Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 19.06.2013, 22:22 Uhr

keine AE Frage aber ....

Also warst Du ab 2002 beschäftigt, ab 2006 in Elternzeit, Aufhebungsvertrag mit Abfindung zum Ende der Elternzeit und ansonsten ALG 2 und ab 01.05.2013 einen Minijob..?

Dann würde ich grundsätzlich erst einmal sagen, für 2006 müsste eine Einkommensteuererklärung abgegeben worden sein und für das Jahr mit der Abfindung zum Ende der Elternzeit ebenfalls.

Wenn Du dieses Jahr nur Unterstützungsleistungen und ab Mai Einnahmen aus dem Minijob hast, wäre für dieses Jahr vermutlich keine Einkommensteuererklärung abzugeben, da ein Minijob, der vom AG pauschalversteuert wird, bei der Einkommensteuererklärung nicht relevant ist...

 
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