Alleinerziehend, na und?

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keine AE Frage aber ....

Thema: keine AE Frage aber ....

Hallo zusammen, vllt liegt es an der Hitze oder tatsächlich an mir selbst aber ich würde gern wissen ob ich verpflichtet bin einen Lohnsteuerjahresausgleich zu machen. Irgendwie bekomm ich im I-Net ganz unterschiedliche Aussagen (oder ich bin im Moment einfach zu doof das richtige zu finden) Danke Euch! LG

von Conny2012 am 19.06.2013, 21:24



Antwort auf Beitrag von Conny2012

Halko das kommt darauf an was du verdienst. Kannst du aber beim Finanzamt erfragen.

von CKEL0410 am 19.06.2013, 21:28



Antwort auf Beitrag von Conny2012

Ob Du dazu verpflichtet bist (ob man), dass weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass das Finanzamt einen anschreibt (anmahnt) wenn man es in einem gewissen Zeitfenster nicht macht und dass es dann im schlimmsten Fall zu einer Festsetzung (Nachzahlung) kommen kann. Bist Du berufstätig? früher war das mal "lockerer" wenn man keine Lohnsteuererklärung machte. Aber heute geben die Arbeitgeber die Daten - selbst bei Honorarstellen - direkt ans Finanzamt weiter. Damit sind die Zahlen - der Bürger - inzwischen ziemlich gläsern. Auch die Verzinsung von Tagesgeldkonten etc. werden dem Amt weitergeleitet. Ich persönlich würde immer auf Nummer Sicher gehen und eine Erklärung machen. Bzw. mache ich immer. Ist aber in meinem Fall auch zu meinen Gunsten (ich bekomme immer Steuern zurück).

von Sonnenmond am 19.06.2013, 21:29



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Danke für Eure Antworten.... Ich war seit 2002 in nem Arbeitsverhältnis, aber seit 2006 in Elternzeit (hab 2 Kinder jetzt) bin alleinerziehend und hab die letzten Jahre Alo II bekommen. Jetzt bin ich seit April diesen Jahres arbeitslos - mein AG hat mir n Aufhebungsvertrag zu Ende der Elternzeit mit Abfindung gegeben und seit 01.05. hab ich n Minijob. ich glaub ich frag mal beim Finanzamt nach.... Danke!

von Conny2012 am 19.06.2013, 21:52



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Danke für Eure Antworten.... Ich war seit 2002 in nem Arbeitsverhältnis, aber seit 2006 in Elternzeit (hab 2 Kinder jetzt) bin alleinerziehend und hab die letzten Jahre Alo II bekommen. Jetzt bin ich seit April diesen Jahres arbeitslos - mein AG hat mir n Aufhebungsvertrag zu Ende der Elternzeit mit Abfindung gegeben und seit 01.05. hab ich n Minijob. ich glaub ich frag mal beim Finanzamt nach.... Danke!

von Conny2012 am 19.06.2013, 21:52



Antwort auf Beitrag von Conny2012

Also warst Du ab 2002 beschäftigt, ab 2006 in Elternzeit, Aufhebungsvertrag mit Abfindung zum Ende der Elternzeit und ansonsten ALG 2 und ab 01.05.2013 einen Minijob..? Dann würde ich grundsätzlich erst einmal sagen, für 2006 müsste eine Einkommensteuererklärung abgegeben worden sein und für das Jahr mit der Abfindung zum Ende der Elternzeit ebenfalls. Wenn Du dieses Jahr nur Unterstützungsleistungen und ab Mai Einnahmen aus dem Minijob hast, wäre für dieses Jahr vermutlich keine Einkommensteuererklärung abzugeben, da ein Minijob, der vom AG pauschalversteuert wird, bei der Einkommensteuererklärung nicht relevant ist...

von Leena am 19.06.2013, 22:22



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Erzähle das mal meinem Finanzamt. Die haben mir vorletzte Woche eine Androhung der Schätzung geschickt - obwohl ich seit Mitte 2007 nur noch Einkünfte aus ALG2 habe. Meine Schwester, ihres Zeichens Steuerberaterin, schickt denen jedes Jahr eine neue Einfachst-Steuererklärung mit einem netten Brief, daß man sich das nächstes Jahr doch bitte sparen könne - interessiert keinen. Ich zahle keine Steuern, ich muß nichts nachzahlen (dafür sorgt ja schon das Jobcenter) und bekomme natürlich auch nichts wieder. Aber Hauptsache, das wird jedes Jahr erneut schriftlich festgehalten. Meine Schwester meint, das liegt daran, daß ich vorher fast 20 Jahre lang aufgrund meiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine Steuererklärung machen MUSSTE. Trotzdem finden wir es gemeinsam albern. Nun ja, für dieses Jahr lohnt es sich endlich wieder. (Und wahrscheinlich haben sie es dann endlich verstanden - das wäre das ironische I-Tüpfelchen.)

von Strudelteigteilchen am 19.06.2013, 23:05



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ich glaube, Dein Finanzamt weiß das selber. :-) Aber vermutlich können sie sich bei Dir nicht vorstellen, dass Du - bei Deiner Vorgeschichte die letzten 20 Jahre und Deinem Back Ground etc. - dauerhaft aus der Steuerpflicht rausfallen würdest, und deshalb jedes Jahr wieder überprüfen wollten, wie es mittlerweile aussieht. Es ist ganz einfach, einen Fall zu löschen oder auf "keine Abgabepflicht mehr" zu setzen, wenn man will und das langfristig für berechtigt hält - also nehme ich an, das ist Absicht bei Dir. Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung (inkl. Schätzungsandrohung) ist übrigens rechtskräftig, s. § 149 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung: "Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird." Und, wie man sieht - ab 2013 hat das Amt wieder recht. :-)

von Leena am 20.06.2013, 19:14



Antwort auf Beitrag von Conny2012

Kommt im wesentlichen darauf an, was Du für Einkünfte aus welchen Einkunftsarten hast (nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, andere Einkünfte von mehr als 410 Euro, Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie z.B. Lohnersatzleistungen, Mutterschaftsgeld, Elterngeld etc.), ggf. aber auch, ob Du bestimmte Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte hast eintragen lassen, ob Du auf Lohnsteuerklasse VI gearbeitet hast, ob das Finanzamt Dich zur Abgabe aufgefordert hat etc. pp. Im Grunde ist es in § 46 Abs. 2 EStG ziemlich erschöpfend geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

von Leena am 19.06.2013, 21:49



Antwort auf Beitrag von Leena

und aufstocken h4 bekommt was ja als ae nicht so selten ist??

von Milia80 am 19.06.2013, 23:21



Antwort auf Beitrag von Milia80

...wenn man in einem Jahr NUR Elterngeld und aufstockend Hartz IV bekommen hat, besteht - wenn einen das Finanzamt nicht auffordert - für dieses Jahr grundsätzlich keine Abgabepflicht. Hartz IV-Leistung sind nicht steuerpflichtig und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt, Elterngeld ist ebenfalls nicht steuerpflichtig, unterliegt zwar dem Progressionsvorbehalt, aber wenn keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt werden, hat der Progressionsvorbehalt auch keine Auswirkungen. Wenn man aber in einem Jahr erst Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte und anschließend Elterngeld und Aufstockungsleistungen erhalten hat, oder umgekehrt im Laufe des Jahres aus dem Elterngeldbezug und dem ergänzenden Hartz IV rausfällt und wieder Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bezieht, dann muss man in diesem Jahr sehr wohl eine Einkommensteuererklärung abgeben (siehe § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).

von Leena am 20.06.2013, 19:19



Antwort auf Beitrag von Conny2012

mir wurde mal gesagt: machst einmal einen, musst du immer einen machen... Hm... Also meine letzte Steuererklärung hatte ich iiiiirgendwann mal gemacht, da gabs das Jahr 2000 noch gar nicht. Dazwischen jahrelang nix. Angemahnt hat mich aber auch keiner. Aus Geldmangel habe ich dann einfach letztes Jahr mal für die letzten drei Jahre nachgereicht - und unglaublich viel wiederbekommen. Jetzt mache ich es eben aus DEM Grund :) Davon abgesehen musste ich in der Selbständigkeit eine Steuererklärung machen, seitdem mache ich eh jedes Jahre eine...

von Holzkohle am 19.06.2013, 23:10