Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von spiky73 am 20.06.2010, 13:01 Uhr

Könnt ihr mir helfen?

hallo,

mich wuerde natuerlich auch interessieren, wie das ablaeuft, wenn der vater (noch) nicht feststeht? wie bei uns, wo die vaterschaftsklage laeuft, aber noch nicht mal der test durchgefuehrt wurde?! - wuerde im adoptionsfall (auch wenn das hier rein hypothetisch ist, da es neben dem vaterschaftsanerkennungsunwilligen auch keinen adoptionswilligen gibt...) da der noch-nicht-vater befragt oder bleibt der aussen vor, weil er eben nicht feststeht und das schwebende verfahren wird umgehend gestoppt?
welche moeglichkeiten haette das kind, wenn es denn doch irgendwann mal seine unwilligen biologischen wurzeln kennenlernen moechte?? koennte es dann im nachhinein doch noch auf einem gentest bestehen oder ist der zug dann abgefahren? (wie gesagt, das sind vielleicht spezialfaelle, die bei uns keine rolle spielen, trotzdem wuerde mich das auch mal interessieren...)

im uebrigen kenne ich 2 halb-adoptions-faelle in meinem entfernten bekannten- und freundeskreis - und in beiden faellen waren oder waeren rein rationale und wirtschaftliche motive die beweggruende FUER adoption gewesen.

fall #1 - einer meiner laengsten (maennlichen) freunde. seine mutter lernte irgendwann einen neuen partner kennen, damals war mein freund schon relativ "gross", er muss damals so 9 gewesen sein.
sein biologischer vater sass wegen sexualdelikt(en) im gefaengnis - und der neue mann der mutter wollte dann lieber naegel mit koepfen machen, schon um eventuelle unterhaltsansprueche des leibl. vaters gegen den sohn nach einer haftentlassung auszuschliessen und um meinen freund eben gegen alle moeglichen sonstigen forderungen abzusichern...
wir haben irgendwann mal darueber geredet (schon deshalb, weil ich mir, als anna noch klein war, ja gedanken darueber machte, wie sie es verkraften wuerde, ohne vater gross zu werden etc. etc. etc.) und er sagte mir, dass es der haftgrund des leibl. vater ihn schon sehr belastet habe, vor allem, weil er immer ueberlegt hatte, "wieviel vaeterliche anteile eben auch in ihm verankert sind" - und dass sein stiefvater eben sein "papa" sei, weil er immer fuer ihn da gewesen ist - und sich in dieser "auszeichnung" eben schon die wertschaetzung ausdruecke. egal, ob er erst in sein leben getreten ist, als er das schon bewusst mitbekommen hat - oder eben nicht.

der zweite fall ist ein ehemaliger klassenkamerad von mir, der zum gleichen zeitpunkt in frankfurt lebte wie ich damals. leider haben wir uns dann wieder aus den augen verloren... dessen mutter hat (damals waren wir noch in der grundschule und ich erinnere mich, dass sie dann zum letzten schuljahr auch wegzogen) nochmals geheiratet, und der neue partner der mutter wollte den stiefsohn sehr gerne adoptieren, um eben auch die erbschaftsbelange zu regeln. der leibliche vater hat der adoption nie zugestimmt - und stiefvater und stiefsohn haben eben so gut es ging, diese scharte mittels testament auszuwetzen.
es hat sich fuer mich irgendwie auch kurios angehoert: die mutter hat sich von diesem partner (also dem stiefvater) irgendwann getrennt - ihr sohn fuehlte sich aber dem stiefvater mehr und intensiver verbunden als der leiblichen mutter... kann sein, dass er dann damals auch bei dem stiefvater wohnen blieb (das weiss ich nicht mehr genau).
aber ich fand es schon schade, dass eben da dem willen des kindes nicht rechnung getragen werden konnte, weil der leibliche vater querschoss (sich aber ansonsten wohl um sein kind nicht gekuemmert hat...)...

lg,
martina.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.