Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Möhrchen am 04.12.2009, 14:59 Uhr

Ich bin auch schon geschieden...

...und habe auch PKH beantragt, da der Antrag auf Scheidung die Voraussetzungen hierfür erfüllt (Aussichten auf Erfolg usw.)...und bewilligt bekommen. Das entscheidet der Richter meist im Termin. Man muß vorher ALLES angeben, was an Vermögen usw. vorhanden ist. Da gibt es ein Formular, das mit vielen Kopien usw. eingereicht werden muß. Dann entscheidet der Richter, ob / in welchem Rahmen es für Dich tragbar wäre, die Kosten zu übernehmen. Das kann in Raten sein oder eben komplett von der Gerichtskasse getragen werden.

Die Rechtschutzversicherung übernimmt da idr nix. Würde sonst vermerkt sein...aber geh mal davon aus, daß die nix übernehmen. Allenfalls das erste Beratungsgespräch kann der Anwalt darüber abrechnen...

lg heike

 
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