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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 13.06.2013, 11:45 Uhr

ich frag bei EUch auch mal ...Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung

Willst Du Geld oder daß er bestraft wird? Oder beides?

Bei der Anzeige geht es ja um eine Strafe - und da wägt die Staatsanwaltschaft schon - leider - Kosten und Nutzen gegeneinander ab. Also "Welche Strafe droht dem Mann" vs. "Wie aufwändig ist es, diese durchzusetzen". Und da auf Unterhaltspflichtverletzung auch zunächst mal nur eine Geldstrafe fällig wird, der der Staatsanwalt dann auch noch hinterherrennen muß, hält sich der Nutzen da in Grenzen.

Das Geld kannst Du natürlich trotzdem einfordern, das ist ja eine privatrechtliche Angelegenheit. Eventuell über eine Beistandsschaft beim Jugendamt. Ich habe einen neuen SB - netter junger Mann, frisch zurück aus der Erziehungsurlaub - und der ist sehr motiviert, meinen Ex im EU-Ausland dranzukriegen. Mal sehen, ob er das schafft, was sonst keine schafft.

Was die Strafe betrifft: Wäre es u.U. möglich, den Mann direkt im Land seines Wohnsitzes anzuzeigen? Gibt es dort einen vergleichbaren Straftatbestand? Da ein Titel besteht, wäre ja sogar Betrug eine Option.

 
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