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Geschrieben von weltammontag am 30.10.2013, 15:45 Uhr

kann kv ohne mein einverständnis kinder abholen?

hallo alle,

hab schon im rechtsforum gefragt, aber vielleicht habt Ihr auch ahnung:

der kv meiner drei kleinen kinder hat sich seit wochen nicht gemeldet, war erst krank, hat dann die bis dahin bestehende umgangsregelung auf unbestimmte zeit abgesagt und die kinder nicht gesehen und auch keine angaben gemacht, ab wann er sie wieder sehen kann. beim letzten mal, als er die drei hatte, ist die kleinste (fast 2) von der hochbettleiter gefallen und der kv hat sie blutüberströmt und unter schock wieder bei mir abgegeben, ohne sie vorher einem arzt vorgestellt zu haben, weil, wie er sagt, die zwei andern noch da waren und er ja gleich los musste.... ich hab das als klassische überforderungssituation gesehen.

jetzt will er alle drei sehen, hat schon alles organisiert und den 6jährigen schon informiert, dass seine große tochter (15) ihn von der schule abholen wird, ohne mit mir vorher zu sprechen.

ich habe bedenken geäußert und vorgeschlagen, er solle den mittleren (4) mal alleine nehmen, weil der gerade am meisten leidet, und um eine weitere überforderung zu vermeiden. er hat gar nicht zugehört, meine bedenken nicht ernst genommen und festgelegt, dass er die drei einfach abholt und nimmt, auch ohne mein einverständnis.

darf er das? wir haben beide sorgerecht. kann ich oder sollte ich etwas unternehmen? die jungs sehen ihn gern und ich würde ihnen bestimmt keinen gefallen tun, wenn ich einen umgang verhindern würde, aber ich hätte gern abgesichert, dass in einem notfall die kinder versorgt sind, und das sehe ich zur zeit nicht, zumal es kein offenes gespräch darüber gibt. ich weiß manchmal gar nicht mehr, was noch richtig ist.

gruß
wam

 
5 Antworten:

Re: kann kv ohne mein einverständnis kinder abholen?

Antwort von Patti1977 am 30.10.2013, 19:58 Uhr

er hat ds sorgerecht und kann damit die kinder jederzeit abholen. so die aussage meiner betreuerin vom jugendamt als meiner ähnliches gesagt wurde. jeder hat die gleichen rechte, du darfst kinder ja auch jederzeit abholen.

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Re: kann kv ohne mein einverständnis kinder abholen?

Antwort von leaelk am 30.10.2013, 20:02 Uhr

Hallo,
ihr habt ja vermutlich nicht nur das gemeinsame Sorgerecht, sondern auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht und damit darf auch der Papa die Kinder jederzeit abholen und er macht das ja auch nicht ohne Dein Wissen, sondern hat das ja angekündigt.
Es sind auch seine Kinder --- auch wenn Du ihm drei Kinder gleichzeitig nicht zutraust.

Unfälle passieren mit Kindern übrigens immer wieder mal -- das muss nicht zwingend Überforderung oder Unverantwortlichkeit sein.

LG leaelk

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Re: kann kv ohne mein einverständnis kinder abholen?

Antwort von weltammontag am 30.10.2013, 22:12 Uhr

ich weiß, ich weiß, unfälle passieren mir und den kindern auch, das ist nicht das problem. eher, dass die situation durch ihn hätte dramatischer eingeschätzt und ein arzt aufgesucht werden müssen. aber es ist alles einigermaßen gut gegangen und ich hatte eine schlaflose nacht und zwei tage krankes kind, was mit ihm natürlich nichts mehr zu tun hat. die kleine hat noch ein paar folgeschwierigkeiten, aber es geht alles schon wieder.

danke Euch. ich hasse diesen kampf um die kinder. und ich kann mich trotzdem auch noch nicht sachlich und ruhig raushalten, mein ärger steht mir im weg. man sagt, das lässt nach mit der zeit, richtig?

lg
wam

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Re: kann kv ohne mein einverständnis kinder abholen?

Antwort von Patti1977 am 31.10.2013, 6:24 Uhr

es lässt nach. man wird ruhiger und sieht manches nicht so eng. weil man die sicherheit bekommt, dass er eigentlcih nur das we möchte und mehr nicht mit den kindern. der krankenalltag, der schulalltag, ne, das ist meist nichts. wenn der punkt da ist und du merkst, dafür bist du zuständig, dann weißt, dass es leere worte sind und stehst drüber.

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Re: kann kv ohne mein einverständnis kinder abholen?

Antwort von desireekk am 31.10.2013, 13:02 Uhr

Hallo

wie die anderen schon gesagt haben:
Solange Ihr neben der genmeinsamen elterlichen Sorge auch noch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht habt, kann er die Kinder genauso "haben" wie Du.

Aber: nicht zwingend kann die große Schwester den Bruder von der Schule abholen. der Papa ja.

Ich verstehe Deinen Unmut, sehr, aber das sind Situationen, die auch "intakten" Familien vorkommen.

Du kannst nur versuchen mit viel innerem Abstand zu reden.
Wenn es wirklich übel wird, rate ich immer nd immer wieder, dass man im Jugfendamt ein Gespräch führt um auf neutralem Boden ein paar Spileregeln ganz konkret festzulegen.

Viele Grüße

Désiee

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