Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Fuchsina am 13.06.2012, 18:23 Uhr

Nicht ganz auf dem neusten Stand

Du bist nicht ganz auf dem neusten Stand. Denn die BVerG hat entschieden, dass die Regelung, wonach die Mutter ein gemeinsames Sogerecht zustimmen muss und diese Zustimmung nicht einklagbar ist, gegen das Grundgesetz verstösst und deswegen entsprechend zu ändern ist. Bis zu Inkrafteten der Neuregelung ist die enstprechende Norm verfassungskonform auszulegen, so dass die Zustimmung der Mutter sehr wohl eingeklagt werden kann:

http://www.rechtsanwalt-schwerin24.de/News/News_Familienrecht/Sorgerecht_und_gemeinsames_Sorgerecht_nicht_verheirateter_Eltern

 
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