Savanna2
Hallo, gerade gelesen. Das darf doch nicht wahr sein, dass so ein "Mensch" entschädigung dafür bekommt weil man ihm Gewalt "angedroht" hat, jemandem der selbst übelste Gewalt angewandt hat an einem kleinen Kind. Für die Eltern muss das doch wie Hohn klingen... Totales Unverständniss bei mir...
shinead
Antwort auf Beitrag von Savanna2
Guck mal im Aktuell, da wird es gerade diskutiert. Auch ein Mörder hat in einem Rechtsstaat Rechte. Auch einem Verdächtigen (der er ja zu diesem Zeitpunkt noch war) darf man nicht mit Folter drohen. Moralisch kann ich die Polizisten verstehen. Rechtlich war es eben nicht in Ordnung. Rechtlich ist es in Ordnung das der Kerl Schmerzensgeld bekommt, Moralisch ist es nicht verständlich. Zwei Seiten einer Medallie.
Leena
Antwort auf Beitrag von shinead
Schmerzensgeld bekommt er ja nicht, sondern nur 3.000 Euro Entschädigung für die Folterandrohung. Im Grunde hatte das Gericht keine Möglichkeit, anders zu entscheiden, als es heute entschieden hat, und die Zurückweisung der Schmerzensgeldforderung und die Höhe der Entschädigung sagt ja auch deutlich aus, wie die Richter zu der Angelegenheit und den Forderungen Gäfgens stehen. Ich finde es jedenfalls gut und richtig und sehr tröstlich, dass das Recht auf Achtung der Menschenwürde für ALLE Menschen gilt, und zwar auch für die, die sich "in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben." Weniger schön finde ich dagegen die Formulierung von Gäfgens Anwalt, dieser nannte das heutige Urteil nach der Verkündung wohl "dem Tode geweiht" und legte Beschwerde ein. Never ending story... auch nach bald 10 Jahren noch nicht.
Mitglied inaktiv
Antwort auf Beitrag von Savanna2
Ich sehe es wie shinead. Die Justiz verhandelt in solch einem Fall nicht das, was der Mensch früher tat oder später tun wird oder eventuell getan hat, sondern einzig und allein den Fakt der Bedrohung. Und das ist nunmal eine Straftat. Menschlich sind wir uns glaube ich alle einige, dass jede/r von uns das gutheißen würde, wenns ums eigene Kind geht. Ich würde jedem sofort mit Folter drohen und sicherlich auch ausführen, der mutmaßlich meinem Kind was antut oder antat. Zur Zeit der Androhung war es aber "nur" ein Verdächtiger - das ist nunmal so. In so einem Fall finden wir die Rechte eines jeden Menschen in D meist blöd und unfair. Aber in den allermeisten Fällen schützen genau dieselben Rechte uns auch. Gruß, M
Ralph
Antwort auf Beitrag von Savanna2
Die Gesetze sind absolut in Ordnung... Hallo, zunächst einmal muß man zwingend dieses Verfahren vom Mordfall abkoppeln. Wer dies unterläßt, hat vom Rechtsstaat keine Ahnung und sollte besser den Mund halten. Lynchjustizdenken und Vermengung von Dingen, die nichts miteinander zu tun haben, führen direkt in die Bananenrepublik, die wir alle hoffentlich nicht wollen. Für seinen Mord hat der Täter den Prozeß bekommen. Man mag darüber streiten, ob es das Urteil seinerzeit angemessen war oder nicht, das Verfahren ist jedenfalls durchgeführt und ausgeurteilt, damit muß man sich nicht mehr beschäftigen. Eine völlig andere Sache ist die Androhung von Folter. Und DARUM ALLEIN geht es. So sehr wir alle mit dem Resultat zufrieden waren, so sehr liegt mir dennoch die Vorgehensweise im Magen. Der Polizist hatte Glück, daß es letztlich im Nachhinein auch der Täter war. Zum Zeitpunkt der Folterandrohung aber war dieser nur Tatverdächtiger, zwar dringend tatverdächtig, aber eben nur Tatverdächtiger. Rechtfertigt das Folter? Was, wenn es nicht der Täter gewesen und Folter angewendet worden wäre? Das sind absolut mittelalterliche Methoden, von denen wir uns in unserer Gesellschaft VÖLLIG ZURECHT abgewandt haben. Soetwas wurde zu Zeiten der Inquisition betrieben, aber doch bitte nicht mehr heute in modernen Rechtsstaaten! Die Folterandrohung widerspricht allen Moralvorstellungen und wurde und wird zurecht angeprangert. Der Polizist war sich sicher, daß er den Täter vor sich hatte, aber hätte auch irren können. Von daher ist ein entsprechender Prozeß völlig folgerichtig und auch vonnöten, der er erinnert uns an Grundwerte, die unter allen Umständen zu wahren sind. Das man "so jemanden" das nicht gerne zugestehen mag, ist menschlich verständlich, das aber zu ertragen gehört mit zu einem Rechtsstaat, und wir sollten alle froh darüber sein. Denn im Ernstfall schützen uns genau diese Normen selbst vor staatlicher Willkür. Die Praxis staatlicher Willkür ist in Deutschland noch nicht so lange her. Wer das nicht glaubt, dem ich empfehle ich entsprechende Lektüre über die Verhaftungs- und Verhörpraktiken von Gestapo und SS. Den Anfängen ist deshalb zu wehren, und insofern haben die Gesetze funktioniert. Ich begrüße das Urteil, es macht noch einmal unmißverständlich deutlich, wo die Grenzen der Strafverfolgung u.a. liegen. "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland) Das gilt für ALLE und JEDEN Menschen, für Opfer wie für Mörder, Sexualtäter und Bankräuber! Viele Grüße Ralph
Ralph
Antwort auf Beitrag von Ralph
Ich zitiere aus sehr, sehr alten Postings von mir aus diesem Forum [aktuell-Forum], aber die Sätze gelten immer noch. "Ein paar der wichtigsten Sätze in meinem ganzen Leben überhaupt hat mir vor wenigen Monaten ein sehr gewissenhafter und bei den Insassen als harter, aber gerechter Hund bekannter Vollzugsabteilungsleiter anläßlich meines mehrmonatigen Dienstantritts in einem Gefängnis gesagt: "Vergessen Sie niemals bei Ihrer Arbeit hier, daß es sich bei den Insassen um Menschen handelt, ganz gleich, was sie getan haben. Sie alle verbüßen hier eine lange Freiheitsstrafe, aber nur darin besteht ihre Strafe. Sie bleiben Menschen mit all ihren Bedürfnissen." Diese Sätze haben für mich kein bißchen an ihrem Wahrheitsgehalt verloren. Vielleicht sollten einige hier einmal über die Worte dieses sehr erfahrenen "Insiders" nachdenken - es lohnt sich! Viele Grüße Ralph
Kristina77
Antwort auf Beitrag von Savanna2
Hallo, ich habe 1:1 die selbe Ansicht wie Ralph. Das Eine hat eben nichts mit dem Anderen zu tun. Für den Mord hat od wird er eine Strafe erhalten, mit der rechtlich die Tat "abgegolten" ist. Gerade deshalb ist er - auch wenn er Abscheuliches getan hat - kein Freiwild der Menschheit, dem man ungestraft antun kann was man will. Gott sei Dank herrscht bei und nicht mehr das "Faustrecht", denn da würden sich dann noch ganz andere Dinge zutragen, denen man dann nicht mehr "Herr" werden würde. Lg, kristina
bobfahrer
Antwort auf Beitrag von Savanna2
es gibt Gesetze und die gelten für alle, ob es ihm moralisch zusteht ist was anderes bzw ob DEIN Rechtsempfinden dadurch gestört wird.
Savanna2
Antwort auf Beitrag von bobfahrer
ihr habt ja sicher recht, aber mein erster Gedanke galt irgendwie den Eltern.... aber sicher er ist auch ein Mensch dessen Würde/Rechte unantastbar bleibt.
Strudelteigteilchen
Antwort auf Beitrag von Savanna2
Es ist nicht die Aufgabe des Strafrechts, dem oder den Opfern Befriedigung zu verschaffen. Und ich finde es eine gefährliche Tendenz, daß das immer öfter gefordert wird. In dem Zusammenhang: Ich finde es auch schräg, von einer "Täterjustiz" zu sprechen oder zu beklagen, daß die Täter mehr Aufmerksamkeit bekommen. Es ist die originäre Aufgabe der Justiz, sich mit den Tätern zu beschäftigen. Justiz ist in einem Rechtsstaat NIEMALS NIEMALS eine "Opferjustiz". Was wäre denn, wenn ein Opfer sich nur ausreichend "beachtet" oder "gewürdigt" fühlt, wenn der Täter die Todesstrafe bekommt? Während die Justiz sich mit den Tätern beschäftigt, wäre es Aufgabe der Gesellschaft, sich mit den Opfern zu beschäftigen - sie aufzufangen, zu trösten, zu re-integrieren. Ob das angemessen geschieht, kann ich nicht sagen. Das liegt vielleicht auch im Auge des Betrachters und ist u.U. sehr unterschiedlich. Ich denke, daß es durchaus auch im Sinne der Opfer ist, wenn das nicht so öffentlich und "laut" passiert.
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