Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sonja31 am 14.10.2008, 20:51 Uhr

@Hofi

Ich mach mal hier, sonst rutscht es zu tief.
Du kannst Dir mit Nachweisen, dass Du nix hast (Kontoauszüge) beim Amtsgericht einen Schein holen für Erstberatung beim Anwalt. Früher oder später kommst Du um den sowieso nicht rum. Vor allem auch wegen den Schulden. Hast Du Nachweise, wer welche verursacht hat, etc.? Auch mitnehmen.
Dann bedenke auch die Steuerklasse 2, alleinerziehend mit Kids. Je nachdem was Du jetzt für eine Stkl. hast wird es mehr.
Dann JA, dort wird Dir ausgerechnet, was Dein Ex für die Kids zahlen muss, also dort Beistandschaft beantragen. Ich würde evtl. mal ein paar Lohnzettel vom Ex kopieren.
Wohngeld ist evtl. drin
Kinderzuschlag?
Kostenübernahme von Betreuung durchs JA
Beim JA sowieso mal wegen Umgang fragen!

LG

 
1 Antwort:

Re: @Hofi

Antwort von Hofi2 am 15.10.2008, 6:19 Uhr

Danke Dir. Hab hier echt schon soviele tolle Tipps bekommen.
Werde gleich heute alles in die Wege leiten.
Mit der Steuerklasse, werde ich mir heute gleich ausrechnen lassen - arbeite in der Buchhaltung.
Für den Kinderzuschlag verdiene ich bestimmt zuviel.
Aber Unterhalt für die Kinder muß er ja zahlen - ggf. bekomme ich ja UV vom JA, oder???
Und dann werde ich es schon packen - habs ja immer irgendwie geschafft.

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