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von HeikeB1969  am 13.06.2013, 11:12 Uhr

ich frag bei EUch auch mal ...Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung

Habs eben bei Frau Bader schon gepostet, aber vielleicht hat von Euch jemand auch eine Ahnung - hier gibts ja einige mit ausländischen KV ....

Mir ziehts grad eben den Boden unter den Füßen weg und den Glauben an die deutsche Justiz ebenfalls...

Lg
Heike
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Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung .... wird nicht weiter verfolgt ???
Hallo Frau Bader,

mein Noch-Mann hat sich auf eigenen Wunsch mittels notar. Ehevertrag zu Unterhalt verpflicht (inkl. Zwangsvollstreckung).
Er zahlt aber nicht, das geht seit 2010 so.
2011 hab ich ihn angezeigt, seitdem ist nichts passiert.
Mein Noch-Mann lebt im Nicht-EU-Ausland, aber angrenzend an D. Fester Wohnsitz, sattes Vermögen, Grundstücke. Er könnte also zahlen, will aber nicht.

Gerade hatte ich den Staatsanwalt am Telefon, der mir sagte, dass man da ein Internationales Rechtshilfeabkommen (???) bräuchte und das bei Unterhaltspflichtverletzung nicht gemacht werden würde. Er nähme sich die Akte zwar nochmal raus, mache mir aber keine Hoffnungen.

Bin gerade sehr schockiert - man(n) begeht eine Straftat, fortwährend, jedne Monat aufs Neue und im AUsland sitzt man sicher ?

Passt das so ? Kann man da gar nichts mehr machen ?

Haben Sie einen Rat für mich ?

LG
Heike

 
8 Antworten:

Re: ich frag bei EUch auch mal ...Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung

Antwort von Ikmam am 13.06.2013, 11:23 Uhr

So eine Strafanzeige liegt seit 2011 auch gegen unseren KV bei der Staatsanwaltschaft. Bislang ist NICHTS passiert - außer, dass die Staatsanwältin 2x telefonisch nachfragte, ob sich inzwischen etwas geändert hätte. Als ich verneinte, seufzte sie schwer und fragte, ob sie den "armen Kerl" (Originalzitat!) wirklich aufwirbeln solle. Seitdem ist wieder Funkstille (also seit 3,4 Monaten). MEIN Fazit: Vergiss es...

Versuch lieber, wenn Du den Ehe-Vertrag hast, mittels RA eine EU-Pfändung in Gang zu bringen. Vielleicht klappt das ja...

Solidarische Grüße!

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Re: ich frag bei EUch auch mal ...Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.06.2013, 11:45 Uhr

Willst Du Geld oder daß er bestraft wird? Oder beides?

Bei der Anzeige geht es ja um eine Strafe - und da wägt die Staatsanwaltschaft schon - leider - Kosten und Nutzen gegeneinander ab. Also "Welche Strafe droht dem Mann" vs. "Wie aufwändig ist es, diese durchzusetzen". Und da auf Unterhaltspflichtverletzung auch zunächst mal nur eine Geldstrafe fällig wird, der der Staatsanwalt dann auch noch hinterherrennen muß, hält sich der Nutzen da in Grenzen.

Das Geld kannst Du natürlich trotzdem einfordern, das ist ja eine privatrechtliche Angelegenheit. Eventuell über eine Beistandsschaft beim Jugendamt. Ich habe einen neuen SB - netter junger Mann, frisch zurück aus der Erziehungsurlaub - und der ist sehr motiviert, meinen Ex im EU-Ausland dranzukriegen. Mal sehen, ob er das schafft, was sonst keine schafft.

Was die Strafe betrifft: Wäre es u.U. möglich, den Mann direkt im Land seines Wohnsitzes anzuzeigen? Gibt es dort einen vergleichbaren Straftatbestand? Da ein Titel besteht, wäre ja sogar Betrug eine Option.

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Re: ich frag bei EUch auch mal ...Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung

Antwort von Pamo am 13.06.2013, 11:54 Uhr

Offensichtlich will die Staatsanwaltschaft das nicht verfolgen. Die haben einfach keine Lust.
Da braucht es wahrscheinlich einen Anwalt, der den notwendigen Druck ausübt damit die in die Pötte kommen.

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Re: ich frag bei EUch auch mal ...Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung

Antwort von mf4 am 13.06.2013, 11:59 Uhr

auch in Germany passiert nicht viel (falls dir das ein Trost ist)

Mein Ex bekam auch eine Strafanzeige nach fast 6 Jahren die er zahlungsfähig aber nicht -willig war,
es kam zur Verhandlung,
er wurde verdonnert den laufenden UH zu zahlen + 100€ um Rückstände abzuzahlen...
das ist fast 1 Jahr her und seit dem zahlt er nur die 100€ (immerhin 50€ pro Kind.... vorher waren es null€ oder 10€)

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@all

Antwort von HeikeB1969 am 13.06.2013, 12:11 Uhr

Hallo

danke für Eure Antworten. Nicht sehr positiv ...

Die Pfändungen laufen ja trotzdem, von der Strafanzeige abgesehn. Es dauert halt ab Fälligkeit bis Zahlungseingang ca. 1,5 Jahre, weil es über Zwangshypotheken seiner Grundstücke geht. Dieses Land hat ein sehr gehütetes Bankgeheimnis. Dazwischen liegen Verfahren dort, unglaubliche Gerichtskosten, Anwaltskosten - auf denen ich im Gegensatz zu deutschen Verfahren zu 40% sitzen bleibe, aber natürlich 100% vorschießen muss.

Der Anwalt hat mir 2011 lang erklärt, was für ein Stoß ins Herz meines Nochs es wäre und ich gründlich überlegen solle, ob ich das möchte.
JA, möchte ich. Und will ich immer noch. Ich hab die Hoffnung, dass er, da noch mehr Straftaten vorhanden sind (Nötigung ist er bereits verurteilt, Urkundenfälschung ist angezeigt, Familienrichter hat Prozessbetrug erkannt und Ordnungsgeld verhängt; frisch dazu kommt Sozialbetrug im dortigen Land), mal ein paar Wöchelchen in Vollpension bekommt und DANACH freiwillig(er) zahlt. Ich weiß, ein Strohhalm ... aber mental für mich wichtig.

LG
Heiike

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Re: @all

Antwort von HeikeB1969 am 13.06.2013, 12:22 Uhr

und grad kommt sein Widerspruch gegen den Mai-Unterhalt ins Haus geflattert :-(((

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Re: ich frag bei EUch auch mal ...Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung

Antwort von shinead am 13.06.2013, 13:22 Uhr

Musst Du über die deutsche Gerichtsbarkeit gehen? Kannst du nicht direkt im nicht EU-Ausland vorgehen?

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Re: ich frag bei EUch auch mal ...Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung

Antwort von HeikeB1969 am 13.06.2013, 13:30 Uhr

Hallo

man hat mir gesagt, dass die Straftat dort angezeigt werden muss, wo sie begangen wurde - also das Kind wohnt und das ist hier.

Frau Bader hatte schon den gleichen Gedanken und ich google grad schon nach der Staatsanwaltschaft dort.

Wenn ich hier nicht weiterkomme, dann werd ich das dort versuchen.

Lg
Heike

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