Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 13.06.2012, 11:44 Uhr

Mich würde anstelle Deines Vaters vor allem mal interessieren...

... inwieweit man das Urteil von damals im Zuge der jetzt ohnehin zu erfolgenden Anpassung der Unterhaltshöhe nicht nach heutigem Recht dahingehend korrigieren kann, daß GAR KEIN Unterhalt mehr zu zahlen ist.

Es kann eigentlich doch nicht sein, daß die alten Scheidungsfälle im Zuge der Neuberechnung immer noch nach altem Recht behandelt werden.

Das würde ich von meinem Anwalt mal prüfen lassen und notfalls auch gerichtlich durchpauken.

LG
Snoopy

 
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