Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von luvi am 24.02.2016, 22:18 Uhr

Mal off topic: Legasthenie...

Hallo,
das ist wohl von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Bei uns an der Schule (Bayern) läuft es so.
Die Kinder werden vom SPZ getestet, der Bericht wird dem Schulpsychologen vorgelegt und dieser bestimmt dann in welcher Art ein Nachteilsausgleich stattfinden kann. Ob die Testung auch der Schulpsychologe machen kann, weiß ich nicht.
Nachteilsausgleich gibts nur bei einer Störung, nicht bei einer Schwäche.
Und nur bei Legasthenie, nicht bei Dyskalkulie.

Bei einer Störung wird eine LRS Therapie bezahlt. Muss man beim Jugendamt beantragen.

Die Testung von deiner Nachbarin würde hier nicht anerkannt werden.

LG luvi

 
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