von Leena am 19.06.2013, 21:49 Uhr |
keine AE Frage aber ....
Kommt im wesentlichen darauf an, was Du für Einkünfte aus welchen Einkunftsarten hast (nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, andere Einkünfte von mehr als 410 Euro, Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie z.B. Lohnersatzleistungen, Mutterschaftsgeld, Elterngeld etc.), ggf. aber auch, ob Du bestimmte Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte hast eintragen lassen, ob Du auf Lohnsteuerklasse VI gearbeitet hast, ob das Finanzamt Dich zur Abgabe aufgefordert hat etc. pp.
Im Grunde ist es in § 46 Abs. 2 EStG ziemlich erschöpfend geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
- keine AE Frage aber .... - Conny2012 19.06.13, 21:24
- Re: keine AE Frage aber .... - CKEL0410 19.06.13, 21:28
- Re: keine AE Frage aber .... - Sonnenmond 19.06.13, 21:29
- Re: keine AE Frage aber .... - Conny2012 19.06.13, 21:52
- Re: keine AE Frage aber .... - Conny2012 19.06.13, 21:52
- Re: keine AE Frage aber .... - Leena 19.06.13, 22:22
- Re: keine AE Frage aber .... - Strudelteigteilchen 19.06.13, 23:05
- Re: keine AE Frage aber .... - Leena 20.06.13, 19:14
- Re: keine AE Frage aber .... - Strudelteigteilchen 19.06.13, 23:05
- Re: keine AE Frage aber .... - Leena 19.06.13, 22:22
- Re: keine AE Frage aber .... - Leena 19.06.13, 21:49
- aber wenn man jetzt elterngeld - Milia80 19.06.13, 23:21
- Re: aber wenn man jetzt elterngeld - Leena 20.06.13, 19:19
- aber wenn man jetzt elterngeld - Milia80 19.06.13, 23:21
- Re: keine AE Frage aber .... - Holzkohle 19.06.13, 23:10
Woher kommen diese niedrigen Gehälter?
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