Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 25.02.2016, 10:39 Uhr

Hallo Benedikte!

Wie definierst und erkennst Du denn das "Ausruhen auf dem Nachteilsausgleich"? Und was würdest Du Dir wünschen bzw. erwarten, um ein anderslautendes Urteil zu fällen?

 
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