Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keksraupe am 03.02.2010, 8:38 Uhr

mal kurz dazu

also, ganz kurz:

DU kannst nicht auf kindesunterhalt verzichten und dafür die Namensänderung machen lassen, DENN: Der Unterhalt ist für die KINDER. Also selbst wenn du es ihm schriftlich geben würdest, wäre dieses Dokument nichtig, es wäre unwirksam, hätte keinerlei Bedeutung vor Gericht, denn er ist verpflichtet, Unterhalt für die Kids zu zahlen, darauf kannst du nicht verzichten (ist ja nicht DEIN Geld!)

warum holt er nur die zwei Großen und die Kleine nicht?

Warum kent sie ihn nicht?

Namensänderung wenn für alle (oder warum nicht?) warum nur eine?

 
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