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Geschrieben von stern1978 am 30.08.2012, 10:46 Uhr

mal an die schlauen hasen wg. alg2

hi,

meine nachbarin und ich hatten gestern ein gespräch über alg1 und 2. sie rutscht ab dem 04.09. von 1 in 2 und ist jetzt der meinung, dass sie ja dann im september doppelt geld hat. einmal vom alg1 für august (wird ja immer ende des monats gezahlt) und einmal alg2 für september (da ja im voraus gezahlt wird). meines wissens nach kann das doch aber gar nicht sein, da ja das zuflussprinzip greift...oder seh ich das falsch und kriegt sie wirklich beides und es wird beim alg2 für september nur der restanspruch vom alg1 (01.09. bis 03.09.) zum ende des monats abgezogen?

lg
sandra

 
3 Antworten:

Deine Nachbarin hat recht...

Antwort von Ralph am 30.08.2012, 13:34 Uhr

Die Bundesagentur zahlt, wenn der Bezug von ALG I schon läuft, recht zuverlässig zum Monatsletzen. D.h. also am 31.08. ALG I, und ab 01.09.2012 ALG II unter Anrechnung des Restanspruchs.

Ich würde das ALG I von August aber nicht verfeiern, sondern zurücklegen. Wenn sie diesen Sachverhalt nutzt, was ihr gutes Recht ist, dann muß sie sich im Fall der Arbeitsaufnahme aber auch sagen lassen, daß im Monat der Arbeitsaufnahme sie zusehen muß, wie sie klar kommt, wenn der erste Lohn am Monatsende gezahlt wird. Sie hat dann einen Monat kein Geld.
Mein Rat: Das letzte ALG I auf das Sparbuch legen und für den Monat der Arbeitsaufnahme behalten.

Ralph

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Re: Deine Nachbarin hat recht...

Antwort von stern1978 am 30.08.2012, 15:34 Uhr

das ist ja der knaller...damit hätte ich jetzt nie gerechnet. okay, dann freu ich mich für sie und werd ihr deinen rat mit dem sparbuch ans herz legen.

danke dir.

lg
sandra

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Ach, so der Knaller ist das gar nicht...

Antwort von Ralph am 30.08.2012, 22:38 Uhr

Hallo Sandra,

man muß sich halt zwei Dinge klarmachen.

1. ALG I ist eine Versicherungsleistung (Arbeitslosenversicherung), diese wird im Nachhinein gezahlt. Die Bundesagentur für Arbeit schaut, wieviele Tage im laufenden Monat Arbeitslosigkeit bestand, und zahlt entsprechend, zum Monatsende, wie es bei vielen Arbeitgebern auch der Fall ist. Man spricht deshalb bei ALG I auch von einer Lohnersatzleistung. Ob die zum Leben ausreicht, spielt im Rahmen des SGBIII (ALG I) keine Rolle.
ALG II ist steuerfinanziert und hat eine gänzlich andere Aufgabe, nämlich den Lebensunterhalt sicherzustellen. Früher nannte sich das Sozialhilfe, es wurde mit HartzIV nur in ALG II umbenannt (m.E. übrigens ein großer dogmatischer Fehler, aber das ist ein anderes Thema). Reichen die Einnahmen nicht zum Leben im vom Gesetz vorgegebenen Rahmen, springt ALG II ein. DA aber Miete etc. zum Monatsanfang fällig sind, wird ALG II für den laufenden Monat grundsätzlich zum Monatsersten gezahlt.

2. Die Politiker haben es zwar gut gemeint mit dem Zuflußprinzip, d.h. alles Geld, was im Laufe eines Monats eingenommen wird, ist anzurechnen. Das ist aber oftmals an der Praxis vorbei, wie Du selbst gerade bemerkst. Früher wurde in den Sozialämtern das Einkommen nach Ermessen beurteilt. Wenn jemand am 30.08. den letzten Lohn bekommen hat, dann wurde ganz klar gesagt, daß er damit, wäre er nicht arbeitslos geworden, den Septemberbedarf damit gedeckt hätte, also Miete September davon gezahlt und im September davon auch im Supermarkt eingekauft hätte. Also gab es im September auch (noch) keine Sozialhilfe. Gab es den letzten Lohn Mitte August, und es wurde Ende August noch irgendetwas beglichen (Wassernachzahlung, Klassenreise o.ä.) konnte es auch sein, daß man dann ab 01.09. schon mit Leistungen eintrat. Dieses Ermessen ist durch die Gesetzesregelung seit 01.01.2005 den Sachbearbeitern abgenommen worden mit der Folge, daß es bei Arbeitsaufnahmen regelmäßig zu Engpässen kommt, wenn keinerlei Rücklagen bestehen. M.E. ein ganz großer Stockfehler im Gesetz, den wir aber nicht regeln können, außer mit einem Darlehen im Monat der Arbeitsaufnahme.

Viele Grüße
Ralph

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