von HeikeB1969 am 13.06.2013, 12:11 Uhr |
@all
Hallo
danke für Eure Antworten. Nicht sehr positiv ...
Die Pfändungen laufen ja trotzdem, von der Strafanzeige abgesehn. Es dauert halt ab Fälligkeit bis Zahlungseingang ca. 1,5 Jahre, weil es über Zwangshypotheken seiner Grundstücke geht. Dieses Land hat ein sehr gehütetes Bankgeheimnis. Dazwischen liegen Verfahren dort, unglaubliche Gerichtskosten, Anwaltskosten - auf denen ich im Gegensatz zu deutschen Verfahren zu 40% sitzen bleibe, aber natürlich 100% vorschießen muss.
Der Anwalt hat mir 2011 lang erklärt, was für ein Stoß ins Herz meines Nochs es wäre und ich gründlich überlegen solle, ob ich das möchte.
JA, möchte ich. Und will ich immer noch. Ich hab die Hoffnung, dass er, da noch mehr Straftaten vorhanden sind (Nötigung ist er bereits verurteilt, Urkundenfälschung ist angezeigt, Familienrichter hat Prozessbetrug erkannt und Ordnungsgeld verhängt; frisch dazu kommt Sozialbetrug im dortigen Land), mal ein paar Wöchelchen in Vollpension bekommt und DANACH freiwillig(er) zahlt. Ich weiß, ein Strohhalm ... aber mental für mich wichtig.
LG
Heiike
- ich frag bei EUch auch mal ...Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung - HeikeB1969 13.06.13, 11:12
- Re: ich frag bei EUch auch mal ...Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung - Ikmam 13.06.13, 11:23
- Re: ich frag bei EUch auch mal ...Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung - Strudelteigteilchen 13.06.13, 11:45
- Re: ich frag bei EUch auch mal ...Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung - Pamo 13.06.13, 11:54
- Re: ich frag bei EUch auch mal ...Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung - mf4 13.06.13, 11:59
- @all - HeikeB1969 13.06.13, 12:11
- Re: @all - HeikeB1969 13.06.13, 12:22
- Re: ich frag bei EUch auch mal ...Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung - shinead 13.06.13, 13:22