Geschrieben von Keksraupe am 03.02.2010, 8:38 Uhr |
mal kurz dazu
also, ganz kurz:
DU kannst nicht auf kindesunterhalt verzichten und dafür die Namensänderung machen lassen, DENN: Der Unterhalt ist für die KINDER. Also selbst wenn du es ihm schriftlich geben würdest, wäre dieses Dokument nichtig, es wäre unwirksam, hätte keinerlei Bedeutung vor Gericht, denn er ist verpflichtet, Unterhalt für die Kids zu zahlen, darauf kannst du nicht verzichten (ist ja nicht DEIN Geld!)
warum holt er nur die zwei Großen und die Kleine nicht?
Warum kent sie ihn nicht?
Namensänderung wenn für alle (oder warum nicht?) warum nur eine?
- nomal wegen einbennenung - bonnie2007 03.02.10, 8:21
- mal kurz dazu - Keksraupe 03.02.10, 8:38
- Re: nomal wegen einbennenung - LeRoHe 03.02.10, 8:41
- Re: nomal wegen einbennenung - susafi 03.02.10, 9:15
- genau das Gegenteil - mamafürvier 03.02.10, 10:18
- Re: genau das Gegenteil - susafi 03.02.10, 14:42
- genau das Gegenteil - mamafürvier 03.02.10, 10:18
- Re: nomal wegen einbennenung - mamafürvier 03.02.10, 10:16
- Re: nomal wegen einbennenung - Pamo 03.02.10, 15:48
- danke...also - bonnie2007 03.02.10, 20:14
Termin bei der Arge!!
Was mich gerade total nervt...
Einbennenung
Und da hab ich die schei...
Wie unterscheidet man Flirten und Nicht-Flirten
Hier meine Fasnachtsverkleidung
Eine Frage zwecks Steuerklasse
Hab' einen Blumenstrauß geschenkt bekommen...
Würdet ihr...