Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Savanna2 am 04.08.2011, 14:53 Uhr

kein Ae, aber darf ein Mörder entschädigung bekommen???

Hallo,

gerade gelesen.
Das darf doch nicht wahr sein, dass so ein "Mensch" entschädigung dafür bekommt weil man ihm Gewalt "angedroht" hat, jemandem der selbst übelste Gewalt angewandt hat an einem kleinen Kind.
Für die Eltern muss das doch wie Hohn klingen...

Totales Unverständniss bei mir...

 
9 Antworten:

Re: kein Ae, aber darf ein Mörder entschädigung bekommen???

Antwort von shinead am 04.08.2011, 14:58 Uhr

Guck mal im Aktuell, da wird es gerade diskutiert.

Auch ein Mörder hat in einem Rechtsstaat Rechte. Auch einem Verdächtigen (der er ja zu diesem Zeitpunkt noch war) darf man nicht mit Folter drohen.

Moralisch kann ich die Polizisten verstehen. Rechtlich war es eben nicht in Ordnung.
Rechtlich ist es in Ordnung das der Kerl Schmerzensgeld bekommt, Moralisch ist es nicht verständlich.

Zwei Seiten einer Medallie.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kein Ae, aber darf ein Mörder entschädigung bekommen???

Antwort von Mucki+Ninchen am 04.08.2011, 15:34 Uhr

Ich sehe es wie shinead.

Die Justiz verhandelt in solch einem Fall nicht das, was der Mensch früher tat oder später tun wird oder eventuell getan hat, sondern einzig und allein den Fakt der Bedrohung. Und das ist nunmal eine Straftat.

Menschlich sind wir uns glaube ich alle einige, dass jede/r von uns das gutheißen würde, wenns ums eigene Kind geht. Ich würde jedem sofort mit Folter drohen und sicherlich auch ausführen, der mutmaßlich meinem Kind was antut oder antat.

Zur Zeit der Androhung war es aber "nur" ein Verdächtiger - das ist nunmal so. In so einem Fall finden wir die Rechte eines jeden Menschen in D meist blöd und unfair. Aber in den allermeisten Fällen schützen genau dieselben Rechte uns auch.

Gruß, M

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kein Ae, aber darf ein Mörder entschädigung bekommen???

Antwort von Leena am 04.08.2011, 16:30 Uhr

Schmerzensgeld bekommt er ja nicht, sondern nur 3.000 Euro Entschädigung für die Folterandrohung.

Im Grunde hatte das Gericht keine Möglichkeit, anders zu entscheiden, als es heute entschieden hat, und die Zurückweisung der Schmerzensgeldforderung und die Höhe der Entschädigung sagt ja auch deutlich aus, wie die Richter zu der Angelegenheit und den Forderungen Gäfgens stehen.

Ich finde es jedenfalls gut und richtig und sehr tröstlich, dass das Recht auf Achtung der Menschenwürde für ALLE Menschen gilt, und zwar auch für die, die sich "in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben."

Weniger schön finde ich dagegen die Formulierung von Gäfgens Anwalt, dieser nannte das heutige Urteil nach der Verkündung wohl "dem Tode geweiht" und legte Beschwerde ein.

Never ending story... auch nach bald 10 Jahren noch nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Bin faul und kopiere meine Beiträge vom akuell hier rüber...

Antwort von Ralph am 04.08.2011, 17:37 Uhr

Die Gesetze sind absolut in Ordnung...

Hallo,

zunächst einmal muß man zwingend dieses Verfahren vom Mordfall abkoppeln. Wer dies unterläßt, hat vom Rechtsstaat keine Ahnung und sollte besser den Mund halten. Lynchjustizdenken und Vermengung von Dingen, die nichts miteinander zu tun haben, führen direkt in die Bananenrepublik, die wir alle hoffentlich nicht wollen.

Für seinen Mord hat der Täter den Prozeß bekommen. Man mag darüber streiten, ob es das Urteil seinerzeit angemessen war oder nicht, das Verfahren ist jedenfalls durchgeführt und ausgeurteilt, damit muß man sich nicht mehr beschäftigen.

Eine völlig andere Sache ist die Androhung von Folter. Und DARUM ALLEIN geht es. So sehr wir alle mit dem Resultat zufrieden waren, so sehr liegt mir dennoch die Vorgehensweise im Magen. Der Polizist hatte Glück, daß es letztlich im Nachhinein auch der Täter war. Zum Zeitpunkt der Folterandrohung aber war dieser nur Tatverdächtiger, zwar dringend tatverdächtig, aber eben nur Tatverdächtiger. Rechtfertigt das Folter? Was, wenn es nicht der Täter gewesen und Folter angewendet worden wäre?
Das sind absolut mittelalterliche Methoden, von denen wir uns in unserer Gesellschaft VÖLLIG ZURECHT abgewandt haben. Soetwas wurde zu Zeiten der Inquisition betrieben, aber doch bitte nicht mehr heute in modernen Rechtsstaaten!

Die Folterandrohung widerspricht allen Moralvorstellungen und wurde und wird zurecht angeprangert. Der Polizist war sich sicher, daß er den Täter vor sich hatte, aber hätte auch irren können. Von daher ist ein entsprechender Prozeß völlig folgerichtig und auch vonnöten, der er erinnert uns an Grundwerte, die unter allen Umständen zu wahren sind.

Das man "so jemanden" das nicht gerne zugestehen mag, ist menschlich verständlich, das aber zu ertragen gehört mit zu einem Rechtsstaat, und wir sollten alle froh darüber sein. Denn im Ernstfall schützen uns genau diese Normen selbst vor staatlicher Willkür. Die Praxis staatlicher Willkür ist in Deutschland noch nicht so lange her. Wer das nicht glaubt, dem ich empfehle ich entsprechende Lektüre über die Verhaftungs- und Verhörpraktiken von Gestapo und SS.
Den Anfängen ist deshalb zu wehren, und insofern haben die Gesetze funktioniert. Ich begrüße das Urteil, es macht noch einmal unmißverständlich deutlich, wo die Grenzen der Strafverfolgung u.a. liegen.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)

Das gilt für ALLE und JEDEN Menschen, für Opfer wie für Mörder, Sexualtäter und Bankräuber!

Viele Grüße
Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Und jetzt noch etwas zum Strafvollzug...

Antwort von Ralph am 04.08.2011, 17:38 Uhr

Ich zitiere aus sehr, sehr alten Postings von mir aus diesem Forum [aktuell-Forum], aber die Sätze gelten immer noch.

"Ein paar der wichtigsten Sätze in meinem ganzen Leben überhaupt hat mir vor wenigen Monaten ein sehr gewissenhafter und bei den Insassen als harter, aber gerechter Hund bekannter Vollzugsabteilungsleiter anläßlich meines mehrmonatigen Dienstantritts in einem Gefängnis gesagt:

"Vergessen Sie niemals bei Ihrer Arbeit hier, daß es sich bei den Insassen um Menschen handelt, ganz gleich, was sie getan haben. Sie alle verbüßen hier eine lange Freiheitsstrafe, aber nur darin besteht ihre Strafe. Sie bleiben Menschen mit all ihren Bedürfnissen."

Diese Sätze haben für mich kein bißchen an ihrem Wahrheitsgehalt verloren. Vielleicht sollten einige hier einmal über die Worte dieses sehr erfahrenen "Insiders" nachdenken - es lohnt sich!

Viele Grüße
Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: kein Ae, aber darf ein Mörder entschädigung bekommen???

Antwort von Kristina77 am 04.08.2011, 18:14 Uhr

Hallo,
ich habe 1:1 die selbe Ansicht wie Ralph. Das Eine hat eben nichts mit dem Anderen zu tun. Für den Mord hat od wird er eine Strafe erhalten, mit der rechtlich die Tat "abgegolten" ist. Gerade deshalb ist er - auch wenn er Abscheuliches getan hat - kein Freiwild der Menschheit, dem man ungestraft antun kann was man will.
Gott sei Dank herrscht bei und nicht mehr das "Faustrecht", denn da würden sich dann noch ganz andere Dinge zutragen, denen man dann nicht mehr "Herr" werden würde.

Lg, kristina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Doch klar

Antwort von bobfahrer am 04.08.2011, 18:56 Uhr

es gibt Gesetze und die gelten für alle, ob es ihm moralisch zusteht ist was anderes bzw ob DEIN Rechtsempfinden dadurch gestört wird.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Hmmm

Antwort von Savanna2 am 04.08.2011, 21:05 Uhr

ihr habt ja sicher recht, aber mein erster Gedanke galt irgendwie den Eltern....
aber sicher er ist auch ein Mensch dessen Würde/Rechte unantastbar bleibt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Hmmm

Antwort von Strudelteigteilchen am 04.08.2011, 21:37 Uhr

Es ist nicht die Aufgabe des Strafrechts, dem oder den Opfern Befriedigung zu verschaffen. Und ich finde es eine gefährliche Tendenz, daß das immer öfter gefordert wird.

In dem Zusammenhang:
Ich finde es auch schräg, von einer "Täterjustiz" zu sprechen oder zu beklagen, daß die Täter mehr Aufmerksamkeit bekommen. Es ist die originäre Aufgabe der Justiz, sich mit den Tätern zu beschäftigen. Justiz ist in einem Rechtsstaat NIEMALS NIEMALS eine "Opferjustiz". Was wäre denn, wenn ein Opfer sich nur ausreichend "beachtet" oder "gewürdigt" fühlt, wenn der Täter die Todesstrafe bekommt?

Während die Justiz sich mit den Tätern beschäftigt, wäre es Aufgabe der Gesellschaft, sich mit den Opfern zu beschäftigen - sie aufzufangen, zu trösten, zu re-integrieren. Ob das angemessen geschieht, kann ich nicht sagen. Das liegt vielleicht auch im Auge des Betrachters und ist u.U. sehr unterschiedlich. Ich denke, daß es durchaus auch im Sinne der Opfer ist, wenn das nicht so öffentlich und "laut" passiert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Antrag bekommen

Heute habe ich den Antrag bekommen um eine Zwangsvollstreckung zu beantragen. Montag wollte ich ihn eigentlich beim Gericht holen, und vor Ort ausfüllen. Was die mir da heute geschickt habeen, hat mir glatt die Sprache verschlagen !!! Das kann Ottonormalo nie und nimmer ...

von Birgit22 08.06.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: bekommen

Frage zu Kinderbetreuungsgeld, kann mein Exfreund das bekommen??

Hallo, ich hab ne Frage an euch, ehe ich mich jetzt bei Google durchwurschtel... Alsooo, der Vater meiner Tochter wohnt bei seiner Neuen ( die selber auch 2 Kinder hat), befindet sich in einer Ausbildung und will sich nun wohl doch ne eigene Wohnung suchen weil er es ...

von HanniNanni 05.06.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: bekommen

Frage zu Kinderbetreuungsgeld, kann mein Exfreund das bekommen??

Hallo, ich hab ne Frage an euch, ehe ich mich jetzt bei Google durchwurschtel... Alsooo, der Vater meiner Tochter wohnt bei seiner Neuen ( die selber auch 2 Kinder hat), befindet sich in einer Ausbildung und will sich nun wohl doch ne eigene Wohnung suchen weil er es ...

von HanniNanni 05.06.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: bekommen

Hat jmd von euch nachehelichen Unterhalt bekommen?

Hallo, Frage steht schon oben. Mich interessiert garnicht die Summe ;-), sondern nur so allgemeine Dinge wie z. B. wie alt waren die Kinder und wie lange habt ihr den bekommen? Ich bin ja noch skeptisch, habe diese Woche den Termin beim Anwalt. Verdienstmäßig ist es ...

von dani-h 02.05.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: bekommen

Hat von euch verheirateten bzw exverheirateten alleiniges sorgerecht bekommen

Ich und mein Mann haben beide Sorgerecht doch da er jetzt abgehauen ist zu seiner Internetbekannschaft 170 km möchte ich das alleinige recht , dafür möchte ich kämpfen denn wenn mit mir was ist sterbe oder sehr krank werde holt er sie dort hin,ich kenn meine kinder sie wären ...

von bili 19.04.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: bekommen

Grade sms bekommen

von der wohnungsverwaltung... am 17.1.2011 ist die schlüsselübergabe :) dann gehts vorran ich und zwei freunde waren grad schon unterwegs und haben laminat gekauft... und trittschalldämmung und sockelleisten.. damit wir sofort anfangen können dort was zu tun :) Liebe ...

von crazysunshine 14.01.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: bekommen

Wann bekommen eure den Adventskalender?

Ich bin hin und her gerissen.Eigentlich gibts den erst morgen früh, aber vor der Schule ist immer so wenig Zeit und Philipp bekommt dieses Jahr die ???.Ich denke da bräuchte er schon ein wenig mehr Spielraum um ihn anzusehen.Von daher-Wann geben? a)heute abend b)morgen ...

von Aprilscherz2000 30.11.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: bekommen

Weihnachtsgeld bekommen ;-)))

Endlich habe ich nach 8 Jahren wieder Weihnachtsgeld bekommen und kann meinen Kindern und meinen Eltern Weihnachtsgeschenke kaufen, ohne dass ich nicht weiß, wie ich alles bezahlen soll. Ich habe zwar nur anteilig für 2 Monate bekommen, weil ich ja den Job erst seit Anfang ...

von roterzauber27 25.11.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: bekommen

H4- Kinder von AE\'s mit Wohngeld bekommen doch das bildungspaket und die 100€

schulgeld.... gott sei dank.....alles andere wäre auch unfair, denn dadurch, dass die kinder wohngeld bekommen, hat man ja trotzdem nicht mehr einkünfte, da das wg ja beim elternteil abgezogen wird... hier ...

von mic0202 11.10.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: bekommen

wo kann ich hilfe bekommen?

hallo, ich bin allein mit 3 kindern. die große ist 10 und die zwillinge sind 2 jahre alt. leider schläft der junge nie durch und ist teilweise nachts 2 std am stück wach. wir sind schon in homöopatischer behandlung, aber das hat bisher nichts geholfen. der vater der ...

von Adaeze 05.08.2010

Frage und Antworten lesen

Stichwort: bekommen

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.