Ich mach mal hier, sonst rutscht es zu tief. Du kannst Dir mit Nachweisen, dass Du nix hast (Kontoauszüge) beim Amtsgericht einen Schein holen für Erstberatung beim Anwalt. Früher oder später kommst Du um den sowieso nicht rum. Vor allem auch wegen den Schulden. Hast Du Nachweise, wer welche verursacht hat, etc.? Auch mitnehmen. Dann bedenke auch die Steuerklasse 2, alleinerziehend mit Kids. Je nachdem was Du jetzt für eine Stkl. hast wird es mehr. Dann JA, dort wird Dir ausgerechnet, was Dein Ex für die Kids zahlen muss, also dort Beistandschaft beantragen. Ich würde evtl. mal ein paar Lohnzettel vom Ex kopieren. Wohngeld ist evtl. drin Kinderzuschlag? Kostenübernahme von Betreuung durchs JA Beim JA sowieso mal wegen Umgang fragen! LG
Mitglied inaktiv - 14.10.2008, 20:51