr

Die könntest Du auch nicht rufen wenn ihr getrennt wohnen würdet.
Mach heute was anderes, und an Deiner Stelle würde ich dazu auch nix sagen.
Je entspannter Du Dich gibst desto weniger Spass macht es ihm Deine Pläne zu durchkreuzen.

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Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von Butterfly06 am 02.11.2013, 17:07 Uhr

Aber dem JA und der Anwältin kann ich doch davon berichten oder????? Leider sind mir doch in dem FAll die Hände gebunden ohne ABR, was soll ich denn machen??? Er unterbindet mir die Freizeit mit unserem Kind.

Ich brauche daher schnell Hilfe das ich das ABR bekomme, sonst geh ich kaputt....aber wer eiskalt sich verhält.

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Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von Sternenschnuppe am 02.11.2013, 17:11 Uhr

Du übertreibst, sorry, wenn ich das so sage.
Er hat Dir einen Zettel geschrieben und ist nicht mit dem Kind ausgewandert.
Ein Gericht wird dann klären müssen bei wem es leben wird.
Und solange seid ihr gleichberechtigt.
Hast Du den heutigen Tag festgelegt oder war das eine gemeinsame Entscheidung ?

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Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von Strudelteigteilchen am 02.11.2013, 17:14 Uhr

Das fällt Dir erst um halb 5 auf? Wann wolltest Du denn Zeit mit dem Kind verbringen? Der ist doch nicht grad erst weg, oder?

Das nächste Mal könnte ich mir vorstellen, daß der Zettel auf mysteriöse Weise verschwunden ist

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Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von Butterfly06 am 02.11.2013, 17:16 Uhr

es war von beiden festgelegt das ich sie heute habe....und mir ihr den Tag verbringen kann, sobald ich von der Arbeit da bin. Bin 11 Uhr nach Hause und wollte dann los....Weg, nur ein Infozettel..ohne vorherige Absprache-Änderung....Wo übertreibe ich also????

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Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von Butterfly06 am 02.11.2013, 17:20 Uhr

Hallo?????? ich war 11 Uhr zu Hause, dann nochmal einkaufen da wollt ich die Kleine mitnehmen, war ca. 1 Std weg, das wußte er....wir warten....hiess es...JA und nu???? Ich komme nach Hause und nichts...Also. Und dazu das ich das jetzt erst schriebe weil ich zwischenzeitlich auch telefonierte und versche mich abzulenken und Rat u suchen, da ich hier am Ende bin, das versteht keiner oder????

Die Vereinbarung sollten wir vom Familiengerichtshelfer treffen solange wir gerichtlich noch nichts geklärt ist und wir unter einem Dach wohnen müssen, weil er ja nicht freiwillig geht. Ihr könnt euch vorstellen, was das für Stress für mcih bedeutet, wenn man Angst hat, das mein sein eigenes Kind vom Expartner untebunden bekommt bzw. entzogen bekommt. Und das ist nicht das erste Mal. Schon damals war so....Wollte die kleine von der Tagesmutter abholen, kein Kind da, er holte sie bereits ab und unternahm mit ihr was, und lies mich ohne Info stehen...Oder findet ihr das ok?????
Den Zettel heb ich auf, und nehm ihn mit zur Anwältin.

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Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von Strudelteigteilchen am 02.11.2013, 17:29 Uhr

Schatzi, um AKTIV zu werden und an der HEUTIGEN Situation etwas zu ändern, ist es schlicht und ergreifend zu spät. Ich hätte, unter den gegebenen Umständen und speziell in dem Wissen, daß er auch in der Vergangenheit schon mal Vereinbarungen nicht eingehalten hat, das Kind mitgenommen zum Einkaufen. Aber das weißt Du halt das nächste Mal besser. Der Zettel hilft Dir nix, denn der zeigt nur, daß er Dich unterrichtet hat - Du warst nicht da, mehr muß er nicht tun.

Du brauchst mir nix zu erzählen. Ich habe mehr als ein Jahr mit meinem Ex getrennt unter einem Dach gelebt, bis das Ganze gerichtlich geklärt war. Mein Ex hat genau das getan, was Deiner getan hat: Er hat die Kinder an einem Tag, der mir "zustand", einfach zu McDoof geschleppt, während ich kurz weg war. Leider - für ihn - war er dämlich genug, keinen Zettel zu hinterlassen. Deswegen habe ich mir natürlich schrecklich Sorgen gemacht *zwinker* und die Polizei gerufen. Die haben mir die Kinder zackig wiedergebracht. Danach war das Thema durch, das hat er nie wieder gemacht.

Ich weiß, daß der Zustand die Hölle ist - been there, done that. Aber ein kühler Kopf ist das, was Dir im Moment mehr weiterhilft als wirres Herumgeposte. Und bei jedem Vorfall SOFORT reagieren.

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Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von kravallie am 02.11.2013, 17:33 Uhr

nochmal: sieh zu, daß du ihn wegen unzumutbarer härte, wenn er dich öffentlich beschimpft etc und du das beweisen kannst, aus dem haus werfen.
und sag jetzt nicht wieder, es gehört euch zusammen!!!
das geht. ich weiß das.
soll er doch zu seiner mutter gehen, wenn die sich doch in alles so einmischt!
du hast doch noch ein kind, eine unzumutbare härte mehr!

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Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von Holzkohle am 03.11.2013, 0:34 Uhr

naja, hier haben wir wieder den typischen Fall. Es gab abgesprochene Umgangswochenenden oder -tage, auch wenn man noch unter einem Dach wohnt - passiert DAS einem Vater, kann er sehr wohl die Herausgabe des Kindes mit Polizeigewalt fordern (schon im Freundeskreis erlebt!), aber die Mutter darf das nicht???

Ja, er hat einen Zettel geschrieben, sie war noch mal kurz daheim - wenn gesagt wird "Ok wir warten" dann gehe ich doch davon aus, dass gewartet wird... und nicht, dass man mir in der Stunde mal eben einen Schmierzettel hinlegt, dass man jetzt mal weg ist... Ich finde das nicht fair und bin mir sicher, tätest DU das, wäre Polen aber offen!

Anwältin einschalten und diese informieren, das JA informieren und ganz dringend rate ich Dir, feste Umgangszeiten vor diesem auszumachen!

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Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von Butterfly06 am 03.11.2013, 5:35 Uhr

Ich bin fertig nervlich nicht zu gebrauchen. Gestern Abend eskalierte es gegenüber mir im Beisein der Kids was unverzeihlich ist. Polizei rief er an und er wollte das man mich abholt.Grund : ich war dabei der kleinen die Zähne zu putzen und ins bett zu bringen. Sie wollte nicht. Sie versucht derzeit uns ganz schön zu testen. Aber ich blieb Geduldig. Er sah dies als Bedrohung und entriss sie mir. Wie darauf eine dreijährige reagiert könnt Uhr euch vorstellen. Die Polizei machte nichts. Diese versuchte nur zu schlichten. Gott sei dank hat mein Sohn den genauen Ablauf geschildert und sahen die Polizisten auch. Das was er behauptet entspricht nicht der Wahrheit. Er griff mich an bzw. Versuchte mich daran zu hindern die kleine zu nehmen. Wenn meine Eltern nicht gekommen wären. Ich wüsste nicht was sonst noch passiert wäre. Man empfahl mir mich dringend zum ja und zur Anwältin zu begeben aber am we leider nicht möglich. Dort dringend die Anträge stellen. Da es keine derartige Körperliche Gewalt gab und es ruhig bereits wAr als die Polizei kam blieb es nur bei schlichtung. Er wird hier echt wahnsinnig und übertreibt. Das alleine reicht aber der Polizei nicht. Allerdings sagten sie auch das ich schnellstmöglich handeln soll und wenn was ist anrufen. Wobei man dann überlegt einen von beiden einzuweisen. Soo und nun? Sagt mir mal wie man da ruhig bleiben soll und warum die Polizei nicht mehr unternimmt. Eine Anzeige mir gegenüber hätte ihm nichts gebracht weil er sich damit selbst angezeigt hätte. Denn da er mir Unterlagen unterschlägt solle er diese unverzüglich herausgeben.

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Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von Sternenschnuppe am 03.11.2013, 8:04 Uhr

Wenn es so ist wie Du schilderst dann würde ich da sofort raus !
Frauenhaus zum Beispiel, denn was er macht ist seelische Grausamkeit.
Zumindest bis der Verbleib des Kindes geregelt ist.
Sachen packen und raus da, Montag mit dem Jugendamt in Kontakt treten und über Anwalt Eilantrag aufs ABR.

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Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von Butterfly06 am 03.11.2013, 11:36 Uhr

Genau das mach ich morgen ich gehe zum ja und Anwalt Teile ihm mit das ich
Für einige Tage zu meinen Eltern geht und mit der Vereinbarung des ja. Ich kann nicht mehr

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Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von sara31 am 03.11.2013, 12:09 Uhr

Es kann gut sein, dass die Polizei eine Meldung an das JA schickt, da Kinder involviert waren.

Hast Du eine Tel oder mail-Anschrift deines JA Betreuers? Wenn ja, zieh heute noch zu Deinen Eltern und informiere diese schriftlich, dass Du es in dem Haus nicht mehr aushälst. Mit cc an deine RA....

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Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von Holzkohle am 04.11.2013, 0:13 Uhr

naja, zumindest gab es jetzt einen Vorfall, der bei der Polizei registriert ist, auch wenn nichts gemacht wurde außer zu schlichten.

Schnegge, mit dem weiter unter einem Dach zu wohnen, das bekommt Euch gar nicht, das muss sich ändern. Wenn Du das Haus mit dem Kind zu den Eltern oder sonstwohin verlässt, MUSST Du aber dem KV das mitteilen, denn sonst kommt er Dir sofort mit Kindesentzug oder -entführung daher!!!!

Ich rate Dir vom Frauenhaus ab, wenn es eine andere Möglichkeit gibt!

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Re: Noch eine Frage- Thema Umgangsregelung und Verstoß

Antwort von Butterfly06 am 04.11.2013, 4:53 Uhr

Ich gehe vorüber zu meinen Eltern

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