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Geschrieben von Neelie am 30.08.2012, 10:24 Uhr

Steuerfreibetrag des Ex-Mannes überschreiben

Hallo zusammen, ich werde ab September wieder arbeiten gehen und auf dem Finanzamt wurde mir gesagt, das der Freibetrag meines Ex -Mannes auch auf mich übertragbar wäre wenn er nicht den gesetzl. Mindestunterhalt bezahlt. Wir haben 3 gemeinsame Kinder und außer 115 Euro pro Kind leistet er bisher nichts....leider nicht einmal zum Schulanfang - bei drei Schulpflichtigen Kindern geht das ganz schön ins Geld, trotz Ausleihe etc. Nun überlege ich, ob ich ihn darauf anspreche. Er ist selbstständig und hat auch 3 Angestellte, einen zusätzlichen Firmenwagen und eine Menge an Inventar in der Firma. Generell äußert er immer, er würde nicht viel verdienen und kann als Selbstständiger auch eine Menge abschreiben, sodass der Betrag vom Steuerberater und Jugendamt auch auf den genannten Betrag errechnet wurde. Er lebt aber auch mit seiner Freundin zusammen und ich denke, das sie sich die Miete etc. teilen werden wobei es laut Berechnung alles auf seine Kappe geht. Generell denke ich, wäre es nur fair wenn ich die Kinder auf meine Karte bekäme aber ich habe Angst. das sich unser Verhältnis und seines zu unseren Kindern dann noch mehr verschlechtert. Auf der anderen Seiten könnten wir das Geld einer Steuerrückzahlung später gut gebrauchen. Ihr wisst ja selber wie hoch die Abzüge bei Alleinerziehenden sind :-(

Würdet ihr es darauf ankommen lassen? 1,5 Kinder haben oder nicht haben...macht es einen großen Unterschied des Freibetrages aus. Kenne mich nicht wirklich gut aus in der Materie, zumal ich nun seit Jahren erst wieder in das Berufsleben einsteige.

LG, neelie

 
3 Antworten:

Re: Steuerfreibetrag des Ex-Mannes überschreiben

Antwort von shinead am 30.08.2012, 10:41 Uhr

Hast Du mal durchgerechnet, ob die 1.5 Kinder mehr auf der Steuerkarte einen wirklichen Unterschied machen?

Den Übertrag kannst Du dann beantragen, wenn der KV nicht mindestens 75% vom gesetzlichen Mindestunterhalt bezahlt. Erst kannst Du den Haken bei der Einkommensteuererklärung setzen.

Ich würde erstmal checken lassen, ob er nicht wenigstens den Mindestunterhalt zahlen kann. Da wäre ich dann auch hartnäckig und würde ihn auf seine erhöhte Erwerbsobliegenheit hinweisen lassen. Reicht sein Einkommen nicht aus, ist ihm zuzumuten einen 400 Euro Job anzunehmen um den Unterhalt zu zahlen, oder er muss die Firma aufgeben um dann einen besser bezahlten Job annehmen zu können.

DAS bringt euch in der Familienkasse wesentlich mehr!

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Re: Steuerfreibetrag des Ex-Mannes überschreiben

Antwort von Neelie am 30.08.2012, 11:22 Uhr

Nein, ausgerechnet habe ich mir das nicht. Der Beamte auf dem Finanzamt sprach mich nur darauf an. Bekomme für die 3 Jungs 345 Euro zusammen von ihm und das auch erst seit der neuen Berechnung, davor bekam ich Unterhaltsvorschuss vom JA.
Das Problem an der ganzen Geschichte ist eher, das er meiner Vermutung nach nicht mehr zahlen will und daher sämtliches neu kauft um es abschreiben zu können. Er ist von morgens bis abends 20.00 Uhr in der Firma und ich kenne ihn gut genug um zu wissen, das er nicht für so wenig Gewinn sich den Allerwertesten aufreißt. Habe es schon des Öfteren angesprochen aber angeblich kann er nicht mehr zahlen. Einen weiteren Job würde er zeitlich nicht mehr annehmen können, er könne nur die Firma schließen und sich einen Angestellten Job suchen, was er aber auch nicht machen würde.
Im Endefekt hat er einfach einen guten Steuerberater und mir sind die Hände gebunden - hintergehen will ich ihn ja auch nicht aber mit ihm auf vernünftigen Weg zu reden geht auch nicht. Da kommt dann nur die Aussage, das ich ja die Kinder wollte :-(
Grrrr.....ich werde es dennoch noch einmal versuchen.
Vielen Dank für Deine Antwort.

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Re: Steuerfreibetrag des Ex-Mannes überschreiben

Antwort von shinead am 30.08.2012, 19:13 Uhr

Guter Steuerberater hin oder her.
Die Kinder gehen vor. Wenn das Jugendamt nicht zuckt, nimm Dir einen Anwalt.
Das Auto für eine Firma, bei der nicht viel rum kommt muss eben dann etwas kleiner bemessen werden. Dan sind die Leasingraten geringer und er kann mehr Unterhalt für die Kinder zahlen. Es gibt viele Sachen, die ein Prüfer dort mal nachgucken kann.
Da ist m.E. nur einer nicht hartnäckig genug...
Fahr die Krallen aus!

Ich habe gerade mal 1.5 Kinder und 3.0 Kinder auf der Lohnsteuerkarte verglichen... Sind 10 Euro im Monat...

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