Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 13.06.2012, 16:28 Uhr

hmmm

Also als "Erbesenzählerei" empfinde ich das jetzt nicht grad.

Habe mich aber zugegebenermassen längere Zeit nur beiläufig auf dem Laufenden gehalten, da es im Grunde irrelevant ist... das nutzt einen ein eingeklagtes gemeinsames Sorgerecht?!?!
Selbst das automatische Sorgerecht verheirateter eltern funktioniert in verdammt vielen Fällen garnicht, sowas unterliegt ganz anderen, als rechtlichen Umständen.

Habe aber noch was gefunden, eine Umfrage dazu und eine klare Aussage, wie es GEGENWÄRTIG rechtlich aussieht:

"....die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern gibt es nur wenn die Eltern miteinander verheiratet sind, dann sogar automatisch.

Sind dagegen die Eltern nicht (miteinander) verheiratet, dann hat automatisch die Mutter die alleinige Sorge. Damit beide Eltern die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten müssen beide eine sog. Sorgeerklärung unterschreiben.
Eine fehlende Unterschrift (also eines ET) kann nicht eingeklagt werden, wie bei vielen anderen, auch Teilsorgen betreffenden, Dingen der Fall ist.
....."
http://forum.isuv.de/index.php?page=Thread&threadID=46459

 
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