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von angry.me  am 03.08.2011, 18:31 Uhr

wie ist das eigentlich mit der Krankenversicherung/Kind??

Oh jeee...
Bisher waren alle drei Kinder über mich versichert. Anfang diesen Jahres habe ich aber die KV gewechselt und meinem Ex mitgeteilt, er solle bitte doch unseren gemeinsamen bei ihm lebenden Sohn selbst versichern und die anderen beiden laufen weiter über mich.
Leider tat er das anscheinend nicht--- heute bekam ich einen Brief, dass Leistungen für den Kleinen über meine ehemalige Versicherung abgerechnet wurden und ich doch bitte mitteilen soll, wo er jetzt versichert ist...!?
MUSS ICH ihn versichern? Ich dachte, jetzt wo er nicht mehr bei mir lebt, ist Papa auch dafür zuständig!!? Von den Arztbesuchen, die da abgerechnet wurden weiss ich auch nichts... obwohl sie noch über MICH laufen?
Abgesehen davon dass ich es furchtbar doof finde, dass der Kleine gar nicht krankenversichert ist!
Was tun sprach Zeuss?

 
30 Antworten:

Re: wie ist das eigentlich mit der Krankenversicherung/Kind??

Antwort von nicosmama am 03.08.2011, 18:35 Uhr

der vater ist verpflichtet das kind mitzuversichern.wenn du weisst bei welcher kasse er ist,kannst du dich da melden und das regeln...

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wirklich der Vater??

Antwort von angry.me am 03.08.2011, 18:43 Uhr

ist wirklich der Vater dazu verpflichtet? wenn ja: warum sollte ICH das dann für ihn regeln?

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Re: wirklich der Vater??

Antwort von nicosmama am 03.08.2011, 18:45 Uhr

weil dein kind sonst nicht versichert ist und das kann teuer werden...
mir ist das so gesagt worden,ich war eine zeitlang nicht versichert und die kv vom vater musste meinen sohn aufnehmen.kostet ihn ja nichtmal extra.

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Re: wirklich der Vater??

Antwort von angry.me am 03.08.2011, 18:54 Uhr

solange es mich nichts kostet, wäre es mir aber scheissegal, was der Vater dafür zahlen muss!?!
Mir ging es a) darum: hat mein Kind dadurch Nachteile? (er wird doch sicher bald nicht mehr behandelt werden können, wenn sein VKärtchen nicht mehr gültig ist?)
und b) kommen dadurch Kosten auf MICH zu?
c) wenn ich die Versicherung anrufe, kann ich auch nichts anderes tun, als denen zu sagen dass das Kind nun über den Vater versichert sein müsste....

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Re: wirklich der Vater??

Antwort von nicosmama am 03.08.2011, 19:00 Uhr

klar hat das kind,oder auch du dann nachteile,stell dir vor es bricht sich ein bein und muss mit dem krankenwagen abgeholt werden.dafür müsst ihr dann wohl beide zahlen.und allein so eine fahrt mit dem krankenwagen kostet schon mal ein paar hundert,op kosten und krankenhausaufenthalt mit sicherheit einige tausend euro...
ich würde mich an deiner stelle drum kümmern,entweder über ihn oder dich versichern lassen.

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Re: wirklich der Vater??

Antwort von nicosmama am 03.08.2011, 19:02 Uhr

die kk hat dich doch auch schon aufgefordert dich zu melden,aussitzen bringt in dem fall nix

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Re: wie ist das eigentlich mit der Krankenversicherung/Kind??

Antwort von cke04 am 03.08.2011, 19:39 Uhr

hallo
wieso muss der vater ihn über sich versichern wenn er bei ihm lebt,er hätte doch bei dir in der fam-vers. bleiben können kostet dich in der gkv doch nichts?
viele kinder sind über den vater versichert obwohl sie dort garnicht leben.
das kann teuer werden,der kia kann die rechnung dann privat schicken.

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Re: wirklich der Vater??

Antwort von angry.me am 03.08.2011, 19:40 Uhr

und den Vater in die Pflicht nehmen geht nicht? es ist doch SEINE Aufgabe, den Kleinen zu versichern!?

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Re: wie ist das eigentlich mit der Krankenversicherung/Kind??

Antwort von angry.me am 03.08.2011, 19:41 Uhr

Ich habe die Kasse im Frühjahr gewechselt und alle Kinder mitgenommen, ihn aber nicht, da der KV ja auch das Kärtchen hat!?!? ausserdem lebt seine Tochter aus erster Ehe ebenfalls bei ihm, für sie hat er auch ne FamVers., warum also nicht auch für ihn??

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Re: wie ist das eigentlich mit der Krankenversicherung/Kind??

Antwort von cke04 am 03.08.2011, 19:44 Uhr

warum bleibt er nicht bei dir? selbe frage.
so wüsste ich das ich auf der sicheren seite bin.
jetzt habt ihr ja das problem,die rechnung geht dann erstmal an dich,da er bei dir zuletzt versichert war,so ist das nunmal.
die kv hat dich angeschrieben,also schnell melden sonst gehts nachhinten los.

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Re: wie ist das eigentlich mit der Krankenversicherung/Kind??

Antwort von cke04 am 03.08.2011, 19:45 Uhr

mit dem kärtchen das ist eigentlich egal werd das hat,wenn sich was ändert kommt halt ein neues,du hättest auch bei deiner kv angeben können das euer sohn beim vater lebt,dann geht die post direkt dort hin!

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Re: wie ist das eigentlich mit der Krankenversicherung/Kind??

Antwort von Curly-Cat am 03.08.2011, 19:55 Uhr

Kurzen Brief dahin zurück, woher Du diese Nachricht erhalten hast:


Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Kind ... lebt seit dem ... bei seinem Vater, Herrn ...., wohnhaft in ... und ist daher seit meinem Kassenwechsel zum Januar diesen Jahres nicht mehr bei mir versichert. Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Angelegenheit direkt an Herrn ....

Ich danke für Ihre Bemühungen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

angry.me

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Re: wirklich der Vater??

Antwort von nicosmama am 03.08.2011, 20:03 Uhr

es ist doch EUER kind?was nützt es dir wenn du dann die dicke rechnung bekommst...
wie gesagt,ich würds einfac h machen,kostet dich einen anruf.

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Danke Cat

Antwort von angry.me am 03.08.2011, 20:21 Uhr



(ich hatte nach dem Wechsel einen Brief von der KK bekommen, in dem ich gefragt wurde, wie ich ihn zukünftig versichert haben möchte - ich habe die Adresse von meinem Ex drunter geschrieben mit dem Vermerk "Kind lebt beim Vater und soll künftig dort mitversichert sein")

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Re: Danke Cat

Antwort von Curly-Cat am 03.08.2011, 20:24 Uhr

Dann hast Du ja alles richtig gemacht, jetzt schickst Du noch das Briefchen hinterher, evtl. noch ein 'wie ich Ihnen bereits nach meinem Wechsel mitgeteilt hatte' einfügen und dann sollten die die Sache mit dem Vater klären können und wenn nicht, werden sie sich wieder melden. Und dann überlegen wir hier weiter...

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Lehrer = private?

Antwort von shortie am 03.08.2011, 20:35 Uhr

Hallo angry,

ist dein Ex nicht Lehrer? Dann ist er doch als Beamter privat versichert und muss für den Kurzen extra zahlen, kann aber auch Beihilfeanträge stellen.

Vll hat er´s deshalb noch nicht gemacht?
Oder vll hat einfach die Übermittlung der Infos von KK-neu zu KK-angry noch gedauert.

GLG, shortie

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Re: Lehrer = private?

Antwort von angry.me am 03.08.2011, 21:22 Uhr

neee, Shortie. Leider ist der "andere" KV Lehrer. Der nicht.

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Re: wie ist das eigentlich mit der Krankenversicherung/Kind??

Antwort von Jutta T. am 03.08.2011, 21:28 Uhr

Was mich wundert ist, dass er nicht versichert ist. Seit 2009 gibt es ein neues Gesetzt "Pflicht zur Versicherung". Man muss seit 01.01.09 versichert sein. Wenn man es nicht ist gibt es hohe Strafen...

Bist du privat oder gesetzlich versichert? Wenn gesetzlich zahlst du für die Familienversicherung keinen Beitrag.
Bei Verheirateten geht es nach dem Gehalt wo Kinder versichert sind. Bei getrennt, kann man wählen.

Wichtig, ist das dein Sohn versichert ist, oder? Kenne, die ganze Geschichte nicht...
Kannst du mit dem Vater deinem Sohn nicht mal sprechen?

Gruß
Jutta

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Re: wie ist das eigentlich mit der Krankenversicherung/Kind??

Antwort von angry.me am 03.08.2011, 21:33 Uhr

Ich bat den KV, sich um die Versicherung unseres Sohnes zu kümmern. Natürlich geht es NUR darum, dass mein Sohn versichert ist, das ist doch klar! aber ich finde, den Bürokratiescheiss mit Anträgen stellen falls was ansteht etc. sollte schon der Vater machen, wenn das Kind doch dort lebt...

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Re: wie ist das eigentlich mit der Krankenversicherung/Kind??

Antwort von Pamo am 03.08.2011, 21:34 Uhr

Intuitiv sage ich, der KV hat dir das Kind weggenommen, dann soll er sich jetzt um die Versicherung kuemmern. Schreib das Brieflein zur persoenlichen Absicherung und wenn der KV privat versichert sein sollte - umso besser wenn er fuer die Versicherung seines Kindes extra bezahlen darf.

Eine Kopie des Anschreibens an die Versicherung wuerde ich uebrigens dem KV geben. Wieso sollst du ihm so eine Arbeit abnehmen? Er kann ja auch nicht die schmutzige Waesche des Kindes vorbei bringen.

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Vorsicht

Antwort von Strudelteigteilchen am 03.08.2011, 21:57 Uhr

Wenn das Kind privat versichert werden muß, ist das durch den Unterhalt gegebenenfalls nicht abgedeckt und muß zusätzlich (anteilig) vom unterhaltszahlenden Elternteil bezahlt werden.

Da kann es u.U. schlauer sein, das Kind kostenlos bei sich selber mitzuversichern.

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Mir platzt irgendwie grade der Kragen...

Antwort von Ralph am 03.08.2011, 21:59 Uhr

Allo Angry,

das ist einer der Abende, wo ich Dich am liebsten durchbeuteln würde!!! Wenn ich mich recht entsinne, ist Dein strategisches Ziel, das Kind irgendwann wieder bei Dir zu haben, oder irre ich da??
Rein aus psychologischen Gründen (z.B. für eine Gerichtsverhandlung... ) würde ich das dann doch für mich ausnutzen, und das Kind über mich familienversichern. Mann, Angry, das wird Dir vom KV auf dem Präsentierteller serviert, und Du greifst nicht zu? Völlig unverständlich für mich.

Natürlich sollte der Vater sich kümmern, natürlich ist das seine Aufgabe. Er macht es nicht, na und? Ist doch prima, dann kümmerst DU Dich eben darum, eine Runde mehr auf Deiner Uhr!
Wenn Du noch kannst, dann ziehe das Kind zu Dir rüber, offziell meinetwegen "um des lieben Friedens willen...", aber dann hast Du da ja auch die Hand drauf.

Viele Grüße
Snoopy

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Re: Mir platzt irgendwie grade der Kragen...

Antwort von angry.me am 03.08.2011, 22:08 Uhr

hmmmm, so habe ich es noch gar nicht betrachtet! Danke!
Und: Das Kind wäre bei ihm NICHT privat versichert aber so wie ich das sehe, ist es wohl trotzdem besser, es ist bei mir versichert. Bleibe ich auf den Behandlungskosten sitzen?

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Nein, Du bleibst nicht auf den Kosten sitzen...

Antwort von Ralph am 03.08.2011, 22:23 Uhr

... wenn Du das Kind wie die anderen beiden auch über Dich, in diesem FAll entsprechend rückwirkend, familienversichern läßt. Das muß dann ggf. den Ärzten mitgeteilt werden, und dann bist Du raus aus der Nummer, auch der KV.

Ich kenne mich im Krankenversicherungsrecht nicht aus. Es gibt da Vorschriften, wo das Kind zu versichern ist, und die gehen meines Wissens nach Einkommen. Wenn Ihr beide ungefähr gleich verdient, ist es ziemlich wurscht. Aber was soll's, wenn Deine neue Krankenkasse sich bereit erklärt, das Kind auch familienzuversichern, dann greife zu. Juristisch hast Du davon nichts, aber aus besagten Gründen vielleiiiiicht psychologisch...

LG
Snoopy

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@ Ralph: ja stimmt , @ angry: kommt drauf an

Antwort von shortie am 03.08.2011, 22:23 Uhr

Stimmt, Ralph, das war auch mein erster Gedanke!
Habe aber dann doch die Antwort auf die gestellte Frage gegeben, doof!

angry: Schreib hin, am besten Kopie oder neuen Abdruck des ersten Schreibens an die KK, dass der KV sich kümmern sollte.
Sollte sich diese Möglichkeit komischerweise (lalalaaaa) nicht ergeben haben, willigst du ein, das Kind ab sofort bei dir zu versichern.

NACH einem Austritt bzw. Wechsel ist man einige Monate (bei Scheidung bsp. noch drei Monate) weiterversichert. Vielleicht hatte der Lütte in der Zwischenzeit keine kostenintensiven Behandlungen, hoffe ich für euch.

Wenn du Glück hast, kommt da also nicht mehr viel.

Und ja: Greif zu!!! Super Chance und schönes Eigentor des KV!

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Nein!!!!, eben NICHT "ab sofort"!!!!, sondern...

Antwort von Ralph am 03.08.2011, 22:26 Uhr

... seit Wechsel der Krankenkasse!!! Sonst latzt sie für alle Rechungen seit Wechsel ja doch noch! Also wenn, dann den Antrag auch korrekt stellen...

LG
Snoopy

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Re: Nein!!!!, eben NICHT "ab sofort"!!!!, sondern...

Antwort von angry.me am 03.08.2011, 22:32 Uhr

ich Rindvieh.. hatte einfach zu viel um die Ohren die letzten zwei Wochen. Danke!

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Auch das darfst Du gerne der Krankenkasse kommunizieren...

Antwort von Ralph am 03.08.2011, 22:36 Uhr

Wenn die im Grunde nur auf grünes Licht von Dir warten - und mir sieht es eigentlich ganz danach aus -, dann ist das eine reine Formsache.

Ich weiß, es ist nicht einfach, aber lerne endlich, etwas strategischer zu denken. Sollte es klappen, dann schieb dem KB in Gedanken zwei Flaschen Champagner rüber...

LG
Snoopy

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jo, weil ich davon ausgehe, dass das nicht geht ...

Antwort von shortie am 03.08.2011, 22:43 Uhr

... aber ein freundlicher Anruf bei der Kasse hilft, VOR dem Schreiben.

Ich ging von vornherein davon aus, dass man nicht bis März rückwirkend, o meintswegen April, jemanden aufnehmen lassen kann.

Verusch! Macht kluch!
Vll geht´s ja doch.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 03.08.2011, 22:52 Uhr

Ich hatte das vor nem Jahr, daß mein Ex1 seine KK-Beiträge nicht mehr zahlte und die Kids nach nem Monat aus der KV rausflogen - blöderweise hab ich davon erst erfahren, als mir die Rechnungen ins Haus flatterten (meine Tochter war da gerade frisch operiert), ich hab dann die beiden betreffenden Kids rückwirkend über mich versichern können und zwar ab dem Datum, wo sie nicht mehr versichert waren, die Rechnungen hab ich alle meiner KV übergeben, die haben alles beglichen, ich bin auf keine der Kosten sitzen geblieben.

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