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Geschrieben von moonlightsd610 am 22.07.2012, 14:39 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht und Urlaub im Ausland...

Hallo bei uns ist die Trennung ca. 6 Monate her und ich wollte mit meiner Kleinen in den Oktoberferien (haben in 2 Wochen Einschulung) gerne wegfliegen um uns nach dem ganzen Theater (was immer noch herrscht) ein bisschen Ruhe und Luxus zu gönnen. Nun weiß ich das man eine Erlaubniss vom Vater brauch, ich bin mir nicht sicher ob er sich auf sturr stellt wenn es soweit ist. Im Moment meldet er sich eher wenig und obwohl er abgehauen ist und mit seiner neuen zusammen wohnt ist er bockig und sauer weil ich seid ca. 2 Wochen jemanden "Neuen" habe. Gehen es langsam an zwecks der kleinen und eigendlich geht es ihm nichts an... aber so ist er einfach zur Zeit - unausstehlich... heute A und morgen B...

Meine Frage wenn er es jetzt überhaupt nicht erlauben sollte kann man da auch irgendwas vom Jugendamt bekommen (schriftliche Erlaubniss oder so) ??? Eigentlich denke ich nicht das sie am Flughafen oder so, prüfen ob ich etwas vom Vater dabei habe, aber ich würde es ungern hinter sein Rücken machen, da ich sowas auch nicht toll finden würde.

Gruß Steffi

 
10 Antworten:

Re: Gemeinsames Sorgerecht und Urlaub im Ausland...

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.07.2012, 15:06 Uhr

Ich hatte nie etwas dabei und mir auch nur dann eine "Erlaubnis" geholt, wenn die Reisen seine Umgangszeiten betrafen. Ich wüßte auch nicht, daß man da etwas Schriftliches bräuchte.

Wenn man so will, ist die "Erlaubnis" ja im Reisepaß der Kinder inkludiert: Wer den Paß hat, darf mit den Kindern verreisen. Als ich Angst hatte, daß mein Ex sich mit den Kindern aus dem Staub macht, habe ich die Reisepässe einbehalten - fertig. Und wenn mein Ex Angst hätte, daß ich mich mit den Kindern aus dem Staub mache, hätte er mir die Anträge für die Kinderausweise wohl nicht unterschrieben.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht und Urlaub im Ausland...

Antwort von bleibcoolMama am 22.07.2012, 15:12 Uhr

Hallo Steffi,

planst du eine oder zwei Wochen? Sicher wird es theoretisch möglich sein, die Erlaubnis auf gerichtlichem Wege zu erstreiten, aber da ihm die Hälfte der Ferien zusteht, könnte das schon mal ein Hinderungsgrund sein. Eine Erlaubnis vom Jugendamt gibt es nicht. Aber vielleicht solltet ihr euch da mal um ein Beratungsgespräch bemühen. So eine neutrale Person kann helfen, die Interessen der Kinder wieder mehr in den Mittelpunkt zu rücken.

Liebe Grüße,
bcMama

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Re: Gemeinsames Sorgerecht und Urlaub im Ausland...

Antwort von Möhrchen am 22.07.2012, 15:14 Uhr

Betrifft es denn seine Umgangszeiten? Ich geh mal davon aus, daß es sich bei dem Reiseziel um kein Krisengebiet handelt ;-) Bei uns werden es wohl auch die Herbstferien für einen gemeinsamen Urlaub...und da wohl Kanaren...da hole ich mir auch keine Erlaubnis. Er weiß, daß wir wegwollen und wer soll da am Flughafen kontrollieren?

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Re: Gemeinsames Sorgerecht und Urlaub im Ausland...

Antwort von Sternenschnuppe am 22.07.2012, 15:31 Uhr

Lasse es Dir auf jeden Fall schriftlich geben von ihm, mit Passkopie.
Eine Freundin wurde erst letzte Woche kontrolliert und sie durfte durch weil sie eine aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt dabei hatte.
Die sind da vorsichtiger geworden und gerade beim Fliegen wird kontrolliert.
Zu Recht !

Also abklären, wenn er zickt Jugendamt oder Familiengericht.
Landen seine Zickerein öfter vorm Familienrichter dann erhöhen sich die Chancen aufs alleinige Sorgerecht irgendwann.

Aber vorerst gehe davon aus, dass er zustimmt.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht und Urlaub im Ausland...

Antwort von mf4 am 22.07.2012, 15:34 Uhr

Muss man das erlauben? Die Mitteilung, dass man weg ist und wo sollte doch reichen.

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@sternschnuppe

Antwort von Möhrchen am 22.07.2012, 15:43 Uhr

Inwiefern wurde sie kontrolliert und wohin ist sie geflogen? Sofern man nachlesen kann, finde ich immer nur Hinweise, daß das Kind in Begleitung einer volljährigen Begleitperson reisen muß. Ist diese Person nicht sorgeberechtigt, benötigt sie eine Einverständnis er Sorgeberechtigten, was verständlich ist. Mein Ex-Mann ist auch mit unserer Tochter geflogen (innerhalb EU) und es hat keiner nach irgendetwas gefragt.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht und Urlaub im Ausland...

Antwort von mela_mit_alex am 22.07.2012, 15:51 Uhr

Also bei mir hat auch noch keiner danach gefragt, auch meine Eltern musste keine Einverständnis vorzeigen, als sie mit meinem Sohn geflogen sind.

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Das würde mich auch mal interessieren

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.07.2012, 15:55 Uhr

Ich vermute, daß 99% der alleinreisen Eltern ohne schriftliche Erlaubnis des anderen Elternteils unterwegs sind - und zwar unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet, geschieden, niemals verheiratet und noch zusammen oder niemals verheiratet und getrennt sind.

Ich war - in verheiratetem und später in geschiedenem Zustand - wirklich oft mit den Kindern alleine im Ausland, und wurde nie gefragt. Ich würde, ganz ketzterisch, auch vermuten, daß 70% der Zollbeamten keine Ahnung haben, was eine Negativbescheinigung ist.

Als ich Angst hatte, daß mein Ex mit den Kindern in sein Heimatland abhaut, wurde mir von meiner Anwältin gesagt, daß es an den Flughäfen eine Art "Schwarze Liste" gibt. In die kann man eintragen lassen, daß Herr/Frau Schniffischneuf mit den Kindern Klein-Schniffischneuf Deutschland nicht verlassen darf. Aber um jemanden auf diese Liste setzen zu können, bräuchte man einen Gerichtsbeschluß, und außerdem hätte sie es schon erlebt, daß die Grenzbeamten nicht auf diese Liste geschaut haben und Leute durchgelassen haben, die sie nicht hätten durchlassen dürfen. Wenn man aber quasi eine Erlaubnis braucht, um die Grenze passieren zu dürfen - dann wäre eine solche Verbotsliste ja irgendwie bescheuert.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht und Urlaub im Ausland...

Antwort von Holzkohle am 23.07.2012, 0:22 Uhr

ich hatte es ja bereits oben geschrieben, ich wurde kontrolliert und wenn mich nicht alles täuscht, sogar zweimal. Und einmal, das weiß ich sicher, sogar auf einem INLANDflug! Mensch STT, das hatte ich damals aber erzählt :)

Ich habe mir vom JA einen Wisch ausstellen lassen, dass ich über das alleinige SR verfüge, der kam per Post, dauerte keine drei Tage und war kostenlos. Und den führe ich auf allen Flügen bei mir, habe auch wieder nen aktuellen vom hiesigen Jugendamt (auch wenn wir momentan gar nicht verreisen) Ich hab auch grundsätzlich bei allen Flügen die Geburtsurkunde von S dabei. Hatte ich sogar bei den Flügen MUC-TXL. Gerate EINMAL an einen frisch ausgelernten Flughafenmitarbeiter... wie auch bei Kofferkontrollen. Wer pingelig ist, der kontrolliert. Freund von Schwester von H war mit Plagiaten im Koffer unterwegs, wurde vom Zoll kontrolliert, da war einer frisch ausgelernt dabei - der hat sofort ne Wohnungsdurchsuchung angeordnet (hat jetzt nichts mit dem Thema zu tun, wollte aber mal erzählt werden *ggg*)

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Re: Gemeinsames Sorgerecht und Urlaub im Ausland...

Antwort von Pamo am 23.07.2012, 1:28 Uhr

Ich fliege immer mit Einverstaendniserklaerung - wurde aber noch nie geprueft.

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