Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 20.06.2013, 19:14 Uhr

keine AE Frage aber ....

Ich glaube, Dein Finanzamt weiß das selber. :-)

Aber vermutlich können sie sich bei Dir nicht vorstellen, dass Du - bei Deiner Vorgeschichte die letzten 20 Jahre und Deinem Back Ground etc. - dauerhaft aus der Steuerpflicht rausfallen würdest, und deshalb jedes Jahr wieder überprüfen wollten, wie es mittlerweile aussieht. Es ist ganz einfach, einen Fall zu löschen oder auf "keine Abgabepflicht mehr" zu setzen, wenn man will und das langfristig für berechtigt hält - also nehme ich an, das ist Absicht bei Dir.

Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung (inkl. Schätzungsandrohung) ist übrigens rechtskräftig, s. § 149 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung: "Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflichtet, wer hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird."

Und, wie man sieht - ab 2013 hat das Amt wieder recht. :-)

 
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